787/AB XXI.GP 

 

Beantwortung

 

der Anfrage der Abgeordneten Helmut Dietachmayr und Genossen

an die Frau Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen,

betreffend Krankengeld - Bezugsdauer (Nr.730/J).

 

Ich halte zu den einzelnen Fragen der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage

Folgendes fest:

 

Zu den Fragen 1, 3 und 4:

            Eine exakte Gliederung nach Bundesländern hinsichtlich der Anzahl jener

Personen, die in den letzten 5 Jahren länger als 52 Wochen Krankengeld bezogen

haben, ist mir schon deshalb nicht möglich, da, wie sich aus den nachstehenden

Ausführungen ergibt, nicht alle (länderübergreifenden) Sozialversicherungsträger

eine solche Untergliederung vornehmen bzw. die von den anfragenden Abgeordne -

ten gewünschten Daten zum Teil überhaupt nicht in der entsprechenden Weise

EDV - mäßig erfasst haben. Ich erlaube mir daher, die Angaben der einzelnen Ver -

sicherungsträger zu diesen Fragen (teils zusammengefasst) wie folgt wiederzu -

geben:

 

            Oberösterreichische Gebietskrankenkasse:

1718 Personen, Kostenaufwand insgesamt S 78,133.500,--

            Steiermärkische Gebietskrankenkasse:

seit 1.6.1996 Krankengeld nur noch maximal 52 Wochen

            Burgenländische Gebietskrankenkasse:

seit 1.7.1996 Krankengeld nur noch maximal 52 Wochen

            Kärntner Gebietskrankenkasse:

seit 1.5.1995 Krankengeld nur noch maximal 52 Wochen

            Niederösterreichische Gebietskrankenkasse:

3600 Personen, Kostenaufwand insgesamt ca. S 220 Mio.

            Wiener Gebietskrankenkasse:

13217 Personen, Kostenaufwand insgesamt S 460,236.670,34,--.

            Tiroler Gebietskrankenkasse:

Seit 1.3.1996 Krankengeld nur noch maximal 52 Wochen.

            Vorarlberger Gebietskrankenkasse:

Diese Gebietskrankenkasse hat mitgeteilt, dass (mangels des Vorliegens spezieller

Daten) die Beantwortung dieser Fragen lediglich aufgrund von Teilauswertungen in

den Quartalen 2 - 4/1999 möglich ist. In diesen Quartalen haben insgesamt 222 Per -

sonen länger als 52 Wochen Krankengeld bezogen. Der Aufwand für die in Rede

stehenden Krankenstandsfälle wird auf ca. 21,1 Mio. S pro Jahr geschätzt.

            Salzburger Gebietskrankenkasse:

Auch diese Gebietskrankenkasse hat im Wesentlichen mitgeteilt, dass die von den

anfragenden Abgeordneten geforderten Daten nicht so erfasst und gespeichert

werden, dass sie ohne administrativen Mehraufwand und die Änderung von EDV -

Programmen ausgeworfen werden könnten.

             Betriebskrankenkasse VOEST - Alpine Donawitz:

Krankengeld nur bis zur Höchstdauer von 52 Wochen.

             Betriebskrankenkasse Kapfenberg:

Seit 1.8.1996 Krankengeld nur noch bis zur Höchstdauer von 52 Wochen.

             Betriebskrankenkasse Kindberg:

5 Personen, Kostenaufwand insgesamt S 201.010,--

             Betriebskrankenkasse Zeltweg:

5 Personen, Kostenaufwand insgesamt S 450.056,88,--.

             Betriebskrankenkasse Neusiedler:

5 Personen, Kosten insgesamt S 130.961,--.

             Betriebskrankenkasse der österreichischen Staatsdruckerei:

14 Personen, Kostenaufwand insgesamt S 1,337.693,40.

             Betriebskrankenkasse Semperit:

Im Durchschnitt 10 Personen, Kostenaufwand jährlich zwischen 450.000 und

550.000 S.

             Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe:

18 Personen, Kostenaufwand insgesamt S 1,378.798,--.

             Betriebskrankenkasse Pengg:

7 Personen, Kostenaufwand insgesamt S 1,687.799,00.

             Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaues:

46 Personen, Kostenaufwand insgesamt S 3,622.160,--.

             Betriebskrankenkasse Austria Tabak:

10 Personen, Kostenaufwand insgesamt S 3,562.124,25.

             Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter:

Hier kommt Krankengeld nur für Versicherte gemäß § 1 Abs. 1 Z. 17 B  -KUVG („neu

eintretende Vertragsbedienstete“) in Frage. Bis jetzt hat es aber noch keinen Fall

gegeben, in dem jemand länger als 52 Wochen Krankengeld bezogen hat.

             Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen:

420 Personen, Kostenaufwand im Jahresdurchschnitt S 3,285.185,90,--.

             Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft:

Höchstdauer für Krankengeldanspruch für ein und den selben Fall nach dem GSVG

26 Wochen, aber unter bestimmten Umständen Möglichkeit einer freiwilligen Zusatz -

versicherung auf Kranken - und Taggeld.

             Sozialversicherungsanstalt der Bauern:

Nach den Bestimmungen des BSVG gibt es kein Krankengeld.

 

Zur Frage 2:

             Laut Auskunft der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse beziehen der -

zeit 187 Personen Krankengeld über die 52. Woche hinaus. 8 Personen davon sind

dem Bezirk Linz - Land zuzuordnen.

Zur Frage 5:

           Hier sind die Angaben bei den einzelnen krankenversicherungsträgern unter -

schiedlich. Zusammenfassend kann aber gesagt werden, dass Erkrankungen des

Bewegungs - und Stützapparates, Herz - und Kreislauferkrankungen, schwere Unfall -

verletzungen, Krebs und - bei Langzeitarbeitslosen auch Depressionen - am häufig -

sten genannt wurden.

 

Zur Frage 6:

           Soweit einzelne Sozialversicherungsträger zu dieser Frage überhaupt An -

gaben machen konnten, wurde primär etwa nach betriebsspezifischen Gegeben -

heiten (z.B. Werks - , Metall - oder Papierarbeiter bei Betriebskrankenkassen) unterteilt

oder sonst eine Gliederung in Bezug auf Arbeiter und Angestellte oder Erwerbstätige

und Arbeitslose etc. vorgenommen.

 

Zur Frage 7:

           Wie Sie der zu den Fragen 1,3 und 4 dieser Anfrage angeführten Auflistung

entnehmen können, leisten bereits jetzt mehrere Krankenversicherungsträger

Krankengeld nur bis zur Höchstdauer von 52 Wochen. Dessen ungeachtet ist darauf

hinzuweisen, dass den Krankenversicherungsträgern auch in Hinkunft nicht die Mög -

lichkeit genommen werden soll, im Einzelfall und medizinisch begründet Krankengeld

bis zur Höchstdauer von 78 Wochen zu gewähren. Bewirkt soll lediglich eine ver -

stärkte Beobachtung länger dauernder Krankenstände werden.

 

Zur Frage 8:

           Zu dieser Frage möchte ich einleitend ganz allgemein anmerken, dass

Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage nur eine Angelegenheit der Voll -

ziehung aus dem Zuständigkeitsbereich des befragten Bundesministers sein kann.

Dessen ungeachtet darf ich den anfragenden Abgeordneten in diesem Zusammen -

hang insbesondere das Studium der Publikationen des auf Initiative der Europäi -

schen Kommission geschaffenen gemeinschaftlichen Informationssystems zur

sozialen Sicherheit (MISSOC) empfehlen, woraus eine entsprechende Gegenüber -

stellung entnommen werden kann.