808/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 787/J - NR/2000, betreffend
Verkehrsaufkommen und Treibstoffverbrauch, die die Abgeordneten Auer und
Kollegen am 12. Mai 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Zu Frage 1:
Einleitend muß festgehalten werden, dass Kontrollen prinzipiell Landessache sind.
Der Vollzug von Kontrollen nach dem KFG (z.B. Gewichte, Abmessungen) ebenso
wie nach dem Güterbeförderungsgesetz (z.B. Ökopunkte, Kontingente) fällt in die
mittelbare Bundesverwaltung. Der Vollzug von Kontrollen nach der StVO fällt in die
unmittelbare Landesverwaltung.
Gemäß KFG § 58 Abs. 4 erhält die kontrollierende Gebietskörperschaft für die
technische Überwachung den Ersatz in Höhe des Aufwandes für den Landes - bzw.
Bundesprüfzug. Es stehen demnach also sowohl in technischer als auch in
personeller Hinsicht entsprechende Ressourcen zur Verfügung, zumal laut Auskunft
des Bundesministeriums für Inneres den Ländern bereits zusätzliches Personal zur
Verfügung gestellt wurde.
Ein effizientes Kontrollsystem ist von großer Bedeutung, um die Einhaltung
bestehender Vorschriften zu garantieren. Es können durch die konsequente
Überwachung der Vorschriften enorme volkswirtschaftliche Kosten in den Bereichen
der Fahrbahnerhaltung, der Verkehrssicherheit (die Ereignisse der jüngsten
Vergangenheit beweisen dies auf dramatische Weise) sowie der Umwelt (Luftver -
schmutzung und Lärm) eingespart werden.
Darüber hinaus tragen effiziente Kontrollen dazu bei, sowohl zwischen den
Verkehrsträgern als auch innerhalb der Verkehrsträger faire Wettbewerbsbe -
dingungen herzustellen. Es wurde daher auf Initiative meines Ressorts gemeinsam
mit den ebenfalls betroffenen Bundesdienststellen (BMF, BMI, BMLFUW, ASFINAG)
in Kooperation mit den einzelnen Bundesländern begonnen, ein Kontrollkonzept zu
entwickeln. Dieses Konzept sieht vor, u.a. die Kontrollkategorien sowie die auf den
Kontrollplätzen jeweils durchzuführenden Kontrollen zu systematisieren.
Ziel dieser gemeinsamen Arbeiten ist es, eine Harmonisierung der Kontrolltätigkeit in
den Bundesländern herbeizuführen, ein Mindestmaß an Kontrollhäufigkeit
sicherzustellen sowie die Effizienz und die Qualität der Kontrollen zu optimieren.
Nicht zuletzt aufgrund der Verordnung 88/599/EWG ist Österreich verpflichtet, der
Kommission jährlich über die Kontrolltätigkeit zu berichten (bzw. im Hinblick auf die
Kompetenzlage die Bundesländer dem BMVIT).
Ich möchte noch ergänzend darauf hinweisen, dass eine Studie, die aus Mitteln des
Verkehrssicherheitsfonds finanziert wurde, gezeigt hat, dass die Beamten in den
einzelnen Bundesländern unterschiedlich viel Zeit in die Verkehrsüberwachung
investieren, auch ist die Effizienz der Exekutive sehr unterschiedlich. Dies lässt sich
z.B. an den Strafeinnahmen pro Beamten ablesen. Die Zahl der Exekutivbeamten,
die im Überwachungsdienst eingesetzt werden und das Ausmaß der Strafgelder, das
eingehoben wird, stehen jedoch in direktem hochsignifikanten Zusammenhang mit
den Unfallfolgen und der Unfallhäufigkeit.
Darüber hinaus ist die Durchführung effizienter Kontrollen nicht nur durch die
technischen und personellen Voraussetzungen
bedingt, es ist vor allem eine Frage
der politischen Prioritäten, mit den vorhandenen personellen und technischen
Ressourcen eine Optimierung der Kontrollen zu erreichen.
Zu Frage 2:
Von den 3.159,000 Tonnen im PKW - Bereich entfallen ca. 1.993,000 Tonnen auf
Kraftfahrzeuge mit Benzinantrieb (63 %) und 1.166,000 Tonnen auf Fahrzeuge mit
Dieselantrieb (37 %).
Zu Frage 3:
Im Jahr 1999 wurde von Nutzfahrzeugen gesamt (leichte <3,5 Tonnen und schwere
>3,5 Tonnen) ca. 2.008,000 Tonnen Kraftstoff verbraucht (35 % des gesamten
Kraftstoffverbrauchs auf der Straße).
Zu Frage 4:
Wie eine Untersuchung durch mein Ressort ergeben hat, sind der Grund dafür in
erster Linie Bestandssteigerungen.
Zu Frage 5:
Diesbezüglich gibt es keine genaue Datenbasis, jedoch ist anhand einer groben
Abschätzung davon auszugehen, dass der ausländische Anteil der Gütertransporte
auf Österreichs Straßen zwischen 20% bis 25% beträgt.
Zu Frage 6:
Die ASFINAG hat gemeinsam mit dem BMVIT ein bundesweites Kontrollplatzkonzept
entwickelt, um eine gesamtösterreichische Lösung und eine zügige Realisierung von
Kontrollplätzen zu gewährleisten. Dieses sieht die Planung und Errichtung von
modular strukturierten und gesamt multifunktionalen kompatiblen
(„multifunktionalen“) Kontrollplätzen (Pkw und Lkw) an von der ASFINAG definierten
Standorten auf dem Autobahnen - und Schnellstraßennetz wie folgt vor:
• Modul 1: Errichtung eines Vignetten - Kontrollplatzes samt der dafür
erforderlichen Infrastruktur
• Modul 2: Errichtung einer
Wiegeeinrichtung für die Lkw - Gewichtskontrolle
• Modul 3: Errichtung der sonstigen von den im wesentlichen betroffenen
Institutionen, Behörden und Dienststellen erforderlichen Anlagen
Damit wird der Forderung nach LKW - Wiegeeinrichtungen zur möglichst
umfassenden Kontrollmöglichkeit der Gewichtslimits von LKW‘s Rechnung getragen.
Zu Frage 7:
Quantitativ kann diese Frage nicht beantwortet werden, da signifikante Angaben über
das Ausmaß der Überladungen im österreichischen Bundesstraßennetz nicht
bekannt sind und vermutlich auch sehr stark nach Regionen und Routen differieren.
Qualitativ kann unter der Annahme einer durchschnittlichen Überladungshäufigkeit
von 10% aller Achsen davon ausgegangen werden, dass eine strikte Einhaltung der
Gewichtslimits die Lebensdauer des Straßenoberbaues um ca. 10% erhöhen
würden.
Zu Frage 8:
Im KFZ - technischen Bereich für den mein Ressort weitgehend zuständig ist, ist der
Durchsetzungsgrad ein sehr hoher. An der Verbesserung wird ständig gearbeitet.
Zu Frage 9:
Auf europäischer Ebene wird laufend an Verbesserungen der Normen auf
Fahrzeugebene hinsichtlich eines möglichst umweltschonenden Einsatzes
gearbeitet. Letztendlich geht es hier um ein gesellschaftspolitisches Anliegen, das
nur durch Umdenkprozesse und die Erreichung von Zielen wie einer größtmöglichen
Kostenwahrheit im Straßenverkehr erreicht werden kann.