792/AB XXI.GP
der Anfrage des Abgeordneten Mag. Maier
betreffend verbotene Tierarzneimittel bzw. Antibiotika
Nr. 838/J
Zur vorliegenden Aufrage führe ich Folgendes aus:
Zu Frage 1:
Antibiotika in Reinsubstanz dürfen vorn Hersteller oder Importeur nur an entsprechend kon -
zessionierte Firmen abgegeben werden, die über eine Gewerbeberechtigung zur Herstellung
von Arzneimitteln verfügen. Tierärzte haben sich im Rahmen ihrer kurativen Tätigkeit zuge -
lassener Arzneispezialitäten zu bedienen und dürfen solche Produkte nur dann an Laien abge -
ben, wenn dies zur Nachbehandlung einer bereits diagnostizierten Erkrankung notwendig ist.
Da alle Antibiotika und Chemotherapeutika der strengen Rezeptpflicht unterliegen (ne repe -
tatur), stellt die unerlaubte Abgabe solcher Stoffe eine Verletzung des Rezeptpflichtgesetzes
dar.
Zu Frage 2:
Die Kontrolle der Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen obliegt im Rah -
inen der mittelbaren Bundesverwaltung der jeweils örtlich zuständigen Bezirksverwaltungs -
behörde.
Zu Frage 3:
Eine derartige Schätzung ist in seriöser Weise nicht möglich. Aus den Ergebnissen der an Le -
bendtieren und Fleisch vorgenommenen Rückstandsuntersuchungen kann geschlossen wer -
den, dass Überschreitungen der amtlich festgesetzten Rückstandshöchstwerte offenbar nur
selten vorkommen.
Zu Frage 4:
Für die Vollziehung der futtermittelrechtlichen Bestinimungen ist der Bundesminister für
Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zuständig.
Zu Frage 5:
Das von meinem Ressort initiierte und durchgeführte Antibiotika - Strategie - Proj ekt (ABS -
Projekt) stellt einen wichtigen Schritt in der Erfüllung und Umsetzung der Entschliessung des
Rates dar.
Das ABS - Projekt hat nämlich neben der Optimierung der Patientenversorgung in Antibiotika -
phrophylaxe - und - therapie auch die Anleitung zur Förderung der Grundsätze der Infektionsbe -
kämpfung und die optimale Verschreibung und Anwendung von Antibiotika zum Inhalt.
All diese Massnahmen haben eine Reduktion der Antibiotika - Resistenzen zum Ziel. Für die Er -
reichung dieser Ziele wurden von einem Expertengremium des Projektes eigene Leitlinien zur
Weiterentwicklung der Antibiotika - Kultur in Krankenanstalten erstellt. Damit wird bereits der
in der Entschliessung enthaltene Auftrag, durch sachkundige Schulung und Information unange -
messene Anwendung von Antibiotika in der Humanmedizin zu verhindern, erfüllt.
Darüberhinaus soll das geplante Projekt Organisation der Krankenhaushygiene einen wichtigen
Beitrag zur Verbesserung der Resistenzsituation leisten, da bekanntlich eine schlechte Kranken -
haushygiene ein wesentlicher Faktor für die Entstehung von nosokomialen Infektionen und somit
auch für einen vermeidbaren Einsatz von Antibiotika ist.
Zu Frage 6:
Auf Grund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist der bloße Besitz von illegal erwor -
benen Antibiotika nicht unter Strafe gestellt;
strafbar ist deren illegale Anwendung.
Es wird daher in meinem Ressort die Notwendigkeit der Schaffung einer über das Arzneiwa -
reneinfuhrgesetz hinaus gehenden Rechtsgrundlage zur Beschlagnahme solcher Waren ge -
prüft.