8/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Genossen haben am 5. Novem -
ber 1999 unter der Nr. 11/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage be -
treffend Codex - Alimentarius - Kommission gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die österreichische Delegation bei der Codex - Alimentarius - Kommission (CAC) wird
von fachkundigen Vertretern des Bundeskanzleramtes geleitet. Im Jahr 1997 war
dies Sektionschef Dr. Ernst BOBEK, 1999 Ministerialrat Dr. Arnulf SATTLER. Das
Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft war in beiden Jahren durch Frau
Ministerialrätin Dr. Hedwig WÖGERBAUER vertreten. Seitens des Bundesministe -
riums für wirtschaftliche Angelegenheiten, das bei früheren CAC - Sitzungen vertreten
war, hat in den Jahren 1997 und 1999 niemand teilgenommen.
Zu Frage 2:
Die Mitgliedschaft bei der CAC ist für alle Mitgliedstaaten und assoziierten Mitglieder
der FAO und WHO offen. Für die Mitgliedschaft genügt die Mitteilung an den Gene -
raldirektor der FAO oder WHO. Mit Stand 20.
Juli 1999 umfaßte die CAC 165 Mitglie -
der. Beobachter können Mitgliedstaaten der FAO oder WHO sein, die nicht CAC -
Mitglieder sind, und solche internationale Organisationen, die von den Generaldirek -
tionen der FAO oder WHO dazu eingeladen werden, wobei auf die Verfassungen
und Regelungen dieser beiden Organisationen Bedacht zu nehmen ist.
Zu Frage 3:
Die Republik Österreich ist derzeit in folgenden Codexkomitees vertreten:
Codex Committee on General Principles
Codex Committee on Food Additives and Contaminants
Codex Committee on Food Hygiene
Codex Committee on Food Labelling
Codex Committee on Methods of Analysis and Sampling
Codex Committee on Pesticides Residues
Codex Committee on Food Import and Export lnspection and Certification Systems
Codex Committee on Nutrition and Food for Special Dietary Uses
Codex Committee on Cocoa Products and Chocolate
Codex Committee on Milk and Milk Products
Codex Committee on Natural Mineral Waters
Zu Frage 4:
So wie in der CAC ist auch in den Codexkommissionen der Mitgliedstaaten der
Regierungsvertreter bzw. die Regierungsvertreterin Sprecher(in) des jeweiligen
Landes. Nur in besonderen und äußerst seltenen Ausnahmefällen wird er einem
Interessenvertreter seiner Delegation gestatten, das Wort zu ergreifen, wie z.B. bei
speziellen technischen Fragen zu Analysenmethoden. Außer den Vertretern der
Mitgliedstaaten können sich, in der Regel erst nach diesen, die Vertreter der inter-
nationalen Organisationen als Observer zu Wort melden; sie nehmen aber an Ab-
stimmungen nicht teil. Der Interessenausgleich findet also zwischen den Mitglied-
staaten statt.
Zu den Frage 5 und 6:
Grundsätzlich wird - so wie bei der österreichischen Codexkommission - Konsens
angestrebt. Bei den meisten Beschlüssen gelingt dies auch, weil Abstimmungen
besonders in Fachfragen nicht sinnvoll sind. Dieses Bestreben, Konsens zu errei -
chen, auch wenn dazu weitere Sitzungen notwendig sind und Verzögerungen ent -
stehen, ist gerade durch die Erfahrungen mit einigen Abstimmungen bei CAC -
Sitzungen verstärkt worden.
Abstimmungen als solche sind aber zweifellos nicht als undemokratisch zu bezeich -
nen. Dabei hat jeder bei der Sitzung vertretene Mitgliedstaat - unabhängig von der
Größe - eine Stimme.
Zum Vorwurf der fehlenden Transparenz von Verfahrensregeln ist klarzustellen, daß
das sogenannte Procedural Manual der CAC in mehreren Sprachen für jedermann
zugänglich und auf den jeweils neuesten Stand gebracht ist. Auch für deren Ände -
rung sind genaue Regelungen vorgesehen. Weiters ist zu betonen, daß die Entwick -
lung von Codexstandards über insgesamt bis zu acht Stufen verläuft, sodaß wieder -
holt Kommentare der Mitglieder und interessierten internationalen Organisationen
eingebracht werden können; diese Kommentare werden an die betreffenden Aus -
schüsse weitergeleitet.
Durch dieses stufenweise Verfahren wird verhindert, daß Daten, Änderungen oder
Vorschläge unbemerkt in die zur Annahme in der CAC bestimmten Texte gelangen.
Im übrigen können auch bestehende Codexstandards bei entsprechender Begrün -
dung, insbesondere dem Vorliegen neuer Daten, abgeändert werden.
Zu den Fragen 7 und 8:
Wie bereits dargestellt, werden die Entscheidungen beim Codex von den einzelnen
Mitgliedern, d.h. den Regierungen, getroffen.
Die Mitglieder werden bei ihrer Haltung neben den wissenschaftlichen Grundlagen
auch die Verkehrsauffassung der betroffenen Gruppen (Verkehrskreise) im jeweili -
gen Land berücksichtigen. In Österreich ist deren Befassung, insbesondere auch der
Konsumentenvertreter, seit langem durch die im Lebensmittelgesetz 1975 festge -
schriebenen Gremien, die Codexkommission (und deren Unterkommissionen), den
Ständigen Hygieneausschuß und den ständigen Ausschuß in Fragen des Weltweiten
Codex Alimentarius gewährleistet. Vertreter der Konsumenten, der Wirtschaft und
der Behörden erhalten die CAC -Dokumente, überdies sind diese nun auch per Inter -
net verfügbar.
Zwischen den EU - Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission besteht eine
enge Zusammenarbeit in Codexangelegenheiten, wobei gegebenenfalls auch auf die
Ergebnisse der wissenschaftlichen Ausschüsse der Europäischen Kommission zu -
rückgegriffen werden kann.
Auch die CAC betonte wiederholt die besondere Bedeutung der Mitarbeit von Konsu -
mentenorganisationen auf nationaler Ebene. Problematisch ist allerdings die Situa -
tion in manchen Entwicklungsländern, wo die Mittel für die Ausbildung von Fachleu -
ten aus Konsumentenorganisationen fehlen und manchmal sogar deren rechtlicher
Status ungeklärt ist. Einige Entwicklungsländer befürchten auch, daß internationale
Konsumentenorganisationen dazu neigen, nur die Interessen der Konsumenten in
lndustrieländern zu vertreten. Um eine Basis für die Bewertung der Einbindung der
Konsumenten in die Codexarbeit auf nationaler und internationaler Ebene zu erhal -
ten, wurde das ,,Codex Committee on General Principles“ ersucht, eine entsprechen -
de Checkliste zu erarbeiten.
Generell wurde auch 1999 wieder empfohlen, die Zusammenarbeit der Regierungen
mit Konsumentenorganisationen zu verstärken, um eine verbesserte Verbreitung von
Codexinformationen an die Konsumenten zu
erreichen.
Bezüglich der ,,Millenniumsgespräche in Seattle verweise ich auf die federführende
Zuständigkeit des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten sowie der
Europäischen Kommission als Sprecher der EU - Mitgliedstaaten. Die österreichische
Position zur Millenniumsrunde wurde in einem Ministerratsbeschluß vom 17. August
1999 dargelegt und enthielt - über mein ausdrückliches Ersuchen - als österreichi -
sches Anliegen unter anderem auch die stärkere Berücksichtigung des Vorsorgeprin -
zips im Lebensmittelbereich Diese Position wurde auch von der Europäischen
Kommission vertreten.