746/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 786/J betreffend

Maßnahmen gegen organisierte illegale Beschäftigung (Schwarzunternehmer), welche die

Abgeordneten Riepl und Genossen am 12. Mai 2000 an mich richteten, stelle ich einleitend

fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Der genannte Fall wurde allein durch die Initiativen der Arbeitsinspektion aufgedeckt. Im

Rahmen einer Bezirksstreife von Kontrolloren der Arbeitsinspektion am 8. Februar 2000 in

Pötzleinsdorf waren auf einer Baustelle 22 ausländische Arbeitskräfte bei illegalen

Beschäftigungen angetroffen worden; der verantwortliche Unternehmer wurde auf die

Rechtswidrigkeit seines Verhaltens hingewiesen und angezeigt.

Am 10. Mai 2000 wurden gleichzeitig die Betriebsräume und eine andere Baustelle desselben

Arbeitgebers in Penzing von der Arbeitsinspektion kontrolliert; als festgestellt werden

musste, dass ein Großteil der an dieser Baustelle ebenfalls illegal beschäftigten Ausländer

bereits am 8. Februar 2000 ungenehmigt beschäftigt gewesen war und der Arbeitgeber

offensichtlich sein rechtswidriges Verhalten fortsetzte, wurden die Organe des öffentlichen

Sicherheitsdienstes um Unterstützung ersucht. Diese nahmen die illegal Beschäftigten

vorläufig fest, da Verstöße gegen die Aufenthaltsbestimmungen vorlagen und transportierten

sie ab. Anschließend wurden sie an die Fremdenpolizei überstellt.

 

Die Bundesregierung räumt der Bekämpfung der illegalen Ausländerbeschäftigung und ihrer

negativen Auswirkungen und damit auch der eintretenden Wettbewerbsverzerrungen

primären Stellenwert ein.

Durch Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen entgeht nicht nur den Staatsfinanzen ein

beträchtliches Ausmaß an Steuermitteln, sondern gerät auch das gesamte Lohn - und

Preisgefüge unter Druck. Unternehmer, die die gesetzlichen Bestimmungen einhalten,

befinden sich dadurch in einer äußerst ungünstigen Wettbewerbssituation gegenüber jenen

Arbeitgebern, die illegal ausländische Arbeitskräfte beschäftigen.

 

Antwort zu den Punkten 2 und 6 der Anfrage:

 

Der gesamte Bereich „Arbeit“ - darunter auch die Arbeitsinspektion - wurde mit gegebener

Personalstruktur in mein Ressort integriert. Durch das notwendige

Budgetsanierungsprogramm der Bundesregierung und die damit auch für den öffentlichen

Dienst vorgesehenen Sparmaßnahmen ist die Verwaltung daher aufgefordert, auf diese

Herausforderungen mit Aufgabenkritik und Effizienzsteigerungen durch Rationalisierung

verwaltungsinterner Abläufe zu reagieren. Die Arbeitsinspektion setzt im Rahmen ihrer

Kontrolltätigkeit im Bereich der illegalen Ausländerbeschäftigung daher professionell und

intelligent entsprechende Prioritäten, um die Kontrollen bei gegebenem Personalstand so

effizient und flächendeckend wie möglich zu gestalten.

 

Antwort zu den Punkten 3, 4 und 5 der Anfrage:

 

Zumal der österreichischen Volkswirtschaft durch die organisierte Schwarzarbeit jährlich

Verluste in Milliardenhöhe erwachsen, ist es auch in dieser Legislaturperiode ein besonderes

Anliegen, diese illegalen Praktiken einzudämmen.

Um den aus der Schattenwirtschaft erwachsenden Wettbewerbsverzerrungen für

Unternehmen, den Ungleichgewichten am Arbeitsmarkt und der Wirtschaftskriminalität

effizient begegnen zu können, setzt die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen um

Schwarzarbeit einzudämmen bzw. gezielt zu verhindern. Auch die Kontrolltätigkeiten der

Arbeitsinspektorate werden verstärkt und sowohl durch organisatorische Maßnahmen als

auch durch die Ausstattung mit modernen technischen Geräten verbessert.

 

Es müssen allerdings auch in anderen Bereichen die Rahmenbedingungen verändert werden,

um dieses Problem erfolgreich zu bekämpfen. Dazu gehört die Reform des

Arbeitnehmerschutzes dahingehend, die Arbeitsinspektorate verstärkt als Service - und

Dienstleistungseinrichtung für Betriebe und deren Arbeitnehmer zu etablieren. Weiters sind

Reformen im Bereich Zuwanderung und Integration sowie unbürokratische Regelungen für

Saisoniers erforderlich, da illegale Migration Schwarzarbeit eher fördert.

 

Das Maßnahmenbündel der Bundesregierung wird daher sowohl auf Arbeitgeberseite als

auch auf Arbeitnehmerseite ansetzen, um gleichermaßen Nachfrage und Angebot an

Schwarzarbeit wirksam zu bekämpfen.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Der erforderliche Zeitaufwand für Zeugenaussagen bei Gerichten und anderen Behörden in

Verwaltungsstrafverfahren wegen illegaler Ausländerbeschäftigung schwankt regional

deutlich. Die Schätzungen - statistisch wird das Ausmaß nicht erfasst - liegen im

Durchschnitt bei knapp über 10 Prozent. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben durch die

Arbeitsinspektion ist bei gegebener Rechtslage jedoch unverzichtbar, weil nur durch

konsequente strafrechtliche Sanktionen die illegale Ausländerbeschäftigung dauerhaft

eingedämmt werden kann. Betriebskontrollen, die zwar durchgeführt werden, aber trotz

festgestellter Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht zu strafrechtlicher

Verfolgung führen, hätten weder general - noch spezialpräventive Wirkung.

 

Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:

 

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des

Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.