779/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Freundinnen und

Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „ewige Verfahren" ge -

richtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 3:

Das in der Anfrage angesprochene Strafverfahren gegen insgesamt 18 Verdächtige

wurde im Juni 2000 nach Überprüfung des äußerst umfangreichen Beweismaterials

durch die Staatsanwaltschaft und die Oberstaatsanwaltschaft Wien mit Genehmi -

gung des Bundesministeriums für Justiz gemäß § 90 Abs. 1 StPO beendet.

 

Die Staatsanwaltschaft Wien hatte über den Stand der Ermittlungen dem Bundesmi -

nisterium für Justiz im Wege der Oberstaatsanwaltschaft Wien ständig berichtet. Die

objektiv lange Dauer des Verfahrens resultierte aus dem Umfang des Beweismateri -

als sowie der fehlenden Kooperationsbereitschaft der Verdächtigen. Eine umfassen -

de Beurteilung des Sachverhaltes war erst nach Einlangen des abschließenden Be -

richtes der Wirtschaftspolizei Wien vom 21. Jänner 2000 möglich.

 

Die kosten des Verfahrens im Justizbereich betragen 2.520 S für einen Aufsperr -

dienst sowie 142.536 S für die Einholung eines EDV - Gutachtens. Die im Bereich

des Bundesministeriums für Inneres angefallenen Kosten sind mir nicht bekannt.

Zu 4:

 

Im Zuge der Auswertung des sichergestellten Materials wurde auch eine mögliche

Involvierung der Verdächtigen in den Anschlag in Ebergassing überprüft. Anlass da -

für boten insbesondere bei den Hausdurchsuchungen sichergestellte Anleitungen

zum Umgang mit Chemikalien und Explosivstoffen.

 

Zu 5:

 

Die Amtsführung der angesprochenen Staatsanwältin, die für die Bearbeitung des

gegenständlichen Aktes lediglich vom 23.10.1995 bis zum 21.6.1996 zuständig war,

bot keinen Anlass, an deren korrekter Vorgangsweise zu zweifeln.