8/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Genossen haben am 5. Novem -

ber 1999 unter der Nr. 11/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage be -

treffend Codex - Alimentarius - Kommission gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die österreichische Delegation bei der Codex - Alimentarius - Kommission (CAC) wird

von fachkundigen Vertretern des Bundeskanzleramtes geleitet. Im Jahr 1997 war

dies Sektionschef Dr. Ernst BOBEK, 1999 Ministerialrat Dr. Arnulf SATTLER. Das

Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft war in beiden Jahren durch Frau

Ministerialrätin Dr. Hedwig WÖGERBAUER vertreten. Seitens des Bundesministe -

riums für wirtschaftliche Angelegenheiten, das bei früheren CAC - Sitzungen vertreten

war, hat in den Jahren 1997 und 1999 niemand teilgenommen.

 

Zu Frage 2:

Die Mitgliedschaft bei der CAC ist für alle Mitgliedstaaten und assoziierten Mitglieder

der FAO und WHO offen. Für die Mitgliedschaft genügt die Mitteilung an den Gene -

raldirektor der FAO oder WHO. Mit Stand 20. Juli 1999 umfaßte die CAC 165 Mitglie -

der. Beobachter können Mitgliedstaaten der FAO oder WHO sein, die nicht CAC -

Mitglieder sind, und solche internationale Organisationen, die von den Generaldirek -

tionen der FAO oder WHO dazu eingeladen werden, wobei auf die Verfassungen

und Regelungen dieser beiden Organisationen Bedacht zu nehmen ist.

 

Zu Frage 3:

Die Republik Österreich ist derzeit in folgenden Codexkomitees vertreten:

 

Codex Committee on General Principles

Codex Committee on Food Additives and Contaminants

Codex Committee on Food Hygiene

Codex Committee on Food Labelling

Codex Committee on Methods of Analysis and Sampling

Codex Committee on Pesticides Residues

Codex Committee on Food Import and Export lnspection and Certification Systems

Codex Committee on Nutrition and Food for Special Dietary Uses

Codex Committee on Cocoa Products and Chocolate

Codex Committee on Milk and Milk Products

Codex Committee on Natural Mineral Waters

 

Zu Frage 4:

So wie in der CAC ist auch in den Codexkommissionen der Mitgliedstaaten der

Regierungsvertreter bzw. die Regierungsvertreterin Sprecher(in) des jeweiligen

Landes. Nur in besonderen und äußerst seltenen Ausnahmefällen wird er einem

Interessenvertreter seiner Delegation gestatten, das Wort zu ergreifen, wie z.B. bei

speziellen technischen Fragen zu Analysenmethoden. Außer den Vertretern der

Mitgliedstaaten können sich, in der Regel erst nach diesen, die Vertreter der inter-

nationalen Organisationen als Observer zu Wort melden; sie nehmen aber an Ab-

stimmungen nicht teil. Der Interessenausgleich findet also zwischen den Mitglied-

staaten statt.

Zu den Frage 5 und 6:

Grundsätzlich wird - so wie bei der österreichischen Codexkommission - Konsens

angestrebt. Bei den meisten Beschlüssen gelingt dies auch, weil Abstimmungen

besonders in Fachfragen nicht sinnvoll sind. Dieses Bestreben, Konsens zu errei -

chen, auch wenn dazu weitere Sitzungen notwendig sind und Verzögerungen ent -

stehen, ist gerade durch die Erfahrungen mit einigen Abstimmungen bei CAC -

Sitzungen verstärkt worden.

 

Abstimmungen als solche sind aber zweifellos nicht als undemokratisch zu bezeich -

nen. Dabei hat jeder bei der Sitzung vertretene Mitgliedstaat - unabhängig von der

Größe - eine Stimme.

 

Zum Vorwurf der fehlenden Transparenz von Verfahrensregeln ist klarzustellen, daß

das sogenannte Procedural Manual der CAC in mehreren Sprachen für jedermann

zugänglich und auf den jeweils neuesten Stand gebracht ist. Auch für deren Ände -

rung sind genaue Regelungen vorgesehen. Weiters ist zu betonen, daß die Entwick -

lung von Codexstandards über insgesamt bis zu acht Stufen verläuft, sodaß wieder -

holt Kommentare der Mitglieder und interessierten internationalen Organisationen

eingebracht werden können; diese Kommentare werden an die betreffenden Aus -

schüsse weitergeleitet.

 

Durch dieses stufenweise Verfahren wird verhindert, daß Daten, Änderungen oder

Vorschläge unbemerkt in die zur Annahme in der CAC bestimmten Texte gelangen.

Im übrigen können auch bestehende Codexstandards bei entsprechender Begrün -

dung, insbesondere dem Vorliegen neuer Daten, abgeändert werden.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Wie bereits dargestellt, werden die Entscheidungen beim Codex von den einzelnen

Mitgliedern, d.h. den Regierungen, getroffen.

Die Mitglieder werden bei ihrer Haltung neben den wissenschaftlichen Grundlagen

auch die Verkehrsauffassung der betroffenen Gruppen (Verkehrskreise) im jeweili -

gen Land berücksichtigen. In Österreich ist deren Befassung, insbesondere auch der

Konsumentenvertreter, seit langem durch die im Lebensmittelgesetz 1975 festge -

schriebenen Gremien, die Codexkommission (und deren Unterkommissionen), den

Ständigen Hygieneausschuß und den ständigen Ausschuß in Fragen des Weltweiten

Codex Alimentarius gewährleistet. Vertreter der Konsumenten, der Wirtschaft und

der Behörden erhalten die CAC  -Dokumente, überdies sind diese nun auch per Inter -

net verfügbar.

 

Zwischen den EU - Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission besteht eine

enge Zusammenarbeit in Codexangelegenheiten, wobei gegebenenfalls auch auf die

Ergebnisse der wissenschaftlichen Ausschüsse der Europäischen Kommission zu -

rückgegriffen werden kann.

 

Auch die CAC betonte wiederholt die besondere Bedeutung der Mitarbeit von Konsu -

mentenorganisationen auf nationaler Ebene. Problematisch ist allerdings die Situa -

tion in manchen Entwicklungsländern, wo die Mittel für die Ausbildung von Fachleu -

ten aus Konsumentenorganisationen fehlen und manchmal sogar deren rechtlicher

Status ungeklärt ist. Einige Entwicklungsländer befürchten auch, daß internationale

Konsumentenorganisationen dazu neigen, nur die Interessen der Konsumenten in

lndustrieländern zu vertreten. Um eine Basis für die Bewertung der Einbindung der

Konsumenten in die Codexarbeit auf nationaler und internationaler Ebene zu erhal -

ten, wurde das ,,Codex Committee on General Principles“ ersucht, eine entsprechen -

de Checkliste zu erarbeiten.

 

Generell wurde auch 1999 wieder empfohlen, die Zusammenarbeit der Regierungen

mit Konsumentenorganisationen zu verstärken, um eine verbesserte Verbreitung von

Codexinformationen an die Konsumenten zu erreichen.

Bezüglich der ,,Millenniumsgespräche in Seattle verweise ich auf die federführende

Zuständigkeit des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten sowie der

Europäischen Kommission als Sprecher der EU - Mitgliedstaaten. Die österreichische

Position zur Millenniumsrunde wurde in einem Ministerratsbeschluß vom 17. August

1999 dargelegt und enthielt - über mein ausdrückliches Ersuchen - als österreichi -

sches Anliegen unter anderem auch die stärkere Berücksichtigung des Vorsorgeprin -

zips im Lebensmittelbereich Diese Position wurde auch von der Europäischen

Kommission vertreten.