771/AB XXI.GP

 

B e a n t w o r t u n g

der Anfrage der Abgeordneten

Mag. Barbara Prammer, Mag. Andrea Kuntzl, Dr. Caspar Einem

und GenossInnen betreffend der Gleichstellung von Geschlechtern

(Nr. 822/J)

 

 

 

 

Zur gegenständlichen Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

Zu Frage 1:

 

Den nach dem Bundes - Gleichbehandlungsgesetz (B - GBG) mit Fragen der Gleich -

behandlung und Frauenförderung befassten Personen und Institutionen werden

nach Maßgabe dieses Gesetzes die erforderlichen Hilfestellungen gewährt.

Darüber hinaus werden in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe für Gleichbehand -

lungsfragen des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen diver -

se Projekte im Rahmen der Frauenförderung umgesetzt, z.B. das Projekt „Mentoring

für Frauen“ oder ressortinterne Weiterbildungsseminare speziell für Frauen. Weiters

wurde erlassmäßig verfügt, dass die jeweils zuständige Gleichbehandlungsbeauf -

tragte - unabhängig von § 9 B - GBG - als nicht stimmberechtigte Sachverständige zu

den Sitzungen der Begutachtungskommissionen beigezogen wird.

 

Zu Frage 2:

 

In meinem Ressort hat sich die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen neu

formiert, d.h. zwei Vertretungsbereiche haben sich durch die Umstrukturierungen im

Ressort verändert. Kommt die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen zu dem

Ergebnis, dass ein neuer Frauenförderungsplan zu erstellen ist, wird dieser nach

Vorliegen der erforderlichen Daten zum ehestmöglichen Zeitpunkt in Kraft gesetzt.

Ein konkreter Termin kann nicht genannt werden.

 

Zu Frage 3:

 

Zum Stichtag 1 .Mai 2000 waren folgende Leitungspositionen der Zentralstelle mei -

nes Ressorts mit Frauen besetzt:

Funktion

 weiblich

 männlich

 gesamt

Sektionsleitun

 2

 7

 9

Gruppenleitung

 2

 13

 15

Abteilungsleitung

 35

 58

 93

Referatsleitung

 16

 25

 41

gesamt

 55

 103

 158

 

Zur Frage 4:

 

Der Stellenplan wird als Teil des jährlichen Bundesfinanzgesetzes beschlossen, da -

her ist das Planstellensoll für 2003 derzeit noch nicht feststellbar.

 

Zur Frage 5:

 

Im Zeitraum vom 1. Mai 1998 bis zum 1 Mai 2000 wurden im Bereich der Zentralstel -

le meines Ressorts folgende Leitungspositionen besetzt:

 

• 2 Gruppenleitungen, eine davon mit einer Frau

• 14 Abteilungsleilungen, 7 davon mit Frauen

• 6 Referatsleitungen, 2 davon mit Frauen

 

Angemerkt wird, dass für die Datenerhebung von der durch die BMG - Novelle 2000

festgelegten Organisationsstruktur der Zentralstelle des nunmehrigen Bundesmini -

steriums für soziale Sicherheit und Generationen ausgegangen wurde. Die erforder -

lichen Daten wurden in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft

und Arbeit, dem Bundesministerium für Land -  und Forstwirtschaft, Umwelt und Was -

serwirtschaft sowie dem Bundeskanzleramt im Wege des Datenaustausches erho -

ben.