762/AB XXI.GP
der Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann und GenossInnen
betreffend massive Verschlechterungen für kranke Menschen durch das
FPÖVP - Belastungspaket im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung
(Nr. 783/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Chipkarte wird an die Stelle des Krankenscheines treten, womit auch die Kran -
kenscheingebühr wegfallen wird. Schon meine Amtsvorgängerin, Sozialministerin
Eleonora Hostasch, hat in diesem Zusammenhang mehrfach darauf hingewiesen,
dass die Frage eines allfälligen Ersatzes der Krankenscheingebühr anlässlich der
Einführung der Chipkarte Gegenstand von Verhandlungen sein wird, die erst geführt
werden können, wenn die Chipkarte österreichweit flächendeckend eingeführt wor -
den ist. Die Möglichkeit der vorzeitigen Einführung der Chipkarte wird derzeit geprüft,
wobei jedoch auf die Erfordernisse des laufenden Vergabeverfahrens Rücksicht
genommen werden muss.
Wie jedoch dem von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmenpaket zur
Sanierung der Krankenkassen zu entnehmen ist, steht die Einführung eines allge -
meinen prozentuellen Selbstbehaltes für ärztliche Leistungen nicht mehr zur Diskus -
sion. Es soll lediglich ein Selbstbehalt bei Inanspruchnahme von Spitalsambulanzen
vorgesehen werden.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Nach der derzeitigen Konzeption der Chipkarte, wie sie durch die 56. Novelle zum
ASVG, BGBl. I Nr.172/1999, gesetzlich festgelegt wurde, dürfen gemäß § 31a
Abs. 3 ASVG auf dieser Karte keine Gesundheitsdaten gespeichert werden. Eine
allfällie Speicherung von Notfalldaten bedarf daher einer entsprechenden gesetzli -
chen Änderung.
Zu den Fragen 6 bis 8:
Mit 1. Juni 2000 habe ich eine neue Verordnung über Höchstaufschläge im Arznei -
mittelgroßhandel in Kraft gesetzt. Diese
Neuregelung entspricht einer Absenkung
des durchschnittlichen Großhandelsaufschlages im Humanbereich um rund 1,4 Pro -
zentpunkte bzw. einer auf Jahresbasis ermittelten Deckungsbeitragsreduktion für
den Arzneimittelgroßhandel in Höhe von rund 184 Millionen Schilling. Welche weite -
ren Maßnahmen erforderlich bzw. volkswirtschaftlich gerechtfertigt sind, wird in den
dafür zuständigen Gremien zu beraten sein.
Zu Frage 9:
Ein besonderer gesetzlicher Sanktionsmechanismus gegenüber Vertragsärztinnen/
Vertragsärzten ist nicht vorgesehen und wird auch nicht gewünscht.
Dessen ungeachtet sehe ich - wie ich in Beantwortung der Fragen 9 bis 11 der
parlamentarischen Anfrage Nr. 543/J bereits ausgeführt habe - in einer verstärkten
Beachtung des Ökonomiegebotes in der Verschreibepraxis der Ärzte noch Einspa -
rungspotenziale, sodass ich diesbezügliche Bemühungen der Krankenversicherungs -
träger und des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger
unterstützen werde.
Zu Frage 10:
Deckelungen der Arzneimittelausgaben bergen die Gefahr einer Verschlechterung
der Versorgung der Patientinnen/Patienten mit Medikamenten.