794/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Kostelka und Genossen haben am 9. Mai 2000
unter der ZI. 727/J - NR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Repräsentationsaufwendungen der Vizekanzler seit 1990 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Fragen 1 und 2:
Laut Bundes - Verfassungsgesetz ist der Vizekanzler zur Vertretung des Bundeskanzlers in
dessen gesamtem Wirkungsbereich berufen. Die Fragen betreffen daher keinen
Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Bereich des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten.