791/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 885/J betreffend
Bankwesen, welche die Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde am 6. Juni 2000 an
mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 9 der Anfrage:
Die Beantwortung dieser Anfrage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums
für Finanzen