748/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik - Pablé und Kollegen haben am 18.5.2000 unter
der Nr. 831/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
,,sicherheitsbehördliches Einschreiten bei Bettelei" gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1):
Den Mitarbeitern meines Ressorts steht das automationsunterstützt geführte, vom
Bundeskanzleramt betreute Rechtsinformationssystem, das auch eine Datenbank
„Landesrecht" beinhaltet, zur Verfügung. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, aus den
aufliegenden Landesgesetzblattsammlungen die benötigten Informationen zu beziehen. Eine
gesonderte Dokumentation allfälliger landesgesetzlicher Vorschriften betreffend
Bettelverbote wird nicht geführt.
Zu Frage 2):
Sofern entsprechende landesgesetzliche Regelungen mit Mitwirkungsverpflichtungen für
Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes bestehen, erfolgt eine Schulung der zum
Einschreiten verpflichteten Organe
Zu Frage 3):
Ich ersuche um Verständnis dafür, dass mir eine (konkrete) Beantwortung dieser Frage nicht
möglich ist, da allfällige statistische Aufzeichnungen der Sicherheitsbehörden nicht auf die
Tatbestände „Betteln mit Kindern“ bzw. „aggressives Betteln“ abstellen.