770/AB XXI.GP
der Anfrage der Abgeordneten
Petrovic, Öllinger, Freundinnen und Freunde
Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:
Gemäß § 22 Abs. 1 Z 3 FAG stehen derzeit noch öS 133.304.460,- (€ 9.687.612,90)
für die Vergabe an die Bundesländer zur Verfügung.
Auf Grund der bisherigen Erfahrungen der Bundeskommission zur Förderung von
Kinderbetreuungseinrichtungen hoffe ich, dass durch die Kostenbeteiligung des
Bundes bis Ende 2000 weitere rd. 3000 Plätze geschaffen werden können. Dies
hängt jedoch auch davon ab, ob sich die Bundesländer und Gemeinden wie bisher
weiterhin weit über die geforderte Eigenleistung hinaus an den kosten beteiligen.
Ich erwarte, dass durch die "Kindergartenmilliarde“ in den Jahren 1999/2000
insgesamt ca. 13.500 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden.
Ich habe angekündigt, dass durch die Kostenbeteiligung des Bundes seit 1997 (1,2
Mrd. öS bzw. 87,2 Mio €) bis Ende 2000 insgesamt rd. 32.000 neue Betreuungs -
plätze geschaffen werden.
Seitens des Bundes wurde die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze mit maximal
öS 275.000,- (€ 19.985,-) pro Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren sowie
maximal öS 110.000,- (€ 7.994,-) pro Betreuungsplatz für Kinder über 3 Jahren
gefördert. Die tatsächlichen Zuschussbeträge des Bundes lagen jedoch auf Grund
geringerer Kosten und hoher Eigenleistung von Ländern und Gemeinden wesentlich
niedriger.
Die durch die ,,Kindergartenmilliarde“ geschaffenen Plätze sollen bis Ende 2000 zur
Verfügung stehen.
Durch die ,,Kindergartenmilliarde“ wurden Betreuungsplätze für Kinder aller
Altersstufen geschaffen, wobei in den Jahren 1999/2000 schwerpunktmäßig die
Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren und Schüler/innen sowie
in betrieblichen Betreuungsangeboten gefördert wurde.
Die Betreuungsangebote müssen den landesgesetzlich vorgeschriebenen Qualitäts -
standards entsprechen und nach Maßgabe des jeweiligen Bedarfs die Betreuung
von Kindern auch von im vollen Beschäftigungsausmaß tätigen Erziehungs -
berechtigten sicherstellen.
Es liegen derzeit noch keine Anträge vor, da gemäß § 6 Z 2 der Vergaberichtlinien
die Sammelanträge bis 30. Juni 2000 einzubringen sind.
Die Bundesregierung bekennt sich im Regierungsübereinkommen dazu, Familie und
Beruf vereinbar zu machen. Bei der Schaffung zusätzlicher und dem Ausbau
bestehender Betreuungsplätze ist auf den
Bedarf, pädagogische Erfordernisse,
familienähnliche, kindgerechte, kundenorientierte und flexible Strukturen sowie auch
auf die spezifische Situation allein erziehender Elternteile Rücksicht zu nehmen.
Ich möchte auch hervorheben, dass ich mich für eine qualitativ hochwertige
Kinderbetreuung zum Wohl der Kinder einsetzen werde, aber schon betonen, dass
kompetenzrechtlich die Bundesländer aufgefordert sind, den qualitativen und
quantitativen Ausbau weiter zu forcieren. Damit sind nicht nur die öffentlichen
Kinderbetreuungseinrichtungen angesprochen, sondern es liegt mir auch die
Stärkung der individuelle Kinderbetreuung am Herzen.
Da durch die ,,Kindergartenmilliarde" die angestrebte flächendeckende Versorgung
weitgehend erreicht wurde, wird es in Zukunft notwendig sein, die Qualitätsstandards
zu erhalten und Sanierung/Instandhaltung sicher zu stellen, weshalb ich mich für die
Durchführung der notwendigen Sanierungs - und Instandhaltungsarbeiten einsetzen
werde. Ich werde mich auch um die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsminister
Dr. Bartenstein bemühen, da Sanierungen auch einen positiven regionalen
Konjunktureffekt haben, weil mit diesen Aufträgen regionale Wirtschaftstreibende
beauftragt werden.
Mir ist nicht bekannt, dass der Wegfall der Getränkesteuer eine Gefährdung für die
Finanzierung von Kinderbetreuungsangeboten bedeutet hätte. Eine Kompensierung
der dadurch entstandenen Einnahmenausfälle bei den Gemeinden wurde jedoch
bereits durch eine Anhebung der Umsatzsteuer für bestimmte Produkte
gewährleistet.
Ziel der Bundesregierung ist es durch entsprechende familienpolitische Maßnahmen
Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen familialen und außerfamilialen
Betreuungsformen zu gewährleisten, um Eltern die Möglichkeit zu bieten, für ihr Kind
jene Betreuungsform zu wählen, die
für das Kind individuell am besten geeignet ist.
Männer sollen, vor allem auch durch bewusstseinsbildende Maßnahmen, ermutigt
werden, sich vermehrt bei der Haus - und Familienarbeit einzubringen. Dies ist nicht
nur Voraussetzung für die leichtere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die
Frauen, sondern auch von enormer Bedeutung für die Beziehung zwischen Vätern
und Kindern. Daher plane ich auch Väterkarenz stärker zu bewerben.
Frauen und Männern, die zu Gunsten der Kindererziehung ihre Berufstätigkeit
unterbrechen, müssen geeignete Maßnahmen, die den Wiedereinstieg in das
Berufsleben erleichtern, angeboten werden.
Unternehmerinnen und Unternehmer müssen erkennen, dass die während der
Familienarbeit erworbenen Qualifikationen eine wertvolle Ressource für den Betrieb
darstellen.
Ich biete daher konkret an:
Bundeswettbewerb „Frauen - und familienfreundlichster Betrieb“
Dies ist eines staatliche Auszeichnung als
• Anreiz für Unternehmen, die eigeninitiativ trauen - und familienfreundliche
Maßnahmen ergreifen
• öffentlichkeitswirksame Anerkennung für das Engagement zur besseren
Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Förderung der Chancengleichheit.
Audit Familie & Beruf
Das Audit Familie & Beruf des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und
Generationen ist eine Weiterentwicklung des originären Auditierungsverfahrens
zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, das auf Initiative und im Auftrag
der gemeinnützigen Hertie - Stiftung
entwickelt worden ist.
Zielsetzung dabei ist, ein praktikables, mit der österreichischen Wirtschafts - und
Unternehmensstruktur kompatibles Instrument anzubieten, mit dem Unternehmen
• für familienfreundliche Maßnahmen im Betrieb sensibilisiert
• mit dem status quo der Familienfreundlichkeit des Unternehmens
konfrontiert werden
• zur Umsetzung und Überprüfung familienfreundlicher Maßnahmen
motiviert werden.
Besonderer Wert wurde in der Konzeption auf die Multifunktionalität des Audits
gelegt, das in allen Branchen und Betriebsgrößen sowie nicht nur in Wirtschafts -
unternehmen sondern auch im öffentlichen Dienst einsetzbar ist.
Familienkompetenzen - Schlüssel zu mehr Erfolg im Beruf
Der Wiedereinstieg ins Berufsleben nach einer längeren Kinderpause ist vor allem
für viele Frauen eine große Herausforderung. Ein gravierendes Problem dabei ist,
dass sowohl Arbeitgeber/innen als auch viele Frauen selbst die intensive
Familienphase hinsichtlich ihrer Bedeutung für das Berufsleben gering schätzen.
Auf die klassische Bewerbungsfrage beim Wiedereinstieg „Was haben Sie in den
letzten Jahren gemacht?“ antworten die meisten Mütter erfahrungsgemäß mit
„Nichts, ich war nur daheim“. Von „nichts“ kann allerdings nicht die Rede sein.
Denn in der Familienarbeit entwickeln und trainieren Mütter bzw. Väter, die ihre
Kinder betreuen, Kompetenzen, die heute in der Berufswelt immer wichtiger werden,
z.B. Kommunikations - und Organisationsfähigkeit‘ Integrations - und Konfliktfähigkeit
oder Belastbarkeit. Mit einem Wort: Sie trainieren jene Schlüsselkompetenzen, die
von der Wirtschaft und den Personalverantwortlichen immer stärken nachgefragt
werden. Mit dem neuen Projekt „Familienkompetenzen“ werden Angebot und Nach -
frage zusammengebracht, Mütter/Väter dazu motiviert, ihre in der Familienarbeit
entwickelten Kompetenzen zu erkennen und für die Berufswelt zu nutzen. Dafür
gibt es ein Zertifikat, mit dem Mütter/Väter ihre Schlüsselkompetenzen bestätigt
bekommen und dies beim Wiedereinstieg auch
entsprechend einsetzen können.
Damit bietet das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen
Frauen und Männern mit Kindern die Möglichkeit, sich fit für den Wiedereinstieg
ins Berufsleben zu machen. An ausgewählten Familienberatungsstellen in ganz
Österreich wird ein innovatives Coaching - Programm zur Steigerung ihres Arbeits -
marktpotentials angeboten.