778/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin Graf und Kollegen haben an mich eine
schriftliche Anfrage betreffend „Verfahren gegen den Bundespräsidenten
Dr. Thomas Klestil“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Im Zusammenhang mit den Sanktionen der 14 EU - Staaten sind bei der Staatsan -
waltschaft Wien zwei Strafanzeigen gegen Bundespräsident Dr. Thomas Klestil ein -
gegangen, in denen im Wesentlichen die Vorwürfe des Hochverrates sowie des Lan -
desverrates erhoben wurden. Diese Anzeigen legte die Staatsanwaltschaft Wien ge -
mäß § 90 StPO zurück und informierte in der Folge die Oberstaatsanwaltschaft
Wien.
Zu 2 und 3:
In Anbetracht der sachgerechten Erledigung der inhaltlich unsubstantiierten
Anzeigen durch die Staatsanwaltschaft Wien sind Weisungen auf Einleitung eines
gerichtlichen Vorverfahrens nicht in Aussicht
genommen.
Derartige Information der Medien erfolgten weder durch das Bundesministerium für
Justiz noch durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien.