786/AB XXI.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde vom
6. Juni 2000, Nr. 910/J, betreffend Übertragung der Bundesliegenschaften an die BIG, beeh -
re ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Da der Gesetzesentwurf über die Neuorganisation der Bau - und Liegenschaftsverwaltung
des Bundes noch nicht zur Begutachtung vorliegt, ist eine Beantwortung dieser Fragen nicht
möglich.
Zu Frage 4:
Die Eigentumsübertragung an sich hat keine Auswirkungen auf den Raumbedarf des Bun -
desministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Zu Frage 5:
Grundsätzlich stehen derzeit keine Objekte zur Veräußerung zur Verfügung. Nach Vorliegen
der gesetzlichen Rahmenbedingungen werden
weitere Überlegungen anzustellen sein.
Zu Frage 6:
Die im Regierungsprogramm vorgesehene Reform der Immobilienbewirtschaftung im Wege
der BIG bietet eine ausreichende Grundlage, durch Vereinheitlichung der Liegenschaftsver -
waltung eine Verbesserung in der Verwaltung sowie in der Abwicklung von Neubauten zu
erzielen.