786/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde vom

6. Juni 2000, Nr. 910/J, betreffend Übertragung der Bundesliegenschaften an die BIG, beeh -

re ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Da der Gesetzesentwurf über die Neuorganisation der Bau - und Liegenschaftsverwaltung

des Bundes noch nicht zur Begutachtung vorliegt, ist eine Beantwortung dieser Fragen nicht

möglich.

 

Zu Frage 4:

 

Die Eigentumsübertragung an sich hat keine Auswirkungen auf den Raumbedarf des Bun -

desministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

 

Zu Frage 5:

 

Grundsätzlich stehen derzeit keine Objekte zur Veräußerung zur Verfügung. Nach Vorliegen

der gesetzlichen Rahmenbedingungen werden weitere Überlegungen anzustellen sein.

Zu Frage 6:

 

Die im Regierungsprogramm vorgesehene Reform der Immobilienbewirtschaftung im Wege

der BIG bietet eine ausreichende Grundlage, durch Vereinheitlichung der Liegenschaftsver -

waltung eine Verbesserung in der Verwaltung sowie in der Abwicklung von Neubauten zu

erzielen.