797/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat DDr. Erwin Niederwieser und Genossen
haben am 12.5.2000 unter der Nr.770/J eine schriftliche parlamentari -
sche Anfrage betreffend „Datenerhebungen bei Demonstrationen ge -
gen die ÖVP/FPÖ - Regierung“ gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informa -
tionen wie folgt:
Zu Frage 1):
Eine Dokumentation bzw. Datenerhebung erfolgte bei all jenen
Demonstrationen und Kundgebungen, wo dies entweder aus präventiven
Gründen in Entsprechung des § 54 Abs. 5 SPG oder zur bloß überblicks -
mäßigen, nicht personenbezogenen Dokumentation des Einschreitens ge -
mäß § 10 RLV erforderlich war.
Von den Sicherheitsbehörden wurden hinsichtlich der von ihnen auf Grund
des Inhaltes der Anmeldung bzw. der näheren Umstände (Transparente,
Parolen, Flugblätter) als regierungskritisch eingestuften Demonstrationen
folgende Fälle gemeldet:
Wien:
05.02.2000: Lichtbilder von Beschädigungen beim Parlament, Pallas
Athene und am Westbahnhof. Übersichtsaufnahme von
agierenden Demo - Gruppen.
06.02.2000: Demonstration zum ORF - Zentrum, 1130 Wien, Kü -
niglberg. Lichtbilder und Video von Beschädigung und
Übersichtsaufnahme von agierenden Demo - Gruppen.
07.02.2000 und 08.02.2000: Video von agierenden Demo - Gruppen.
19.02.2000 Demonstration von SOS - Mitmensch „Keine Koalition mit
dem Rassismus“. Lichtbilder und Video von agierenden
Demo - Gruppen.
02.03.2000: Opernballdemonstration, Lichtbilder und Video. Ersuchen
des Gerichtes um Vorlage vorhandener Bilder oder Vide -
os im Zusammenhang mit einem offenen Verfahren.
20.05.2000: Lichtbilder und Video, Identitätsfeststellung von 24 Per -
sonen wegen Verdachtes der schweren Körperverletzung
und Sachbeschädigung, Ermittlungstätigkeit noch nicht
abgeschlossen.
Linz:
04.02.2000 Kundgebung des Kulturvereines KAPU gegen die Regie -
rungskonstellation auf dem Taubenmarkt und beim
Brucknerhaus. Kurzes Video.
12.02.2000: Demonstrationsmarsch des Kulturvereines KAPU gegen
die Regierungskonstellation in der Innenstadt. Kurzes
Video.
12.02.2000: Demonstration gegen die Bundesregierung durch Anhän -
ger des Kulturvereines KAPU anlässlich der Tanzveran -
staltung der Freiheitlichen Akademiker (Burschenbund -
ball) im Brucknerhaus. kurzes Video.
25.02.2000: Demonstrationsmarsch der Aktionsgruppe „Zivilcourage“
gegen die blau/schwarze Bundesregierung in der Innen -
stadt. Kurzes Video.
08.04.2000: Demonstration gegen die bestehende Bundesregierung
anlässlich des Landesparteitages der FPÖ OÖ im Bruck -
nerhaus. Kurzes Video.
Klagenfurt:
05.02.2000: Überblicksaufnahmen im Messegelände.
18.02.2000: Überblicksaufnahmen am Bahnhofsvorplatz bzw. vor
dem Amt der Kärntner Landesregierung.
19.02.2000:
Überblicksaufnahmen am Neuen Platz.
01.05.2000: Überblicksaufnahmen im Messegelände (anlässlich des FPÖ -
Bundesparteitages).
10.05.2000: Überblicksaufnahmen am Neuen Platz
Salzburg:
11.02.2000: Großdemonstration „Nein zu Schwarz/Blau“ mit Ab -
schlusskundgebung am Residenzplatz; Video.
23.03.2000: Demonstration vor der FPÖ - Parteizentrale in Salzburg,
Ginzkeyplatz, bei der es zu einer schweren Körperverlet -
zung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und im An -
schluss an die Demonstration zu schwerer Sachbeschä -
digung kam. Bei den hierauf gepflogenen Erhebungen
wurden zwecks Ausforschung von Zeugen von privater
Seite Lichtbilder zur Verfügung gestellt.
06.05.2000: Demonstration in Salzburg, Alter Markt, zum Thema „Für
Toleranz gegen Minderheiten - Feindlichkeit“; Video.
Innsbruck:
12.02.2000: Demonstrationszug durch die Innenstadt; Video.
Bregenz:
05.02.2000: Demonstration des Kulturvereins Sägefisch in der Bahn -
hofstraße; Lichtbilder.
14.05.2000: Kundgebung von Kulturverein Sägefisch und Grüne Feld -
kirch; Seeanlage; Lichtbilder.
Feldkirch:
12.02.2000: Demonstration Bahnhof bis Marktplatz (Grüne Feld -
kirch); Lichtbilder.
Dornbirn:
01.05.2000: Demonstration von „Netzwerk gegen Blau/Schwarz“,
Bahnhof bis Marktplatz; Lichtbilder.
Zu Frage 2):
Hier verweise ich auf die Beantwortung zu Frage 1.
Zu Frage 3):
Sofern mit der Bezeichnung „Datenschutzbeirat“ der Datenschutzrat im
Sinne des Datenschutzgesetzes 2000 gemeint ist, war dessen Befassung
nicht nötig1 da es sich um keine der in § 41 DSG genannten Fälle handel -
te.
Zu den Fragen 4) bis 6):
Soweit das Foto - und Videomaterial nicht im Rahmen einer Anzeigeer -
stattung den staatsanwaltschaftlichen Behörden übermittelt wurde oder
noch zu übermitteln ist, wurden die Aufnahmen bereits gelöscht bzw. die
Lichtbilder vernichtet.
Zu Frage 7)
Proteste bzw. Beschwerden gab es in Wien beim Einschreiten am
19.02.2000, 02.03.2000 und 20.05.2000, in Salzburg im Zusammenhang
mit einer Zeugenausforschung nach Straftaten bei der Demonstration am
23.03.2000 und in Vorarlberg nach der Kundgebung in Bregenz am
05.02.2000.
Zu Frage 8):
Auf die in Beantwortung der Frage 1) bereits genannten, anhängigen Fälle
(Wien, Salzburg) darf verwiesen werden.
Zu Frage 9):
Die Beantwortung entfällt im Hinblick auf die Antwort zu den Fragen 4) bis
6).