795/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrats Heidrun Silhavy und Genossen haben am 11. Mai 2000

unter der Zahl Nr. 753/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„Fehlinterpretation des Wählerwillens“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir

vorliegenden Informationen wie folgt:

 

        Zur Frage 1:

 

        Anlässlich jedes Wahlereignisses auf Bundesebene gibt das Bundesministerium für In -

        neres als Beilage zu einem einschlägigen Leitfaden einen Text heraus, der Beispiele

        betreffend die gültige und ungültige Ausfüllung von Stimmzetteln enthält. Diese soge -

        nannten "Stimmzettelerlässe“ unterliegen insbesondere in Beobachtung der ständigen

        Judikatur des Verfassungsgerichtshofs einer ständigen Weiterentwicklung. Im Einzel -

        nen verweise ich auf den anlässlich der Nationalratswahl 1999 herausgegebenen

        "Stimmzettelerlass“.

 

        Welcher dieser ,,Stimmzettelerlässe“ bei der Landeswahlbehörde im konkreten Fall

        herangezogen worden ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

        Zu den Fragen 2 bis 4:

 

        Die vom Bundesministerium für Inneres herausgegebenen "Stimmzettelerlässe" sind

        „maßgeschneidert“ auf das jeweils bevorstehende Wahlereignis gestaltet und eignen

        sich für andere Wahltypen nur sehr bedingt. Bei Wahlereignissen auf Bundesebene ha -

        ben sich bislang bei der Handhabung der "Stimmzettelerlässe“ keine Schwierigkeiten

        ergeben.

 

        Im Übrigen verweise ich darauf, dass es sich bei der Tätigkeit der - aufgrund eines

        Landesgesetzes eingerichteten - Landeswahlbehörde im Rahmen einer Gemeinderats -

        wahl um keine Angelegenheit aus dem Vollziehungsbereich des Bundesministers für

        Inneres handelt, weshalb ich um Verständnis dafür ersuche, dass ich von einer inhaltli -

        chen Beantwortung absehe.