791/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 885/J betreffend

Bankwesen, welche die Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde am 6. Juni 2000 an

mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 9 der Anfrage:

 

Die Beantwortung dieser Anfrage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums

für Finanzen