764/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé, Jung, Aumayr, Neudeck und

Kollegen vom 17. Mai 2000, Nr. 809/J, betreffend Schönbrunner Bad und Müllkompostie -

rung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Wie ich bereits im Budgetausschuss dargelegt habe, habe ich in meiner Funktion als Bun -

desminister für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft keine Zuständigkeit

in dieser Angelegenheit.

 

Zu den Fragen 4 und 10:

 

Der in der Anfrage verwendete Ausdruck ,,Müllkompostierungsanlage“ ist nicht richtig. Die

Bundesgärten kompostieren schon lange - jedenfalls seit der Zwischenkriegszeit - den jährli -

chen Anfall an biogenen Reststoffen (Rasen -, Hecken - und Baumschnitt sowie das Falllaub)

im Ausmaß von rd. 8.000 m3 in den Parkbereichen „Fichtengang“ (= unteres Erdendepot;

Fläche etwa 5.000 m2) und südöstlich der Gloriette (= oberes Erdendepot; Fläche etwa 4.000

m2).

 

Die Lagerstätte im Parkbereich „Fichtengang“ ist gartenhistorisch wertvolles Areal (kulturel -

les Welterbe) und wird daher als Kompostplatz auslaufen und rekultiviert werden. Beide der -

zeit genutzten Flächen sind unbefestigt. Vor diesem Hintergrund wurde ein den gesetzlichen

Bestimmungen und den heutigen arbeitstechnischen Anforderungen gerecht werdender

Kompostplatz geplant und gebaut, der in seinem Ausmaß von 6.000 m2 um 1/3 weniger Flä -

che in Anspruch nimmt als die beiden derzeit genutzten Plätze. Auf der betreffenden Fläche

wird bereits seit Gärtnergenerationen - jedenfalls aber seit der Zwischenkriegszeit - der

jährliche Grünschnittanfall kompostiert. Das Areal liegt in einem der Öffentlichkeit nicht zu -

gänglichen und gartenhistorisch unbedeutenden Bereich Schönbrunns. Die erforderlichen

Bau - und Betriebsgenehmigungen wurden erteilt.

 

Ein Rückbau ist somit allein aus der Sicht des mengenmäßigen Reststoffanfalles nicht mög -

lich.

 

Zu Frage 5:

 

Nach derzeitiger Schätzung werden die Gesamtkosten rund 8,6 Mio ATS betragen. Die Fi -

nanzierung des Projektes erfolgt in Form einer Mietzinsvorauszahlung durch die Bundes -

gärten, beginnend im Jahre 1998 mit ATS 3,0 Mio., 1999 ATS 2,0 Mio. und der Schlussrate

nach Projektabrechnung im Jahre 2000 (alle Beträge zzgl. USt.).

 

Zu Frage 6:

 

a) Vom Eingang westlicher Gloriettebereich (hinterer Glorietteteil) bis zum Lagerkeller unter

der Gloriette wurde auf einem ehemaligen Wiesenbereich ein etwa 100 m langer und 2 m

breiter Weg für die Getränkeanlieferung errichtet.

 

b) Mit der Gründung der „Schönbrunner Tiergarten - Gesellschaft m.b.H.“ ging die Nutzung für

den Bereich des oberen Tiergartenteiles (Tiroler Garten) auf diese Gesellschaft über. Da

dieser Aufgabenbereich in die Zuständigkeit des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit

fällt, liegen im Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt -

schaft hierüber keine Unterlagen auf.

 

Zu Frage 7:

 

Die Zu - und Abfahrten erfolgen über bestehende Wegsysteme, weshalb kein Grünflächen -

verlust eintritt.

 

Zu Frage 8:

 

Die Anlieferung aus dem Parkbereich Schönbrunn erfolgt wie bisher mit dem im Parkbereich

eingesetzten Kleinfahrzeugen. Die Anlieferung von den übrigen Gartenanlagen (Belvedere,

Burggarten und Volksgarten) erfolgt ebenfalls wie bisher mit den betriebseigenen Trans -

portfahrzeugen über den der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Betriebsbereich Meierei.

 

Zu Frage 9:

 

Der Betrieb der Kompostanlage ist im Zusammenhang mit der gärtnerischen Pflege der his -

torischen (Bundes -)Gartenanlagen zu sehen und ist daher insbesondere für den Erhalt der

Erholungsfunktion dieser Anlagen erforderlich.