785/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde vom

11. Mai 2000, Nr. 761/J, betreffend Maßnahmen für die biologische Wirtschaftsweise im Pro -

gramm ländliche Entwicklung beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Das Österreichische Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes sieht als einen

der Schwerpunkte die Sicherung der Position des Biologischen Landbaus innerhalb der ös -

terreichischen Landwirtschaft vor. Als quantitativer Indikator dient die Beibehaltung des

Ausmaßes von biologisch bewirtschafteten Grünlandflächen und die Steigerung der Akzep -

tanz im Bereich der Acker - und Sonderkulturen (ca. 19.000 Betriebe, 200.000 ha Grünland,

60.000 ha Ackerland). Gemäß Punkt 6.1.6 des Programms für die Ländliche Entwicklung

(PLE) ist allerdings zu berücksichtigen, dass dieser Indikator angesichts des langen Förder -

zeitraums unter dem Vorbehalt des derzeitigen Kostenniveaus, der erwarteten Wirtschafts -

entwicklung, der unveränderten politischen Vorgaben, der Bereitstellung der erforderlichen

Finanzmittel (EU und nationaler Anteil) und wesentlichen Änderungen im Programm Ländli -

che Entwicklung als Prognose zu werten ist und auf Grund neuer Erkenntnisse aus dem

laufenden Evaluierungsprozess auch wesentlichen Änderungen unterliegen kann.

Als weitere Indikatoren werden grundsätzlich diejenigen der Evaluierung 98 verwendet. Die

Weiterbehandlung und Entwicklung dieser Indikatoren (Zielkatalog, Akzeptanz, Potentielle

Wirkung, Potentielle Effektivität, Naturschutzfachliche Evaluierung, Evaluierung der Regio -

nalprojekte, Programmbezogene Analysen, Indikatorbezogene agrarökologische Analysen,

Ökonomische Aspekte, etc.) erfolgt im Rahmen der laufenden Arbeit des ÖPUL Evaluie -

rungsbeirates.

 

Für die einzelnen Sektoren sind folgende konkret auf den biologischen Landbau bezogene

Projekte genannt:

-   Verbesserung der Vermarktung von Bio - Milch;

-   Stärkung von Vertriebsstrukturen für Bioprodukte bei Frischgemüse, Frischkartoffeln,

    Gemüse - und Kartoffelverarbeitung;

-   Aufbau der Vermarktung von Bioprodukten bei Ölkürbis, sonstigen Ölfrüchten sowie Heil -

    und Gewürzpflanzen;

-   Förderungen von Investitionen zur Verarbeitung biologischer Rohwaren bei Obst.

 

Zu Frage 3:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die biologische Landwirtschaft im Rahmen aller Umwelt -

programme (ÖPUL 95, ÖPUL 98 und ÖPUL 2000) stets einen Förderungsschwerpunkt dar -

gestellt hat. Darüber hinaus können auch Maßnahmen der Investitionsförderung, der Innova -

tionsförderung, der Vermarktungsförderung oder der Verbandsförderung von Biobauern in

Anspruch genommen werden.

 

Seitens des Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt -

schaft wurde nun ein "Konzept für den biologischen Landbau“ erarbeitet, das sich auch mit

dem Problem des Ausstiegs aus der biologischen Landwirtschaft auseinandersetzt. Zur Um -

setzung dieses Konzepts wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der über Maßnahmen zur

Verhinderung dieses Abgangs beraten wird. Wie Ihnen bekannt ist, fand die erste Sitzung

dieser Arbeitsgruppe am 14.06.2000 statt.