795/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrats Heidrun Silhavy und Genossen haben am 11. Mai 2000
unter der Zahl Nr. 753/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Fehlinterpretation des Wählerwillens“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Zur Frage 1:
Anlässlich jedes Wahlereignisses auf Bundesebene gibt das Bundesministerium für In -
neres als Beilage zu einem einschlägigen Leitfaden einen Text heraus, der Beispiele
betreffend die gültige und ungültige Ausfüllung von Stimmzetteln enthält. Diese soge -
nannten "Stimmzettelerlässe“ unterliegen insbesondere in Beobachtung der ständigen
Judikatur des Verfassungsgerichtshofs einer ständigen Weiterentwicklung. Im Einzel -
nen verweise ich auf den anlässlich der Nationalratswahl 1999 herausgegebenen
"Stimmzettelerlass“.
Welcher dieser ,,Stimmzettelerlässe“ bei der Landeswahlbehörde im konkreten Fall
herangezogen worden ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Die vom Bundesministerium für Inneres herausgegebenen "Stimmzettelerlässe" sind
„maßgeschneidert“ auf das jeweils bevorstehende Wahlereignis gestaltet und eignen
sich für andere Wahltypen nur sehr bedingt. Bei Wahlereignissen auf Bundesebene ha -
ben sich bislang bei der Handhabung der "Stimmzettelerlässe“ keine Schwierigkeiten
ergeben.
Im Übrigen verweise ich darauf, dass es sich bei der Tätigkeit der - aufgrund eines
Landesgesetzes eingerichteten - Landeswahlbehörde im Rahmen einer Gemeinderats -
wahl um keine Angelegenheit aus dem Vollziehungsbereich des Bundesministers für
Inneres handelt, weshalb ich um Verständnis dafür ersuche, dass ich von einer inhaltli -
chen Beantwortung absehe.