762/AB XXI.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann und GenossInnen

betreffend massive Verschlechterungen für kranke Menschen durch das

FPÖVP - Belastungspaket im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung

(Nr. 783/J)

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Die Chipkarte wird an die Stelle des Krankenscheines treten, womit auch die Kran -

kenscheingebühr wegfallen wird. Schon meine Amtsvorgängerin, Sozialministerin

Eleonora Hostasch, hat in diesem Zusammenhang mehrfach darauf hingewiesen,

dass die Frage eines allfälligen Ersatzes der Krankenscheingebühr anlässlich der

Einführung der Chipkarte Gegenstand von Verhandlungen sein wird, die erst geführt

werden können, wenn die Chipkarte österreichweit flächendeckend eingeführt wor -

den ist. Die Möglichkeit der vorzeitigen Einführung der Chipkarte wird derzeit geprüft,

wobei jedoch auf die Erfordernisse des laufenden Vergabeverfahrens Rücksicht

genommen werden muss.

 

Wie jedoch dem von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmenpaket zur

Sanierung der Krankenkassen zu entnehmen ist, steht die Einführung eines allge -

meinen prozentuellen Selbstbehaltes für ärztliche Leistungen nicht mehr zur Diskus -

sion. Es soll lediglich ein Selbstbehalt bei Inanspruchnahme von Spitalsambulanzen

vorgesehen werden.

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

 

Nach der derzeitigen Konzeption der Chipkarte, wie sie durch die 56. Novelle zum

ASVG, BGBl. I Nr.172/1999, gesetzlich festgelegt wurde, dürfen gemäß § 31a

Abs. 3 ASVG auf dieser Karte keine Gesundheitsdaten gespeichert werden. Eine

allfällie Speicherung von Notfalldaten bedarf daher einer entsprechenden gesetzli -

chen Änderung.

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

 

Mit 1. Juni 2000 habe ich eine neue Verordnung über Höchstaufschläge im Arznei -

mittelgroßhandel in Kraft gesetzt. Diese Neuregelung entspricht einer Absenkung

des durchschnittlichen Großhandelsaufschlages im Humanbereich um rund 1,4 Pro -

zentpunkte bzw. einer auf Jahresbasis ermittelten Deckungsbeitragsreduktion für

den Arzneimittelgroßhandel in Höhe von rund 184 Millionen Schilling. Welche weite -

ren Maßnahmen erforderlich bzw. volkswirtschaftlich gerechtfertigt sind, wird in den

dafür zuständigen Gremien zu beraten sein.

 

Zu Frage 9:

 

Ein besonderer gesetzlicher Sanktionsmechanismus gegenüber Vertragsärztinnen/

Vertragsärzten ist nicht vorgesehen und wird auch nicht gewünscht.

 

Dessen ungeachtet sehe ich - wie ich in Beantwortung der Fragen 9 bis 11 der

parlamentarischen Anfrage Nr. 543/J bereits ausgeführt habe - in einer verstärkten

Beachtung des Ökonomiegebotes in der Verschreibepraxis der Ärzte noch Einspa -

rungspotenziale, sodass ich diesbezügliche Bemühungen der Krankenversicherungs -

träger und des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger

unterstützen werde.

 

Zu Frage 10:

 

Deckelungen der Arzneimittelausgaben bergen die Gefahr einer Verschlechterung

der Versorgung der Patientinnen/Patienten mit Medikamenten.