746/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 786/J betreffend
Maßnahmen gegen organisierte illegale Beschäftigung (Schwarzunternehmer), welche die
Abgeordneten Riepl und Genossen am 12. Mai 2000 an mich richteten, stelle ich einleitend
fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Der genannte Fall wurde allein durch die Initiativen der Arbeitsinspektion aufgedeckt. Im
Rahmen einer Bezirksstreife von Kontrolloren der Arbeitsinspektion am 8. Februar 2000 in
Pötzleinsdorf waren auf einer Baustelle 22 ausländische Arbeitskräfte bei illegalen
Beschäftigungen angetroffen worden; der verantwortliche Unternehmer wurde auf die
Rechtswidrigkeit seines Verhaltens hingewiesen und angezeigt.
Am 10. Mai 2000 wurden gleichzeitig die Betriebsräume und eine andere Baustelle desselben
Arbeitgebers in Penzing von der Arbeitsinspektion kontrolliert; als festgestellt werden
musste, dass ein Großteil der an dieser
Baustelle ebenfalls illegal beschäftigten Ausländer
bereits am 8. Februar 2000 ungenehmigt beschäftigt gewesen war und der Arbeitgeber
offensichtlich sein rechtswidriges Verhalten fortsetzte, wurden die Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes um Unterstützung ersucht. Diese nahmen die illegal Beschäftigten
vorläufig fest, da Verstöße gegen die Aufenthaltsbestimmungen vorlagen und transportierten
sie ab. Anschließend wurden sie an die Fremdenpolizei überstellt.
Die Bundesregierung räumt der Bekämpfung der illegalen Ausländerbeschäftigung und ihrer
negativen Auswirkungen und damit auch der eintretenden Wettbewerbsverzerrungen
primären Stellenwert ein.
Durch Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen entgeht nicht nur den Staatsfinanzen ein
beträchtliches Ausmaß an Steuermitteln, sondern gerät auch das gesamte Lohn - und
Preisgefüge unter Druck. Unternehmer, die die gesetzlichen Bestimmungen einhalten,
befinden sich dadurch in einer äußerst ungünstigen Wettbewerbssituation gegenüber jenen
Arbeitgebern, die illegal ausländische Arbeitskräfte beschäftigen.
Antwort zu den Punkten 2 und 6 der Anfrage:
Der gesamte Bereich „Arbeit“ - darunter auch die Arbeitsinspektion - wurde mit gegebener
Personalstruktur in mein Ressort integriert. Durch das notwendige
Budgetsanierungsprogramm der Bundesregierung und die damit auch für den öffentlichen
Dienst vorgesehenen Sparmaßnahmen ist die Verwaltung daher aufgefordert, auf diese
Herausforderungen mit Aufgabenkritik und Effizienzsteigerungen durch Rationalisierung
verwaltungsinterner Abläufe zu reagieren. Die Arbeitsinspektion setzt im Rahmen ihrer
Kontrolltätigkeit im Bereich der illegalen Ausländerbeschäftigung daher professionell und
intelligent entsprechende Prioritäten, um die Kontrollen bei gegebenem Personalstand so
effizient und flächendeckend wie möglich zu gestalten.
Antwort zu den Punkten 3, 4 und 5 der Anfrage:
Zumal der österreichischen Volkswirtschaft durch die organisierte Schwarzarbeit jährlich
Verluste in Milliardenhöhe erwachsen, ist es auch in dieser Legislaturperiode ein besonderes
Anliegen, diese illegalen Praktiken
einzudämmen.
Um den aus der Schattenwirtschaft erwachsenden Wettbewerbsverzerrungen für
Unternehmen, den Ungleichgewichten am Arbeitsmarkt und der Wirtschaftskriminalität
effizient begegnen zu können, setzt die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen um
Schwarzarbeit einzudämmen bzw. gezielt zu verhindern. Auch die Kontrolltätigkeiten der
Arbeitsinspektorate werden verstärkt und sowohl durch organisatorische Maßnahmen als
auch durch die Ausstattung mit modernen technischen Geräten verbessert.
Es müssen allerdings auch in anderen Bereichen die Rahmenbedingungen verändert werden,
um dieses Problem erfolgreich zu bekämpfen. Dazu gehört die Reform des
Arbeitnehmerschutzes dahingehend, die Arbeitsinspektorate verstärkt als Service - und
Dienstleistungseinrichtung für Betriebe und deren Arbeitnehmer zu etablieren. Weiters sind
Reformen im Bereich Zuwanderung und Integration sowie unbürokratische Regelungen für
Saisoniers erforderlich, da illegale Migration Schwarzarbeit eher fördert.
Das Maßnahmenbündel der Bundesregierung wird daher sowohl auf Arbeitgeberseite als
auch auf Arbeitnehmerseite ansetzen, um gleichermaßen Nachfrage und Angebot an
Schwarzarbeit wirksam zu bekämpfen.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Der erforderliche Zeitaufwand für Zeugenaussagen bei Gerichten und anderen Behörden in
Verwaltungsstrafverfahren wegen illegaler Ausländerbeschäftigung schwankt regional
deutlich. Die Schätzungen - statistisch wird das Ausmaß nicht erfasst - liegen im
Durchschnitt bei knapp über 10 Prozent. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben durch die
Arbeitsinspektion ist bei gegebener Rechtslage jedoch unverzichtbar, weil nur durch
konsequente strafrechtliche Sanktionen die illegale Ausländerbeschäftigung dauerhaft
eingedämmt werden kann.
Betriebskontrollen, die zwar durchgeführt werden, aber trotz
festgestellter Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht zu strafrechtlicher
Verfolgung führen, hätten weder general - noch spezialpräventive Wirkung.
Antwort zu den Punkten 8 und 9 der Anfrage:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.