794/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kostelka und Genossen haben am 9. Mai 2000

unter der ZI. 727/J - NR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

Repräsentationsaufwendungen der Vizekanzler seit 1990 gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Laut Bundes - Verfassungsgesetz ist der Vizekanzler zur Vertretung des Bundeskanzlers in

dessen gesamtem Wirkungsbereich berufen. Die Fragen betreffen daher keinen

Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Bereich des Bundesministeriums für

auswärtige Angelegenheiten.