783/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 765/J - NR/2000, betreffend Einstellung

der Nebenbahn Drösing - Zistersdorf, die die Abgeordneten Rada und Genosser am

11. Mai 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Bis dato liegen meinem Ressort keine Einstellungsanträge der Österreichischen

Bundesbahnen für jene Nebenbahnen, die in der aktuellen Presse als

"einstellungsgefährdet" bezeichnet werden, vor. Es besteht jedoch die Absicht des

Vorstandes der ÖBB bei bestimmten Nebenbahnen den Personen - bzw.

Güterverkehr oder den Betrieb der Infrastruktur einzustellen; entsprechende

Planungen sind im Gange. Es werden zu diesem Thema jedoch noch Gespräche mit

dem Vorstand der ÖBB stattfinden; vorweg darf ich aber festhalten, dass es zu

keinem Kahlschlag bei den Nebenbahnen kommen wird.

 

Grundsätzlich sind folgende Szenarien bei der Einstellung von Nebenbahnen

möglich:

 

a. Die ÖBB stellt den Güterverkehr oder den Personenverkehr ein

Grundsätzlich ist der verkehrspolitische Stellenwert einiger Neben - bzw.

Regionalbahnen als hoch einzuschätzen, allerdings muss eine ausreichende

Nachfrage vorhanden sein.

 

Zu Frage 3:

Laut Bundesvoranschlag 2000 sind folgende Bedeckungen vorgesehen:

 

1/65148     Kosten der Eisenbahninfrastruktur      9.350.005.000 ATS

1/65158     Gemeinwirtschaftliche Leistungen      8.743.723.000 ATS

 

Zu den Fragen 4 bis 8:

 

Ich habe die Anfrage auch den Österreichischen Bundesbahnen vorgelegt; seitens

der ÖBB wird folgens mitgeteilt:

 

Entsprechend den Vorgaben des Bundesbahngesetzes 1992 sind die ÖBB nach

kaufmännischen Grundsätzen zu führen und zu betreiben. Die ÖBB haben die Frage

der Einstellung des Personen - und Güterverkehrs nach betriebswirtschaftlichen

Kriterien unter Berücksichtigung des Kostendeckungsgrades zu beurteilen.

Im Sinne dieser Überlegungen führen die ÖBB gegenwärtig eingehende

betriebswirtschaftliche Analysen des Personen - und Güterverkehrs durch.

Darüberhinaus finden mit den betroffenen Bundesländern Gespräche statt, inwieweit

Interesse an der Aufrechterhaltung des regionalen Schienenverkehrs besteht, bzw.

die Bereitschaft gegeben ist, den vorliegenden Betriebsabgang - trotz der von den

Bundesländern für Regionalbahnen geleisteten Beitragszahlungen ist ein zumindest

ausgeglichenes betriebwirtschaftliches Ergebnis nicht für alle Strecken gegeben -

abzudecken

 

Anhand dieser Resultate wird von den ÖBB die weitere Vorgangsweise festgelegt.

Dadurch würden freie Zugtrassen zur Verfügung stehen. Im Lichte des freien

Netzzuganges für Dritte können diese Zugtrassen von anderen konzessionierten

Eisenbahnverkehrsunternehmen genutzt werden. Das Land, aber auch sonstige

Interessierte können außerdem Verkehrsdienstverträge mit diesen neuen

konzessionierten Eisenbahnverkehrsunternehmen abschließen und bestimmte

Leistungen gegen Bezahlung in Auftrag geben.

 

b. Die ÖBB beabsichtigt den Personen - und Güterverkehr und den Betrieb der

     Infrastruktur einzustellen

 

Diese Einstellung unterliegt den Bestimmungen des § 29 des Eisenbahngesetzes,

d.h. die ÖBB müssen einen Einstellungsantrag bei der Eisenbahnbehörde stellen.

Nach entsprechender Prüfung kann der Bund, um den Betrieb auf einer von den

ÖBB eingestellten Nebenbahn weiterhin aufrecht zu erhalten, eine öffentliche -

europaweite - Ausschreibung durchführen und Interessenten für die

Aufrechterhaltung des Betriebes suchen. Der Bund kann sich für die Ausschreibung

auch Dritter (z.B. der SCHIG) bedienen. Die Ausschreibungskriterien könnten dabei

nach folgenden Prioritäten geordnet werden:

 

- Betrieb der Infrastruktur und des Güter - und Personenverkehrs

 

- Güter - und Personenverkehr

 

- Personen - oder Güterverkehr

 

- Anschlussbahnähnlicher Betrieb

 

- Betrieb als Museumsbahn.

 

Der Bund würde in den ersten drei Fällen diesen neuen Eisenbahnunternehmen

auch die gemeinwirtschaftlichen Leistungen zur Verfügung stellen, die bisher die

ÖBB auf diesen Strecken erhalten haben. Bei Übernahme des Betriebes der

Infrastruktur würden auch für Dritte die Kosten für die Erhaltung der Infrastruktur

zumindest teilweise durch den Bund übernommen werden unter der Voraussetzung,

dass diese geringer sind als bei Betrieb durch die ÖBB.