755/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Helene Partik - Pablé, Dr. Michael Krüger,
Dr. Brigitte Povysil und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend
„Theaterstück ‚Schnitzler‘s brain“‘ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 4:
Der in der Einleitung zur schriftlichen Anfrage dargestellte Sachverhalt ist der Staats -
anwaltschaft Graz auf Grund von Medienberichten und einer Anzeige der Bundespoli -
zeidirektion Graz zur Kenntnis gelangt und war bereits Gegenstand einer Berichter -
stattung der staatsanwaltschaftlichen Behörden an das Bundesministerium für Justiz.
Am 8. Mai 2000 hat die Staatsanwaltschaft Graz beim Untersuchungsrichter des Lan -
desgerichtes für Strafsachen Graz gerichtliche Vorerhebungen wegen des Verdachts
der Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen nach § 282 Abs. 1 StGB bean -
tragt. Mit Beschluss vom 9. Mai 2000 hat der Untersuchungsrichter diesen Antrag ab -
gewiesen. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Graz Beschwerde an die Ratskammer
des Landesgerichtes für Strafsachen Graz erhoben.
Diese hat mit Beschluss vom 30. Mai 2000 der Beschwerde Folge gegeben und dem
Untersuchungsrichter die Durchführung der beantragten Erhebungen aufgetragen.
Dieser Erhebungsschritt wurde inzwischen über die Bundespolizeidirektion Graz in die
Wege geleitet.
Ich ersuche um Verständnis, dass ich mich im Hinblick auf das anhängige Verfahren
einer rechtlichen Wertung des diesem zu Grunde liegenden Sachverhalts und der
auch der Staatsanwaltschaft Graz bekannt
gewordenen Weigerung des Direktors des
Grazer Schauspielhauses, den ermittelnden Behörden das Drehbuch auszufolgen,
enthalte.