763/AB XXI.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Hagenhofer und Genossen

betreffend Geschützte Werkstätten

(Nr. 789/J)

 

Einleitend weise ich darauf hin, dass mit der Behinderteneinstellungsgesetz - Novelle

1999, BGBl. I Nr.17/1999, die Geschützten Werkstätten gemäß § 11 Behinderten -

einstellungsgesetz in Integrative Betriebe umbenannt wurden.

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

Zu Frage 1:

 

Derzeit gibt es 8 Integrative Betriebe. Zum 1. Jänner 2000 standen in den Integrati -

ven Betrieben 1.698 Personen, davon 1.382 Behinderte, in Beschäftigung bzw. in

Erprobung oder Lehre. Des Weiteren nahmen per 1. Jänner 2000 in den Integrativen

Betrieben 60 Behinderte an Ausbildungsprojekten teil.

 

Zu Frage 2, 3, 4 und 11:

 

Die Daten stehen ab dem Jahr 1995 zur Verfügung (Anhang 1). Die Daten vor dem

Jahr 1995 wären nur mit einem großen Aufwand ermittelbar gewesen. Es kann je -

doch davon ausgegangen werden, dass diese Daten im Durchschnitt den Daten ab

dem Jahr 1995 entsprechen.

In den Jahren 1995 bis 1999 schieden insgesamt 782 Behinderte aus den Integrati -

ven Betrieben aus (exkl. Absolventen der Qualifizierungsinitiative). Die jährliche

Fluktuation an behinderten Mitarbeitern betrug durchschnittlich rund 14%. Die frei

gewordenen Arbeitsplätze wurden wiederum mit behinderten Menschen nachbe -

setzt. Insgesamt 72 Behinderte konnten direkt aus den Integrativen Betrieben auf

einen Arbeitsplatz am allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden. Die jährliche

Vermittlungsquote ohne Einrechnung der Erfolge der Qualifizierungsinitiative lag in

den Jahren 1995 bis 1998 bei rund 1%, im Jahr 1999 bei rund 2%. Die ausgeschie -

denen Behinderten waren durchschnittlich rund 40 Monate in den Integrativen Be -

trieben beschäftigt.

Um die Vermittlungsquote zu erhöhen, wurde im Jahr 1996 in vier Integrativen Be -

trieben eine Qualifizierungsinitiative gestartet. Von den 100 Absolventen der abge -

schlossenen Durchgänge konnten bisher 41 Absolventen in den allgemeinen Ar -

beitsmarkt integriert werden. Durch die Qualifizierungsinitiative konnte z.B. die

Vermittlungsquote im Jahr 1999 bereits auf rund 3% erhöht werden. Diese Quote

liegt über der durchschnittlichen Vermittlungsquote vergleichbarer Einrichtungen in

Europa.

Um hier weitere Fortschritte zu erzielen und die Struktur der Integrativen Betriebe

zukunftsorientiert auszurichten, habe ich veranlasst, dass ein Konzept erarbeitet

wird, mit dem die Vermittlungsquote weiter erhöht, die bestehenden Arbeitsplätze

gesichert und die Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden soll.

 

Zu Frage 5:

 

In Integrative Betriebe werden Menschen mit körperlicher, geistiger und psychischer

Behinderung aufgenommen.

 

Zu Frage 6:

 

Vor Aufnahme eines Behinderten in einen Integrativen Betrieb ist ein Team gemäß

§ 11 Absatz 5 Behinderteneinstellungsgesetz anzuhören. Der Geschäftsführer des

Integrativen Betriebes ist an die Empfehlungen dieses Teams gebunden.

 

Zu Frage 7:

 

Jene Behinderten, die nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden kön -

nen, werden in den Integrativen Betrieben weiterbeschäftigt.

 

Zu Frage 8:

 

Die im Anhang 2 aufgelisteten Aufwendungen beinhalten die Positionen Errichtung,

Einrichtung, laufender Betrieb sowie ESF - kofinanzierte Qualifizierung. Integrativen

Betrieben gewährte Darlehen sind nicht enthalten. Weiters wird darauf hingewiesen,

dass Dienstgeber, die im Rahmen ihrer Unternehmertätigkeit Arbeitsaufträge an In -

tegrative Betriebe erteilen, eine Prämie in Höhe von 15% des Nettorechnungsbetra -

ges erhalten.

Die Höhe der für das Jahr 2000 und 2001 für Integrative Betriebe benötigten Mittel

wird sich voraussichtlich am Durchschnitt der Aufwendungen der letzten Jahre orien -

tieren. Genaue Angaben können derzeit nicht gemacht werden.

 

Zu Frage 9:

 

Der Absicherung der bestehenden Integrativen Betriebe und der Arbeitsplätze wird

Priorität vor allfälligen Erweiterungen bzw. Neuerrichtungen eingeräumt.

 

Zu Frage 10:

 

Durch Qualifizierungsmaßnahmen in speziellen Einrichtungen, aber auch in Lehr -

werkstätten und in Integrativen Betrieben, soll die persönliche Leistungsfähigkeit von

Behinderten gestärkt und die Ausbildung verbessert werden. Beschäftigungsmaß -

nahmen dienen zur Erlangung und Beibehaltung von Arbeitsplätzen. Ein innovativer

Ansatz stellt z.B. die gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung dar. Weiters sollen

durch Unterstützungsmaßnahmen insbesondere durch die Arbeitsassistenz, auf der

Arbeitgeberseite bestehende Einstellungshemmnisse behinderten Menschen gegen -

über abgebaut und Behinderten mit beruflichen Problemen Hilfe angeboten werden.