744/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde haben am
6. Juni 2000 unter der Nr. 901/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „unerbittlicher Kampf gegen Postenwirtschaft" gerichtet. Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
In der Einleitung zur vorliegenden Anfrage wird zurecht hervorgehoben, dass die Freiheit -
lichen seit vielen Jahren „gegen Proporz, Freunderlwirtschaft und Interventionen“ auftreten.
Ich darf den Anfragestellern versichern, dass sich an dieser Grundhaltung seit dem
Regierungseintritt der FPÖ nicht das Geringste geändert hat, auch wenn an Hand eines
Schreibens eines Mitarbeiters des Freiheitlichen Parlamentsklubs in polemischer Weise
versucht wird, einen gegenteiligen Eindruck zu erwecken.
Tatsache ist aber auch, dass täglich Schreiben von Mandataren aller Vertretungskörper und
Fraktionen, Interessenvertretungen, Arbeitgebern, von Wehrpflichtigen, deren Angehörigen
und anderen Personen mit unterschiedlichsten Anliegen an den Bundesminister für Landes -
verteidigung persönlich herangetragen werden. Es ist deshalb bereits seit vielen Jahren in
diesem Ressort sichergestellt, dass derartige Anliegen, soweit sie den Vollziehungsbereich
betreffen, durch Mitarbeiter im Kabinett des Bundesministers ehestmöglich den sachlich
zuständigen Ressortstellen zugeleitet werden, die darüber im Rahmen der Gesetze objektiv
und unbeeinflußt befinden (vgl. dazu die §§ 35, 36 und 36a WG.
Um berechtigte Anliegen, insbesondere hinsichtlich Einrückungstermin, Garnisonsort und
Waffengattung, einer raschen Erledigung zuzuführen und andererseits dem Missbrauch, dass
häufig auch ungerechtfertigte bzw.
bereits abschlägig behandelte Ansuchen auf diese Weise
neuerlich an den Bundesminister herangetragen werden, zu begegnen, hat es ein informelles
Gespräch eines Mitarbeiters des Freiheitlichen Parlamentsklubs mit Angehörigen meines
Kabinetts darüber gegeben, auf welche Weise diesen Interessen am geeignetsten Rechnung
getragen werden könnte. Ein derartiger konstruktiver Meinungsaustausch erfolgt auch mit
Mandataren anderer Fraktionen.
Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1, 4 und 7:
Seit meinem Amtsantritt wurden über 500 Anliegen an mich persönlich gerichtet, die von
Mitarbeitern meines Kabinetts unverzüglich zur Erledigung an die zuständigen Ressort -
stellen weitergeleitet wurden, davon 20 vom Referenten des Freiheitlichen Parlamentsklubs
Claus Neumann. Über solche Anliegen werden - wie auch schon bei meinen Amtsvor -
gängern - keine statistischen Aufzeichnungen geführt, sodass Vergleichswerte nicht oder
nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelt werden könnten.
Zu 2, 3 und 8:
Wie schon erwähnt, hat das Gespräch mit Angehörigen meines Kabinetts stattgefunden, ich
war dabei persönlich nicht einbezogen. Im Hinblick auf meine vorstehenden Ausführungen
erübrigt sich eine Beantwortung dieser Fragen.
Zu 5 und 6:
Wünsche von Wehrpflichtigen, etwa hinsichtlich Einberufungstermin, Garnisonsort und
Waffengattung müssen - um bei der Wehrpflichtigenkontingentierung berücksicht werden
zu können - rechtzeitig vor der Einberufung den zuständigen Fachdienststellen meines
Ressorts zugeleitet werden. Die „Vorlaufzeit“ von vier bis sechs Wochen ist offenbar von
den in § 35 Abs. 1 WG vorgesehenen Zustellfristen für Einberufungsbefehle zum Grund -
wehrdienst (vier Wochen) bzw. zu Truppen -, Kader - sowie freiwilligen Waffenübungen und
Funktionsdiensten (acht Wochen) abgeleitet worden. Auskünfte, insbesondere darüber, ob
bzw. unter welchen Umständen den Wünschen der Wehrpflichtigen nachgekommen werden
kann sowie über den jeweiligen Bearbeitungsstand, werden durch die zuständigen Fach -
dienststellen erteilt.
Zu 9 bis l2, 14 bis 16:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für
Landesverteidigung. Unbeschadet dessen müsste die Frage 12 von den Abgeordneten zum
Nationalrat MMag. Dr. Petrovic und Haidlmayr bzw. von dem ehemaligen Abgeordneten
zum Nationalrat Wabl beantwortet werden können, die nämlich wissen müssten, wie ihre
diesbezüglichen Anliegen in das Bundesministerium für Landesverteidigung gelangen.
Zu13:
Durch die strenge Vollziehung der einschlägigen straf -, disziplinar -, dienst - und
wehrrechtlichen Rechtsvorschriften ist sichergestellt, dass mein Ressort vor kriminellen
Elementen jeglicher Art geschützt wird. Im übrigen weise ich die unsachlichen und
unhaltbaren Behauptungen in dieser Fragestellung entschiedenst zurück.