770/AB XXI.GP

 

B e a n t w o r t u n g

 

der Anfrage der Abgeordneten

Petrovic, Öllinger, Freundinnen und Freunde

Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

Zu Frage 1

 

Gemäß § 22 Abs. 1 Z 3 FAG stehen derzeit noch öS 133.304.460,- (€ 9.687.612,90)

für die Vergabe an die Bundesländer zur Verfügung.

 

 

Zu Frage 2

 

Auf Grund der bisherigen Erfahrungen der Bundeskommission zur Förderung von

Kinderbetreuungseinrichtungen hoffe ich, dass durch die Kostenbeteiligung des

Bundes bis Ende 2000 weitere rd. 3000 Plätze geschaffen werden können. Dies

hängt jedoch auch davon ab, ob sich die Bundesländer und Gemeinden wie bisher

weiterhin weit über die geforderte Eigenleistung hinaus an den kosten beteiligen.

 

Zu Frage 3

 

Ich erwarte, dass durch die "Kindergartenmilliarde“ in den Jahren 1999/2000

insgesamt ca. 13.500 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden.

 

Zu Fragen 4 und 6

 

Ich habe angekündigt, dass durch die Kostenbeteiligung des Bundes seit 1997 (1,2

Mrd. öS bzw. 87,2 Mio €) bis Ende 2000 insgesamt rd. 32.000 neue Betreuungs -

plätze geschaffen werden.

Zu Frage 5

 

Seitens des Bundes wurde die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze mit maximal

öS 275.000,- (€ 19.985,-) pro Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren sowie

maximal öS 110.000,- (€ 7.994,-) pro Betreuungsplatz für Kinder über 3 Jahren

gefördert. Die tatsächlichen Zuschussbeträge des Bundes lagen jedoch auf Grund

geringerer Kosten und hoher Eigenleistung von Ländern und Gemeinden wesentlich

niedriger.

 

Zu Frage 7

 

Die durch die ,,Kindergartenmilliarde“ geschaffenen Plätze sollen bis Ende 2000 zur

Verfügung stehen.

 

Zu Frage 8

 

Durch die ,,Kindergartenmilliarde“ wurden Betreuungsplätze für Kinder aller

Altersstufen geschaffen, wobei in den Jahren 1999/2000 schwerpunktmäßig die

Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren und Schüler/innen sowie

in betrieblichen Betreuungsangeboten gefördert wurde.

 

Zu Frage 9

 

Die Betreuungsangebote müssen den landesgesetzlich vorgeschriebenen Qualitäts -

standards entsprechen und nach Maßgabe des jeweiligen Bedarfs die Betreuung

von Kindern auch von im vollen Beschäftigungsausmaß tätigen Erziehungs -

berechtigten sicherstellen.

 

Zu Frage 10

 

Es liegen derzeit noch keine Anträge vor, da gemäß § 6 Z 2 der Vergaberichtlinien

die Sammelanträge bis 30. Juni 2000 einzubringen sind.

 

Zu Fragen 11 und 12

 

Die Bundesregierung bekennt sich im Regierungsübereinkommen dazu, Familie und

Beruf vereinbar zu machen. Bei der Schaffung zusätzlicher und dem Ausbau

bestehender Betreuungsplätze ist auf den Bedarf, pädagogische Erfordernisse,

familienähnliche, kindgerechte, kundenorientierte und flexible Strukturen sowie auch

auf die spezifische Situation allein erziehender Elternteile Rücksicht zu nehmen.

 

Ich möchte auch hervorheben, dass ich mich für eine qualitativ hochwertige

Kinderbetreuung zum Wohl der Kinder einsetzen werde, aber schon betonen, dass

kompetenzrechtlich die Bundesländer aufgefordert sind, den qualitativen und

quantitativen Ausbau weiter zu forcieren. Damit sind nicht nur die öffentlichen

Kinderbetreuungseinrichtungen angesprochen, sondern es liegt mir auch die

Stärkung der individuelle Kinderbetreuung am Herzen.

 

Da durch die ,,Kindergartenmilliarde" die angestrebte flächendeckende Versorgung

weitgehend erreicht wurde, wird es in Zukunft notwendig sein, die Qualitätsstandards

zu erhalten und Sanierung/Instandhaltung sicher zu stellen, weshalb ich mich für die

Durchführung der notwendigen Sanierungs -  und Instandhaltungsarbeiten einsetzen

werde. Ich werde mich auch um die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsminister

Dr. Bartenstein bemühen, da Sanierungen auch einen positiven regionalen

Konjunktureffekt haben, weil mit diesen Aufträgen regionale Wirtschaftstreibende

beauftragt werden.

 

Zu Fragen 13 und 14

 

Mir ist nicht bekannt, dass der Wegfall der Getränkesteuer eine Gefährdung für die

Finanzierung von Kinderbetreuungsangeboten bedeutet hätte. Eine Kompensierung

der dadurch entstandenen Einnahmenausfälle bei den Gemeinden wurde jedoch

bereits durch eine Anhebung der Umsatzsteuer für bestimmte Produkte

gewährleistet.

 

Zu Fragen 15 bis 17

 

Ziel der Bundesregierung ist es durch entsprechende familienpolitische Maßnahmen

Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen familialen und außerfamilialen

Betreuungsformen zu gewährleisten, um Eltern die Möglichkeit zu bieten, für ihr Kind

jene Betreuungsform zu wählen, die für das Kind individuell am besten geeignet ist.

Zu Fragen 18 bis 20

 

Männer sollen, vor allem auch durch bewusstseinsbildende Maßnahmen, ermutigt

werden, sich vermehrt bei der Haus -  und Familienarbeit einzubringen. Dies ist nicht

nur Voraussetzung für die leichtere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die

Frauen, sondern auch von enormer Bedeutung für die Beziehung zwischen Vätern

und Kindern. Daher plane ich auch Väterkarenz stärker zu bewerben.

 

Frauen und Männern, die zu Gunsten der Kindererziehung ihre Berufstätigkeit

unterbrechen, müssen geeignete Maßnahmen, die den Wiedereinstieg in das

Berufsleben erleichtern, angeboten werden.

 

Unternehmerinnen und Unternehmer müssen erkennen, dass die während der

Familienarbeit erworbenen Qualifikationen eine wertvolle Ressource für den Betrieb

darstellen.

 

Ich biete daher konkret an:

 

Bundeswettbewerb „Frauen -  und familienfreundlichster Betrieb“

Dies ist eines staatliche Auszeichnung als

• Anreiz für Unternehmen, die eigeninitiativ trauen -  und familienfreundliche

   Maßnahmen ergreifen

• öffentlichkeitswirksame Anerkennung für das Engagement zur besseren

   Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Förderung der Chancengleichheit.

 

Audit Familie & Beruf

Das Audit Familie & Beruf des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und

Generationen ist eine Weiterentwicklung des originären Auditierungsverfahrens

zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, das auf Initiative und im Auftrag

der gemeinnützigen Hertie - Stiftung entwickelt worden ist.

Zielsetzung dabei ist, ein praktikables, mit der österreichischen Wirtschafts -  und

Unternehmensstruktur kompatibles Instrument anzubieten, mit dem Unternehmen

• für familienfreundliche Maßnahmen im Betrieb sensibilisiert

• mit dem status quo der Familienfreundlichkeit des Unternehmens

   konfrontiert werden

• zur Umsetzung und Überprüfung familienfreundlicher Maßnahmen

   motiviert werden.

 

Besonderer Wert wurde in der Konzeption auf die Multifunktionalität des Audits

gelegt, das in allen Branchen und Betriebsgrößen sowie nicht nur in Wirtschafts -

unternehmen sondern auch im öffentlichen Dienst einsetzbar ist.

 

Familienkompetenzen - Schlüssel zu mehr Erfolg im Beruf

Der Wiedereinstieg ins Berufsleben nach einer längeren Kinderpause ist vor allem

für viele Frauen eine große Herausforderung. Ein gravierendes Problem dabei ist,

dass sowohl Arbeitgeber/innen als auch viele Frauen selbst die intensive

Familienphase hinsichtlich ihrer Bedeutung für das Berufsleben gering schätzen.

Auf die klassische Bewerbungsfrage beim Wiedereinstieg „Was haben Sie in den

letzten Jahren gemacht?“ antworten die meisten Mütter erfahrungsgemäß mit

„Nichts, ich war nur daheim“. Von „nichts“ kann allerdings nicht die Rede sein.

Denn in der Familienarbeit entwickeln und trainieren Mütter bzw. Väter, die ihre

Kinder betreuen, Kompetenzen, die heute in der Berufswelt immer wichtiger werden,

z.B. Kommunikations -  und Organisationsfähigkeit‘ Integrations -  und Konfliktfähigkeit

oder Belastbarkeit. Mit einem Wort: Sie trainieren jene Schlüsselkompetenzen, die

von der Wirtschaft und den Personalverantwortlichen immer stärken nachgefragt

werden. Mit dem neuen Projekt „Familienkompetenzen“ werden Angebot und Nach -

frage zusammengebracht, Mütter/Väter dazu motiviert, ihre in der Familienarbeit

entwickelten Kompetenzen zu erkennen und für die Berufswelt zu nutzen. Dafür

gibt es ein Zertifikat, mit dem Mütter/Väter ihre Schlüsselkompetenzen bestätigt

bekommen und dies beim Wiedereinstieg auch entsprechend einsetzen können.

Damit bietet das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen

Frauen und Männern mit Kindern die Möglichkeit, sich fit für den Wiedereinstieg

ins Berufsleben zu machen. An ausgewählten Familienberatungsstellen in ganz

Österreich wird ein innovatives Coaching - Programm zur Steigerung ihres Arbeits -

marktpotentials angeboten.