748/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik - Pablé und Kollegen haben am 18.5.2000 unter

der Nr. 831/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

,,sicherheitsbehördliches Einschreiten bei Bettelei" gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1):

 

Den Mitarbeitern meines Ressorts steht das automationsunterstützt geführte, vom

Bundeskanzleramt betreute Rechtsinformationssystem, das auch eine Datenbank

„Landesrecht" beinhaltet, zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, aus den

aufliegenden Landesgesetzblattsammlungen die benötigten Informationen zu beziehen. Eine

gesonderte Dokumentation allfälliger landesgesetzlicher Vorschriften betreffend

Bettelverbote wird nicht geführt.

 

Zu Frage 2):

 

Sofern entsprechende landesgesetzliche Regelungen mit Mitwirkungsverpflichtungen für

Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes bestehen, erfolgt eine Schulung der zum

Einschreiten verpflichteten Organe

 

Zu Frage 3):

 

Ich ersuche um Verständnis dafür, dass mir eine (konkrete) Beantwortung dieser Frage nicht

möglich ist, da allfällige statistische Aufzeichnungen der Sicherheitsbehörden nicht auf die

Tatbestände „Betteln mit Kindern“ bzw. „aggressives Betteln“ abstellen.