740/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 749/J betreffend Vorgänge

in der Salzburger Kammer für Arbeiter und Angestellte, welche die Abgeordneten Dr. Leiner

und Kollegen am 10. Mai 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die in der Anfrage angeführten Projekte sind nach Recherchen der zuständigen Fachsektion

des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in den Jahresvoranschlägen bzw.

Rechnungsabschlüssen der Arbeiterkammer Salzburg gedeckt.

 

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Rechnungswerke einzelne Projekte nicht

gesondert ausweisen, sondern die Budgetierung nach Aufgabengruppen erfolgt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend den haushaltsrechtlichen Bestimmungen

grundsätzlich auch Überschreitungen von Voranschlagspositionen möglich sind, wobei dafür

jedoch besondere Organbeschlüsse notwendig wären. Nach Auskunft der Arbeiterkammer

Salzburg haben solche Überschreitungen in Bezug auf die angesprochenen Projekte allerdings

nicht stattgefunden.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Aus einer Stellungnahme der Arbeiterkammer Salzburg geht hervor, dass ursprünglich

geplant war, das Gebäude Humboldstraße zu verkaufen, ein Verkauf auf Grund des

Überangebotes an Bürokapazitäten in Salzburg jedoch bis dato zu einem adäquaten Preis

nicht möglich war. Daher wurde eine marktkonforme Vermietung des Gebäudes angestrebt.

Aktuell sind derzeit Teile des Hauses an die Salzburger Gebietskrankenkasse vermietet; ein

anderer Teil wird für Ausbildungszwecke des BFI verwendet und ab Herbst an eine

betriebliche Kinderbetreuungseinrichtung mehrerer Salzburger Betriebe vermietet werden,

wobei die Kammer ein marktkonformes Mietentgelt einheben wird.

 

Die Servicestelle Airport Center wurde mit einstimmigen Vorstandsbeschluss vom 22.9.1999

auf Grund geänderter strategischer Ziele geschlossen und der diesbezügliche Mietvertrag

aufgelöst.

 

Hinsichtlich der an der begleitenden Werbekampagne zur Arbeiterkammerwahl 2000

geäußerten Kritik hat die Arbeiterkammer Salzburg darauf verwiesen, dass es Ziel gewesen

sei, das Bild der Arbeiterkammer Salzburg als „bürokratische“ oder „anonyme“ Institution zu

überwinden. Daher sei die gegenständliche Werbekampagne, die in ihrem ersten Teil den

Präsidenten darstellte, in einem zweiten Teil dann ohne Personenbezug zur Wahlbeteiligung

motivieren wollte, ausgewählt worden.

 

Antwort zu den Punkten 3 bis 5 der Anfrage:

 

Aus der Stellungnahme der Arbeiterkammer und der dem Bundesministerium für Wirtschaft

und Arbeit vorliegenden Unterlagen Rechnungsabschlüsse der vergangenen Jahre ergibt sich

kein Hinweis, dass die in der Anfrage angesprochenen Projekte nicht mit den Bestimmungen

der Geschäftsordnung oder Haushaltsordnung übereinstimmen würden.

Prüfungsmaßstab aus Sicht der Aufsicht ist entsprechend den Bestimmungen des

Arbeiterkammergesetzes ausschließlich die Gesetzmäßigkeit. Fragen der Wirtschaftlichkeit,

Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit sind hingegen der Prüfung durch die Aufsichtsbehörde

entzogen; eine solche Beurteilung obliegt dem kammerinternen Kontrollausschuss.

 

Der Präsident einer Arbeiterkammer ist gleichzeitig deren gesetzlicher Vertreter nach außen

und Repräsentant einer der in der Vollversammlung vertretenen wahlwerbenden Gruppen.

Als Vertreter der Arbeiterkammer Salzburg kann der Präsident auch bei Werbemaßnahmen

auftreten; gleichzeitig sollten solche Maßnahmen jedoch so gestaltet werden, dass damit eine

Bewerbung eines Repräsentanten einer wahlwerbenden Gruppe möglichst nicht verknüpft

wird.