783/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 765/J - NR/2000, betreffend Einstellung
der Nebenbahn Drösing - Zistersdorf, die die Abgeordneten Rada und Genosser am
11. Mai 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu den Fragen 1 und 2:
Bis dato liegen meinem Ressort keine Einstellungsanträge der Österreichischen
Bundesbahnen für jene Nebenbahnen, die in der aktuellen Presse als
"einstellungsgefährdet" bezeichnet werden, vor. Es besteht jedoch die Absicht des
Vorstandes der ÖBB bei bestimmten Nebenbahnen den Personen - bzw.
Güterverkehr oder den Betrieb der Infrastruktur einzustellen; entsprechende
Planungen sind im Gange. Es werden zu diesem Thema jedoch noch Gespräche mit
dem Vorstand der ÖBB stattfinden; vorweg darf ich aber festhalten, dass es zu
keinem Kahlschlag bei den Nebenbahnen kommen wird.
Grundsätzlich sind folgende Szenarien bei der Einstellung von Nebenbahnen
möglich:
a. Die ÖBB stellt den Güterverkehr
oder den Personenverkehr ein
Grundsätzlich ist der verkehrspolitische Stellenwert einiger Neben - bzw.
Regionalbahnen als hoch einzuschätzen, allerdings muss eine ausreichende
Nachfrage vorhanden sein.
Zu Frage 3:
Laut Bundesvoranschlag 2000 sind folgende Bedeckungen vorgesehen:
1/65148 Kosten der Eisenbahninfrastruktur 9.350.005.000 ATS
1/65158 Gemeinwirtschaftliche Leistungen 8.743.723.000 ATS
Zu den Fragen 4 bis 8:
Ich habe die Anfrage auch den Österreichischen Bundesbahnen vorgelegt; seitens
der ÖBB wird folgens mitgeteilt:
Entsprechend den Vorgaben des Bundesbahngesetzes 1992 sind die ÖBB nach
kaufmännischen Grundsätzen zu führen und zu betreiben. Die ÖBB haben die Frage
der Einstellung des Personen - und Güterverkehrs nach betriebswirtschaftlichen
Kriterien unter Berücksichtigung des Kostendeckungsgrades zu beurteilen.
Im Sinne dieser Überlegungen führen die ÖBB gegenwärtig eingehende
betriebswirtschaftliche Analysen des Personen - und Güterverkehrs durch.
Darüberhinaus finden mit den betroffenen Bundesländern Gespräche statt, inwieweit
Interesse an der Aufrechterhaltung des regionalen Schienenverkehrs besteht, bzw.
die Bereitschaft gegeben ist, den vorliegenden Betriebsabgang - trotz der von den
Bundesländern für Regionalbahnen geleisteten Beitragszahlungen ist ein zumindest
ausgeglichenes betriebwirtschaftliches Ergebnis nicht für alle Strecken gegeben -
abzudecken
Anhand dieser Resultate wird von den ÖBB
die weitere Vorgangsweise festgelegt.
Dadurch würden freie Zugtrassen zur Verfügung stehen. Im Lichte des freien
Netzzuganges für Dritte können diese Zugtrassen von anderen konzessionierten
Eisenbahnverkehrsunternehmen genutzt werden. Das Land, aber auch sonstige
Interessierte können außerdem Verkehrsdienstverträge mit diesen neuen
konzessionierten Eisenbahnverkehrsunternehmen abschließen und bestimmte
Leistungen gegen Bezahlung in Auftrag geben.
b. Die ÖBB beabsichtigt den Personen - und Güterverkehr und den Betrieb der
Infrastruktur einzustellen
Diese Einstellung unterliegt den Bestimmungen des § 29 des Eisenbahngesetzes,
d.h. die ÖBB müssen einen Einstellungsantrag bei der Eisenbahnbehörde stellen.
Nach entsprechender Prüfung kann der Bund, um den Betrieb auf einer von den
ÖBB eingestellten Nebenbahn weiterhin aufrecht zu erhalten, eine öffentliche -
europaweite - Ausschreibung durchführen und Interessenten für die
Aufrechterhaltung des Betriebes suchen. Der Bund kann sich für die Ausschreibung
auch Dritter (z.B. der SCHIG) bedienen. Die Ausschreibungskriterien könnten dabei
nach folgenden Prioritäten geordnet werden:
- Betrieb der Infrastruktur und des Güter - und Personenverkehrs
- Güter - und Personenverkehr
- Personen - oder Güterverkehr
- Anschlussbahnähnlicher Betrieb
- Betrieb als Museumsbahn.
Der Bund würde in den ersten drei Fällen diesen neuen Eisenbahnunternehmen
auch die gemeinwirtschaftlichen Leistungen zur Verfügung stellen, die bisher die
ÖBB auf diesen Strecken erhalten haben. Bei Übernahme des Betriebes der
Infrastruktur würden auch für Dritte die Kosten für die Erhaltung der Infrastruktur
zumindest teilweise durch den Bund übernommen werden unter der Voraussetzung,
dass diese geringer sind als bei Betrieb durch die ÖBB.