778/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Martin Graf und Kollegen haben an mich eine

schriftliche Anfrage betreffend „Verfahren gegen den Bundespräsidenten

Dr. Thomas Klestil“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1:

 

Im Zusammenhang mit den Sanktionen der 14 EU - Staaten sind bei der Staatsan -

waltschaft Wien zwei Strafanzeigen gegen Bundespräsident Dr. Thomas Klestil ein -

gegangen, in denen im Wesentlichen die Vorwürfe des Hochverrates sowie des Lan -

desverrates erhoben wurden. Diese Anzeigen legte die Staatsanwaltschaft Wien ge -

mäß § 90 StPO zurück und informierte in der Folge die Oberstaatsanwaltschaft

Wien.

 

Zu 2 und 3:

 

In Anbetracht der sachgerechten Erledigung der inhaltlich unsubstantiierten

Anzeigen durch die Staatsanwaltschaft Wien sind Weisungen auf Einleitung eines

gerichtlichen Vorverfahrens nicht in Aussicht genommen.

Zu 4

 

Derartige Information der Medien erfolgten weder durch das Bundesministerium für

Justiz noch durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien.