740/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 749/J betreffend Vorgänge
in der Salzburger Kammer für Arbeiter und Angestellte, welche die Abgeordneten Dr. Leiner
und Kollegen am 10. Mai 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die in der Anfrage angeführten Projekte sind nach Recherchen der zuständigen Fachsektion
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in den Jahresvoranschlägen bzw.
Rechnungsabschlüssen der Arbeiterkammer Salzburg gedeckt.
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Rechnungswerke einzelne Projekte nicht
gesondert ausweisen, sondern die Budgetierung nach Aufgabengruppen erfolgt.
Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend den haushaltsrechtlichen Bestimmungen
grundsätzlich auch Überschreitungen
von Voranschlagspositionen möglich sind, wobei dafür
jedoch besondere Organbeschlüsse notwendig wären. Nach Auskunft der Arbeiterkammer
Salzburg haben solche Überschreitungen in Bezug auf die angesprochenen Projekte allerdings
nicht stattgefunden.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Aus einer Stellungnahme der Arbeiterkammer Salzburg geht hervor, dass ursprünglich
geplant war, das Gebäude Humboldstraße zu verkaufen, ein Verkauf auf Grund des
Überangebotes an Bürokapazitäten in Salzburg jedoch bis dato zu einem adäquaten Preis
nicht möglich war. Daher wurde eine marktkonforme Vermietung des Gebäudes angestrebt.
Aktuell sind derzeit Teile des Hauses an die Salzburger Gebietskrankenkasse vermietet; ein
anderer Teil wird für Ausbildungszwecke des BFI verwendet und ab Herbst an eine
betriebliche Kinderbetreuungseinrichtung mehrerer Salzburger Betriebe vermietet werden,
wobei die Kammer ein marktkonformes Mietentgelt einheben wird.
Die Servicestelle Airport Center wurde mit einstimmigen Vorstandsbeschluss vom 22.9.1999
auf Grund geänderter strategischer Ziele geschlossen und der diesbezügliche Mietvertrag
aufgelöst.
Hinsichtlich der an der begleitenden Werbekampagne zur Arbeiterkammerwahl 2000
geäußerten Kritik hat die Arbeiterkammer Salzburg darauf verwiesen, dass es Ziel gewesen
sei, das Bild der Arbeiterkammer Salzburg als „bürokratische“ oder „anonyme“ Institution zu
überwinden. Daher sei die gegenständliche Werbekampagne, die in ihrem ersten Teil den
Präsidenten darstellte, in einem zweiten Teil dann ohne Personenbezug zur Wahlbeteiligung
motivieren wollte, ausgewählt worden.
Antwort zu den Punkten 3 bis 5 der Anfrage:
Aus der Stellungnahme der Arbeiterkammer und der dem Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit vorliegenden Unterlagen Rechnungsabschlüsse der vergangenen Jahre ergibt sich
kein Hinweis, dass die in der Anfrage angesprochenen Projekte nicht mit den Bestimmungen
der Geschäftsordnung oder
Haushaltsordnung übereinstimmen würden.
Prüfungsmaßstab aus Sicht der Aufsicht ist entsprechend den Bestimmungen des
Arbeiterkammergesetzes ausschließlich die Gesetzmäßigkeit. Fragen der Wirtschaftlichkeit,
Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit sind hingegen der Prüfung durch die Aufsichtsbehörde
entzogen; eine solche Beurteilung obliegt dem kammerinternen Kontrollausschuss.
Der Präsident einer Arbeiterkammer ist gleichzeitig deren gesetzlicher Vertreter nach außen
und Repräsentant einer der in der Vollversammlung vertretenen wahlwerbenden Gruppen.
Als Vertreter der Arbeiterkammer Salzburg kann der Präsident auch bei Werbemaßnahmen
auftreten; gleichzeitig sollten solche Maßnahmen jedoch so gestaltet werden, dass damit eine
Bewerbung eines Repräsentanten einer wahlwerbenden Gruppe möglichst nicht verknüpft
wird.