761/AB XXI.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten

Dr. Elisabeth Pittermann und GenossInnen betreffend massive

Verschlechterungen für kranke Menschen durch das FPÖVP - Belastungspaket

im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.

(Nr. 782/J)

 

Zur gegenständlichen Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

Zu Frage 1:

 

Das Sozialversicherungsrecht kennt keine Unterscheidung in Schwerkranke und

Leichtkranke. Es ist jedoch anzunehmen, dass im Falle eines Krankengeldbezuges

von 52 und mehr Wochen aus demselben Versicherungsfall eine schwerwiegende

Erkrankung bzw. ernsthafte Unfallfolgen vorliegen.

 

Schon derzeit leisten von den neun Gebietskrankenkassen vier Kassen das Kran -

kengeld nur für die gesetzliche Mindestdauer von maximal 52 Wochen; es sind dies

die finanzschwächeren Gebietskrankenkassen der Bundesländer Burgenland, Kärn -

ten, Steiermark und Tirol.

 

Zu Frage 2:

 

Ein Wegfall der satzungsmäßigen Mehrleistungen im Bereich des Krankengeldes

würde zu jährlichen Einsparungen von etwa 300 bis 400 Millionen ATS führen, wobei

der Großteil auf das Krankengeld selbst und ein kleiner Teil auf die Familienzu -

schläge entfällt.

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

 

Nach der Regierungsvorlage zum Sozialrechts - Änderungsgesetz 2000 ist vor -

gesehen, dass der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger in

der Mustersatzung unter Bedachtnahme auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der

Krankenversicherung eine für alle Krankenversicherungsträger verbindliche Band -

breite für die über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgehenden Mehr -

leistungen festzulegen haben wird. Damit sollen einerseits eine stärkere Konvergenz

des Leistungsrechtes der einzelnen Versicherungsträger und andererseits eine ent -

sprechende Berücksichtigung der jeweiligen finanziellen Leistungsfähigkeit der Kas -

sen zur Sicherstellung der gesamtwirtschaftlichen Tragfähigkeit erreicht werden. Im

Fall der parlamentarischen Beschlussfassung über diese Regierungsvorlage wird die

konkrete Ausgestaltung der Mustersatzungsregelung dem Hauptverband im Rahmen

der ihm gesetzlich eingeräumten Selbstverwaltung obliegen. Eine Beantwortung der

einzelnen Detailfragen der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage ist daher

zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.

 

Zu Frage 6:

 

Die Arbeiten zur rechtlichen und organisatorischen Umsetzung des „Kassenpaketes“

sind derzeit noch im Gange. Einige Details werden noch auf Expertenebene geprüft,

andere stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit den laufenden Verhandlungen

hinsichtlich der Krankenanstaltenfinanzierung zwischen Bund und Ländern. Eine Be -

antwortung dieser Frage ist daher vor Abschluss dieser Verhandlungen nicht mög -

lich.