753/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 906/J - NR/2000 betreffend Übertragung der Bun -

desliegenschaften an die BIG, die die Abgeordneten Dr. Gabriele Moser, Freundinnen und

Freunde am 6. Juni 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.:

 

Die geplante Ausgliederung der Liegenschaften des Bundes (Übertragung an die BIG) ist Teil

des Regierungsprogramms.

 

Ad 2.:

 

Positiv zu sehen ist, dass dem Budget Einnahmen zu Gute kommen, ein höherer Grad der Kos -

tenwahrheit erreicht und das Kostenbewusstsein verbessert wird. Andererseits muss aber von

den einzelnen Ressorts in Hinkunft für die von ihnen bisher unentgeltlich genutzten Gebäude

und Räume Miete bezahlt werden.

 

Ad 3.:

 

Da es derzeit noch keinen ausgearbeiteten Gesetzesentwurf gibt, sind die Auswirkungen der

künftigen Mietzahlungen auf die Budgets der kommenden Jahre derzeit nicht abschätzbar.

Ad 4.:

 

Die vorgesehene Ausgliederung hat auf den zukünftigen Raumbedarf keine Auswirkung.

 

Ad 5.:

 

Da es, wie bereits ausgeführt, derzeit noch keinen ausgearbeiteten Gesetzesentwurf gibt, und

daher die Bedingungen für die weitere Nutzung der Gebäude noch nicht bekannt sind, kann die

Frage derzeit nicht beantwortet werden.

 

Ad 6.:

 

Die Bundesregierung erachtet die Ausgliederung der bundeseigenen Liegenschaften an die BIG

als die günstigste Lösung zur Verbesserung der Verwaltung und Abwicklung von Neubauten.