779/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Freundinnen und
Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „ewige Verfahren" ge -
richtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Das in der Anfrage angesprochene Strafverfahren gegen insgesamt 18 Verdächtige
wurde im Juni 2000 nach Überprüfung des äußerst umfangreichen Beweismaterials
durch die Staatsanwaltschaft und die Oberstaatsanwaltschaft Wien mit Genehmi -
gung des Bundesministeriums für Justiz gemäß § 90 Abs. 1 StPO beendet.
Die Staatsanwaltschaft Wien hatte über den Stand der Ermittlungen dem Bundesmi -
nisterium für Justiz im Wege der Oberstaatsanwaltschaft Wien ständig berichtet. Die
objektiv lange Dauer des Verfahrens resultierte aus dem Umfang des Beweismateri -
als sowie der fehlenden Kooperationsbereitschaft der Verdächtigen. Eine umfassen -
de Beurteilung des Sachverhaltes war erst nach Einlangen des abschließenden Be -
richtes der Wirtschaftspolizei Wien vom 21. Jänner 2000 möglich.
Die kosten des Verfahrens im Justizbereich betragen 2.520 S für einen Aufsperr -
dienst sowie 142.536 S für die Einholung eines EDV - Gutachtens. Die im Bereich
des Bundesministeriums für Inneres
angefallenen Kosten sind mir nicht bekannt.
Zu 4:
Im Zuge der Auswertung des sichergestellten Materials wurde auch eine mögliche
Involvierung der Verdächtigen in den Anschlag in Ebergassing überprüft. Anlass da -
für boten insbesondere bei den Hausdurchsuchungen sichergestellte Anleitungen
zum Umgang mit Chemikalien und Explosivstoffen.
Zu 5:
Die Amtsführung der angesprochenen Staatsanwältin, die für die Bearbeitung des
gegenständlichen Aktes lediglich vom 23.10.1995 bis zum 21.6.1996 zuständig war,
bot keinen Anlass, an deren korrekter Vorgangsweise zu zweifeln.