777/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Barbara Prammer, Mag. Andrea Kuntzl,
Dr. Caspar Einem und Genossinnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betref -
fend „die Gleichstellung von Geschlechtern“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Die gemäß dem Bundes - Gleichbehandlungsgesetz mit Gleichbehandlung und Frau -
enförderung befassten Institutionen im Justizressort (Arbeitsgruppe für Gleichbe -
handlungsfragen, Gleichbehandlungsbeauftragte, Kontaktfrauen) werden - entspre -
chend dem Gesetzesauftrag - durch die Beistellung von Ressourcen zur Wahrneh -
mung der Aufgaben sowie durch die Ermöglichung von Teilnahmen an Fortbildungs -
veranstaltungen und einschlägigen Konferenzen unterstützt1 soweit die budgetären
Mittel dies erlauben.
Zu 2:
Sowohl das Bundesministeriengesetz als auch der Umstand, dass Bundesbedien -
stete bis zum Ende des Jahres 1999 rückwirkend mit 1.1.1999 in neue Gehaltssche -
mata optieren konnten, machen eine Datenneuerstellung für die auf Basis des Stich -
tages 1.7.1999 zu erlassenden Frauenförderungspläne notwendig.
Nach dem Vorliegen der aktualisierten Daten wird der neue Frauenförderungsplan
für das Justizressort nach Einholung eines Vorschlags der Arbeitsgruppe für Gleich -
behandlungsfragen zum ehestmöglichen
Zeitpunkt erstellt werden.
Zu 3:
Zum Stichtag 1.5.2000 wurden von insgesamt 43 Abteilungen im Bundesministerium
für Justiz (Zentralstelle) 11 von Frauen geleitet. Die insgesamt 7 Sektionen werden
von Männern geleitet.
Zu 4:
Der Stellenplan als Teil des Bundesfinanzgesetzes wird jedes Jahr gesetzlich be -
schlossen und kann für die nächsten Jahre nicht abgeschätzt werden.
Zu 5:
Im Zeitraum vom 1.5.1998 bis 1.5.2000 wurden im Bundesministerium für Justiz un -
ter Berücksichtigung der auf Grund der Novellierung des Bundesministeriengesetzes
hinzugekommenen Konsumentenschutzsektion insgesamt 15 Leitungsfunktionen (3
Sektionsleitungen, 12 Abteilungsleitungen) neu vergeben. Davon wurden 5 mit Frau -
en besetzt (jeweils Abteilungsleitung).