806/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 755/J - NR/2000, betreffend EU -

Transitausschuss: Das Ende der österreichischen Anti -Transitpolitik, die die

Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und Freunde am 11. Mai 2000 an mich

gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Mein Ressort hat die Kommission bereits mit Schreiben vom 18. Oktober 1999

offiziell davon in Kenntnis gesetzt, daß aus den Prognosen der ökopunktepflichtigen

Gesamttransitfahrten 1999 deutlich hervorgeht, daß die Basisfahrten 1991 im Jahr

1999 jedenfalls um mehr als 8 % überschritten werden und die Kommission unter

Berufung auf Artikel 11, Absatz 2 c) des Protokolls Nr.9 des Beitrittsvertrages

aufgefordert, die in diesem Fall für die Ermittlung der Zahl der Ökopunkte für das

Jahr 2000 in Anhang 5, Absatz 3 des Protokolls vorgesehenen Reduktions -

maßnahmen zu ergreifen.

 

Die erste Sitzung des Ökopunkteausschusses zu dieser Frage wurde von der

Kommission jedoch erst am 2. März 2000 einberufen, wobei zu diesem Zeitpunkt die

Durchführung der gesamten Ökopunktereduktion im Jahr 2000 praktisch noch

möglich gewesen wäre. Obwohl dies von österreichischer Seite mehrmals aus -

drücklich verlangt wurde, wurde bei dieser Sitzung aber bedauerlicherweise keine

Abstimmung über die zu treffenden Maßnahmen (Vornahme der gesamten

Reduktion im Jahr 2000) abgehalten.

 

Um darauf hinzuwirken, daß es zu keinen weiteren Verzögerungen im

Verfahrensablauf kommt, habe ich daher umgehend die Initiative zu einem

bilateralen Gespräch mit EU - Verkehrskommissarin Loyola De Palacio ergriffen.

Anläßlich dieses Gespräches, welches am 27. März 2000 stattfand, schlug die

Kommissarin vor, daß die notwendige außerordentliche Reduktion der Ökopunkte

aufgrund des Zeitfaktors und aus Gründen der praktischen Durchführbarkeit nicht zur

Gänze im letzten Drittel des Jahres 2000, sondern in einer kontinuierlichen Kurve

über die gesamte Laufzeit des Ökopunktesystems bis zum Ende des Jahres 2003

vorgenommen werden sollte.

 

Ich betonte meinerseits, daß eine derartige kontinuierliche Reduktion der Ökopunkte

aus österreichischer Sicht jedenfalls nur unter der Voraussetzung akzeptiert werden

könnte, daß diese Art der Reduktion zu einem besseren Ergebnis hinsichtlich der

Gesamtzahl der Transitfahrten durch Österreich bis 2003 führt, als bei einer

strikteren Auslegung der Bestimmungen des Protokolls Nr.9 erzielbar wäre.

 

Die Kommissarin bestätigte, daß durch das vorgesehene Ausmaß der Reduktion und

durch die Aufteilung der Reduktion auf die gesamte Laufzeit des Ökopunktesystems

die Ziele des Protokolls Nr.9 voraussichtlich unterschritten werden, und sicherte mir

zu, daß die Kommission umgehend eine Lösung erarbeiten werde, die jedenfalls im

Einklang mit dem Protokoll Nr.9 stehen, gleichzeitig jedoch eine vernünftige und für

alle akzeptable Vorgangsweise vorsehen werde.

 

Da der von der Kommission offensichtlich erst nach diesem Gespräch befaßte

Juristische Dienst diesen Vorschlag der Kommissarin aufgrund rechtlicher Bedenken

nicht unterstützte, kam es im Anschluß an dieses Gespräch zu einer weiteren Ver -

zögerung im Verfahrensablauf. So wurde die ursprünglich für 3. Mai 2000 festge -

setzte weitere Sitzung des Ökopunkteausschusses, bei welcher über einen

konkreten Vorschlag der Kommission zur Reduzierung der Ökopunkte abgestimmt

werden hätte sollen, auf 15. Mai 2000 verschoben.

Anläßlich eines weiteren bilateralen Gesprächs mit EU - Verkehrskommissarin Loyola

de Palacio, welches auf mein Drängen am 2. Mai 2000 in Brüssel stattfand,

bestätigte die Kommissarin die aufgetretenen rechtlichen Probleme, betonte jedoch,

daß sie alles daran setzen werde, um sicherzustellen, daß der EU - Verkehrs -

ministerrat in seiner Sitzung vom 26. Juni 2000 über einen konkreten Vorschlag, der

eine „vernünftige“ Reduktion der Ökopunkte in einer kontinuierlichen Kurve vorsieht,

abstimmen kann.

 

Zu diesem Zweck wurde die Frage, ob die Reduktion der Ökopunkte bis zum Ende

der Laufzeit des Ökopunktesystems ,,gestretcht“ werden soll, am 15. Mai 2000

anläßlich einer weiteren Sitzung des Ökopunkteausschusses und am 17. Mai 2000

im Ausschuß der Ständigen Vertreter in Brüssel diskutiert.

 

Wie ich bereits anläßlich meiner Gespräche mit EU - Verkehrskommissarin Loyola de

Palacio betont habe, wurde auch in den Diskussionen auf Beamtenebene nochmals

mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß die Bestimmung, wonach bei einer über -

proportionalen Zunahme des Transitverkehrs durch Österreich eine außerordentliche

Reduktion der Ökopunkte erfolgen muß, integrierender Bestandteil des von den EU -

Mitgliedstaaten im Rahmen des Protokolls Nr.9 des Beitrittsvertrages einstimmig

beschlossenen Ökopunktesystems ist und daß das Ziel dieser Bestimmung, die

betroffene Bevölkerung vor den durch überproportionale Verkehrszunahmen

entstehenden, unzumutbaren zusätzlichen Belastungen nachhaltig zu schützen, bei

der Anwendung der Plafonierungsregelung gemäß Protokoll Nr.9 des Beitrittsver -

vertrages jedenfalls im Vordergrund stehen und umfassend berücksichtigt werden

muß. Weiters wurde nochmals in aller Deutlichkeit festgehalten, daß daher eine

Aufteilung der Ökopunktereduktion auf mehrere Jahre aus österreichischer Sicht nur

unter der Voraussetzung akzeptiert werden kann, daß diese Art der Reduktion zu

einem besseren Ergebnis hinsichtlich der Gesamtzahl der Transitfahrten durch

Österreich bis 2003 führt, als bei einer strikteren Auslegung der Bestimmungen des

Protokolls Nr.9 erziel bar wäre (nach Berechnungen meines Ressorts würde sich die

theoretisch mögliche Zahl der Transitfahrten im Rahmen des Ökopunktesystems von

2000 bis 2003 bei einer strikten Anwendung des Protokolls Nr.9 auf rd. 7,4 Mio.

belaufen) und es zu keiner Aussetzung des 108% - Limits bis 2003 kommt.

Durch die konsequente Vertretung der österreichischen Position ist es schließlich

gelungen, die Kommission dazu zu bewegen, am 24. Mai 2000 einen Vorschlag zur

Reduzierung der Ökopunkte vorzulegen, der eine aus österreichischer Sicht bereits

wesentlich bessere Aufteilung der Ökopunktereduktion auf die einzelnen Jahre und

damit eine wesentliche Unterschreitung der bei einer strikten Anwendung des

Plafonierungsmechanismus theoretisch möglichen Gesamttransitfahrten durch

 

Österreich vorsieht, als dies von der Kommission ursprünglich geplant war.

Da sich die Teilnehmer an der interministeriellen Vorbesprechung für die Sitzung des

Ökopunkteausschusses vom 31. Mai 2000 jedoch mehrheitlich gegen den Vorschlag

der Kommission aussprachen, hat die österreichische Delegation bei der am 31. Mai

2000 im Rahmen des Ökopunkteausschusses abgehaltenen Abstimmung über den

Vorschlag der Kommission ein negatives Votum abgegeben. Da auch andere

Mitgliedstaaten (Deutschland, Italien, Griechenland, Belgien) - wiewohl aus anderen

Gründen - gegen den Vorschlag der Kommission stimmten bzw. sich der Stimme

enthielten, was als Negativvotum gewertet wird, konnte sichergestellt werden, daß

die Frage der außerordentlichen Reduktion der Ökopunkte am 26. Juni 2000 auf

Ebene des EU - Verkehrsministerrates behandelt wird.

 

Im Bestreben zu gewährleisten, daß der bei der Tagung des EU - Verkehrs -

ministerrates vom 26. Juni 2000 zur Diskussion und Entscheidung gelangende

Vorschlag der Kommission betreffend die außerordentliche Reduktion der Ökopunkte

die österreichischen Anliegen umfassend berücksichtigt, führte ich am 20. Juni 2000

ein weiteres bilaterales Gespräch mit EU - Verkehrskommissarin Loyola de Palacio,

anläßlich dessen ich nochmals nachdrücklich auf die österreichische Haltung zu

dieser Frage hinwies und betonte, daß Österreich nur zu einer Lösung zustimmen

könne, die sicherstellt, daß es zu keiner weiteren Zunahme des Transitverkehrs

durch Österreich und der damit verbundenen Belastungen für die betroffene

österreichische Bevölkerung kommt.

 

Bedauerlicherweise veranlaßte dieses Gespräch die Kommissarin jedoch nicht dazu,

dem EU - Verkehrsministerrat am 26. Juni 2000 einen entsprechend geänderten

Kommissionsvorschlag vorzulegen. Die Frage der notwendigen außerordentlichen

Reduktion der Ökopunkte wurde daher am 26. Juni 2000 auf Basis des

Kommissionsvorschlags vom 24. Mai 2000 diskutiert.

 

Da die Positionen der Mitgliedstaaten in dieser Frage jedoch weit auseinander

gehen, konnte in dieser Frage keine Einigung erzielt werden. Während ich aus

österreichischer Sicht - wie schon bisher - die strikte Anwendung der Schutzklausel

gemäß Protokoll Nr.9 forderte und in diesem Zusammenhang den Vorschlag der

Kommission ablehnte, der durch das vorgesehene ,,Stretching" der Reduktion in der

Höhe von rd. 2,1 Mio. Ökopunkten bis 2003 in 30 - 30 - 30 - 10% - Schritten dazu führen

würde, daß die Transitfahrten durch Österreich, insbesondere im Jahr 2001, weiter

steigen, forderten die übrigen betroffenen Mitgliedstaaten, allen voran Deutschland,

eine wesentlich geringere Reduktion und damit die Möglichkeit zur Durchführung

einer noch höheren Zahl an Transitfahrten als im Kommissionsvorschlag vorge -

sehen.

 

Im Anschluß an die Diskussion über diesen Tagesordnungspunkt verwies die

portugiesische Präsidentschaft das Dossier - gegen den Widerstand Österreichs -

zurück an den COREPER mit der Aufforderung an diesen, einen geeigneten, für alle

Mitgliedstaaten akzeptablen Kompromißvorschlag auszuarbeiten.

 

Wenn kein derartiger Kompromißvorschlag zustande kommt, welcher im Rahmen

eines Sonderverkehrsministerrates zur Frage der außerordentlichen Ökopunkte -

reduktion diskutiert und beschlossen werden müßte, so tritt der Kommissionsvor -

schlag entsprechend dem im Artikel 16 des Protokolls Nr. 9 vorgesehenen Verfahren

im September in der vorliegenden, für Österreich unbefriedigenden Form,

automatisch in Kraft.

 

Österreich bliebe diesfalls nur noch der Klagsweg offen.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

Einleitend muß festgehalten werden, daß Kontrollen prinzipiell Landessache sind.

Der Vollzug von Kontrollen nach dem KFG (z. B. Gewichte, Abmessungen) ebenso

wie nach dem Güterbeförderungsgesetz (z.B. Ökopunkte, Kontingente) fällt in die

mittelbare Bundesverwaltung. Der Vollzug von Kontrollen nach der StVO fällt in die

unmittelbare Landesverwaltung.

 

Ein effizientes Kontrollsystem ist jedoch von großer Bedeutung, um die Einhaltung

bestehender Vorschriften zu garantieren. Es können durch die konsequente

Überwachung der Vorschriften enorme volkswirtschaftliche Kosten in den Bereichen

der Fahrbahnerhaltung, der Verkehrssicherheit (die Ereignisse der jüngsten

Vergangenheit beweisen dies auf dramatische Weise) sowie der Umwelt (Luftver -

schmutzung und Lärm) eingespart werden.

 

Darüber hinaus tragen effiziente Kontrollen dazu bei, sowohl zwischen den

Verkehrsträgern als auch innerhalb der Verkehrsträger faire Wettbewerbsbe -

dingungen herzustellen. Es wurde daher auf Initiative des BMVIT gemeinsam mit den

ebenfalls betroffenen Bundesdienststellen (BMWA, BMF, BMI, BMLFUW, ASFINAG)

in Kooperation mit den einzelnen Bundesländern begonnen, ein Kontrollkonzept zu

entwickeln. Dieses Konzept sieht vor, u.a. die Kontrollkategorien sowie die auf den

Kontrollplätzen jeweils durchzuführenden Kontrollen zu systematisieren. Ziel dieser

gemeinsamen Arbeiten ist es, eine Harmonisierung der Kontrolltätigkeit in den

Bundesländern herbeizuführen, ein Mindestmaß an Kontrollhäufigkeit sicherzustellen

sowie die Effizienz und die Qualität der Kontrollen zu optimieren. Nicht zuletzt

aufgrund der Verordnung 88/599/EWG ist Österreich verpflichtet, der Kommission

jährlich über die Kontrolltätigkeit zu berichten (bzw. im Hinblick auf die Kompetenz -

lage die Bundesländer dem BMVIT).

 

Zur Frage der personellen und technischen Voraussetzungen im Zusammenhang mit

den Budgetkürzungen wäre folgendes anzumerken:

 

Gemäß § 100 Abs. 7 StVO eingehobene Strafgelder gehen zu 80% an den

jeweiligen Straßenerhalter für die Straßenerhaltung und für die Beschaffung von

Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung. Gemäß § 100 Abs. 10 gehen die restlichen

20% an das Bundesministerium für Inneres für zusätzliches Personal zur Über -

wachung und für Geräte.

Gemäß KFG § 58 Abs. 4 erhält die kontrollierende Gebietskörperschaft für die

technische Überwachung den Ersatz in Höhe des Aufwandes für den Lande - bzw.

Bundesprüfzug.

 

Es stehen demnach also sowohl in technischer als auch in personeller Hinsicht

entsprechende Ressourcen zur Verfügung, zumal laut Auskunft des

Bundesministeriums für Inneres den Ländern bereits zusätzliches Personal zur

Verfügung gestellt würde.

 

Auch hat eine Studie, die aus Mitteln des Verkehrssicherheitsfonds finanziert wurde,

gezeigt, daß die Beamten in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich viel Zeit in

die Verkehrsüberwachung investieren, auch ist die Effizienz der Exekutive sehr

unterschiedlich. Dies läßt sich z.B. an den Strafeinnahmen pro Beamten ablesen. Die

Zahl der Exekutivbeamten, die im Überwachungsdienst eingesetzt werden und das

Ausmaß der Strafgelder, das eingehoben wird, stehen jedoch in direktem hoch -

signifikanten Zusammenhang mit den Unfallfolgen und der Unfallhäufigkeit.

 

Darüber hinaus ist die Durchführung effizienter Kontrollen nicht nur durch die

technischen und personellen Voraussetzungen bedingt, es ist vor allem eine Frage

der politischen Prioritäten, mit den vorhandenen personellen und technischen

Ressourcen eine Optimierung der Kontrollen zu erreichen.

 

Zu Frage 8:

Die Österreichischen Bundesbahnen sehen im Gütertransit durch Österreich ein

attraktives Betätigungsfeld, vor allem im konventionellen Wagenladungsverkehr

sowie im unbegleiteten Kombinierten Verkehr. Darüber hinaus dient - über

ausdrückliche Bestellung der Republik Österreich - das Angebot der Rollenden

Landstraße im wesentlichen dem Transit durch Österreich. Insgesamt befördern die

ÖBB mehr als 23 Mio. t im Transit durch Österreich. Dies entspricht einem LKW -

Äquivalent von über 1 Million LKW p.A.

 

Sowohl der weitere Ausbau des unbegleiteten Kombinierten Verkehrs als auch der

Rollenden Landstraße stehen im engen Zusammenhang mit der Bereitschaft der

Republik Österreich, den seit Jahren bewährten Vorgang der Bestellung

gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Rahmen der budgetären Möglichkeiten

weiterzuführen und damit beträchtliche finanzielle Mittel für die Attraktivierung des

Kombinierten Verkehrs in Österreich bereitzustellen.

Die Österreichischen Bundesbahnen sind interessiert an diesen Bestellungen und

arbeiten im Zusammenwirken mit ihren Partnern an einer ständigen Leistungs -

steigerung. Dabei geben die ÖBB den Vorteil aus der höheren Kapazitätsauslastung

bzw. aus günstigeren Produktionskosten insofern seit Jahren an den Bund weiter, als

sie im Kombinierten Verkehr ihre Leistung zu gleichbleibender Nominale seit 1993

um 50 % gesteigert haben.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Mein Ressort hat in der von der Kommission im Rahmen der Sitzung des Ökopunkte -

ausschusses vom 2. März 2000 verlangten zusätzlichen Informationen zur Frage,

warum die Transitfahrten österreichischer Frächter in den Jahren 1998 und 1999

stärker zugenommen haben als jene der Frächter der anderen Mitgliedstaaten unter

Berücksichtigung der Stellungnahme der Wirtschaftskammer Österreich zu dieser

Frage u.a. ausgeführt, daß die österreichischen Frächter das ihnen theoretisch zur

Verfügung stehende Ökopunktekontingent, welches von Österreich im Gegensatz zu

anderen Mitgliedstaaten in keinem der Jahre zwischen 1993 und 1998 ausgeschöpft

wurde, aufgrund der guten Auftragslage (insbesondere mit Nicht - EU/EWR - Ländern)

im Jahr 1999 erstmals vollständig ausgeschöpft hat, was 100% im Einklang mit den

Bestimmungen des Protokolls Nr.9 steht.

 

Da die Kommission die vorgesehene außerordentliche Reduktion der Ökopunkte nur

auf jene Mitgliedstaaten aufteilen wird, deren Frächter die Überschreitung der 108% -

Marke hauptsächlich verursacht haben, ist sichergestellt, daß die Transitfahrten

dieser Mitgliedstaaten auf ein den anderen Mitgliedstaaten vergleichbares Niveau

zurückgeführt wird.

 

Zu Frage 11:

Gefahrgutkontrollen erfolgen auf der Grundlage der Richtlinie 95/5O/EG, die keine

fixen Kontrollstellen, sondern stichprobenweise Kontrollen auf einem möglichst

ausgedehnten Teil des Straßennetzes vorsieht. Unabhängig davon sind für

technische Unterwegskontrollen aller Fahrzeuge vorgesehene fixe Kontrollstellen,

insbesondere auch die Eintrittstellen in das Bundesgebiet an der EU - Außengrenze,

so auszustatten, daß eine gefahrlose Abwicklung von Gefahrgutkontrollen

einschließlich des zeitweiligen Abstellens der Fahrzeuge gewährleistet ist. Eine

entsprechende Empfehlung zu Ausgestaltung derartiger Plätze wurde auf

Expertenebene im Bundesministerium für Verkehr Innovation und Technologie

ausgearbeitet (siehe hierzu auch Antwort auf Fragen 5 bis 7).

 

Zu Frage 12:

Die Kontrolle der Lenkzeiten kann sowohl auf der Straße als auch in den Betrieben

erfolgen. Die betriebliche Kontrolle durch die Arbeitsinspektorate fällt in den

Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und

Generationen. Die Kontrolle der Lenkzeiten auf der Straße wird von den Organen

des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Straßenaufsicht durchgeführt. Diese

Organe unterstehen den zuständigen Behörden (Bezirkshauptmannschaften bzw.

Bundespolizeidirektionen).

 

Die Vollziehung dieser Bestimmungen wird in mittelbarer Bundesverwaltung durch

die Landeshauptmänner bewirkt. Die Gewährleistung einer effizienten Kontrolle der

Lenkzeiten fällt daher auch in den Bereich der Landeshauptmänner. Ich kann als

Verkehrsminister hier mangels direkter Eingriffsmöglichkeiten keine zusätzlichen

Kapazitäten - wie z.B. zusätzliches Personal - schaffen.

 

Sehr wohl werde ich aber alle Möglichkeiten nutzen, die Effizienz der Lenkzeit -

kontrollen zu verbessern. So wurde beispielsweise von der mir unterstehenden

Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge ein System der elektronischen

Schaublattauswertung geschaffen. Dieses System steht den Ländern bzw. den

Kontrollorganen zur Verfügung und erleichtert die Lenkzeitkontrollen, da einfach und

rasch klare Ergebnisse über die Schaublattauswertung ersichtlich gemacht werden.

 

Zu Frage 13:

Der Zeitplan der mit der Realisierung des Mautsystems beauftragten ASFINAG sieht

eine technisch mögliche Inbetriebnahme Mitte 2002 vor. Auch das Arbeitsüberein -

kommen der Bundesregierung geht von einem Bemautungsbeginn im Jahr 2002 aus.

Ich werde daher alle im Bereich meines Einflusses liegenden Schritte setzen, um

diesen Terminplänen zur Durchsetzung zu verhelfen.

 

Zu Frage 14:

Nein. Die technischen Ausschreibungen für das Mautsystem wurden von einer

international besetzten Mautplanungsgruppe unter größtmöglicher Berücksichtigung

der auf diesem Bereich derzeit vorhandenen europäischen Standards und

Erfahrungen erstellt. Mautausrüster bzw. Mautsystemintegratoren hatten dabei

weder direkt noch indirekt Zugang.

 

Zu Frage 15:

Die Angebotsphase sowohl für die technischen als auch die baulichen Arbeiten

endete Ende Juni 2000.

 

Nach entsprechender Prüfung, Bewertung und Reihung der Anbote sollen die

einzelnen Aufträge bis Ende August 2000 vergeben werden. Unmittelbar

anschließend daran beginnt die Realisierungsphase, für die ca. 18 Monate im

Zeitplan der ASFINAG veranschlagt wurden.

 

Zu Frage 16:

Das österreichische Mautsystem stützt sich rechtlich auf das Bundesstraßen -

finanzierungsgesetz und ist in der Mautstreckenabschnitts - und Mautstellen -

verordnung (BGBl. II/28/00), erlassen von Minister Farnleitner, näher definiert.

 

Zu Frage 17:

Die Investitionskosten hängen - wie die Einnahmen - von der Art der Bemautung ab

und liegen zwischen ATS 0 und ATS 4,5 Mrd (Betreibermodell).

Die Einnahmen werden je nach System zwischen 3 und 4 Mrd. ATS (ohne MWSt.)

prognostiziert. Da sich diese Einnahmenerwartung nur auf das heute noch nicht

mautpflichtige Netz bezieht, ist sie unabhängig von allfälligen aus einem EuGH - Urteil

notwendigen Tarifveränderungen auf der Brennerautobahn.

Zu Frage 18:

Wie schon zur Frage 13 ausgeführt, erwartet die ASFINAG die technische

Betriebsbereitschaft des Mautsystems für Mitte 2002. Angesichts der angespannten

Finanzierungssituation soll die Mauteinhebung zum frühest möglichen Zeitpunkt

beginnen.

 

Zu Frage 19:

Der EuGH wird spätestens bis zum Herbst dieses Jahres ein Urteil zur Brennermaut

fällen. Gegen diesen Spruch ist grundsätzlich kein Rechtsmittel mehr möglich.

Selbstverständlich bin ich aber bemüht sicherzustellen, daß es auf der vom

Transitverkehr stark frequentierten Route Kufstein - Brenner zu keiner stärkeren

Senkung der Gesamtkosten kommt. Die Einbeziehung des Inntales in die

Bemautung, die ab Mitte 2002 durch die Inbetriebnahme des LKW - Mautsystems

erreicht wird, ist eine geeignete Maßnahme zur besseren Aufteilung (,,Stretching“)

der Kosten auf die einzelnen Streckenabschnitte unter annähernder Beibehaltung

der heutigen Höhe der Gesamtkosten.