808/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 787/J - NR/2000, betreffend

Verkehrsaufkommen und Treibstoffverbrauch, die die Abgeordneten Auer und

Kollegen am 12. Mai 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Zu Frage 1:

Einleitend muß festgehalten werden, dass Kontrollen prinzipiell Landessache sind.

Der Vollzug von Kontrollen nach dem KFG (z.B. Gewichte, Abmessungen) ebenso

wie nach dem Güterbeförderungsgesetz (z.B. Ökopunkte, Kontingente) fällt in die

mittelbare Bundesverwaltung. Der Vollzug von Kontrollen nach der StVO fällt in die

unmittelbare Landesverwaltung.

 

Gemäß KFG § 58 Abs. 4 erhält die kontrollierende Gebietskörperschaft für die

technische Überwachung den Ersatz in Höhe des Aufwandes für den Landes - bzw.

Bundesprüfzug. Es stehen demnach also sowohl in technischer als auch in

personeller Hinsicht entsprechende Ressourcen zur Verfügung, zumal laut Auskunft

des Bundesministeriums für Inneres den Ländern bereits zusätzliches Personal zur

Verfügung gestellt wurde.

Ein effizientes Kontrollsystem ist von großer Bedeutung, um die Einhaltung

bestehender Vorschriften zu garantieren. Es können durch die konsequente

Überwachung der Vorschriften enorme volkswirtschaftliche Kosten in den Bereichen

der Fahrbahnerhaltung, der Verkehrssicherheit (die Ereignisse der jüngsten

Vergangenheit beweisen dies auf dramatische Weise) sowie der Umwelt (Luftver -

schmutzung und Lärm) eingespart werden.

 

Darüber hinaus tragen effiziente Kontrollen dazu bei, sowohl zwischen den

Verkehrsträgern als auch innerhalb der Verkehrsträger faire Wettbewerbsbe -

dingungen herzustellen. Es wurde daher auf Initiative meines Ressorts gemeinsam

mit den ebenfalls betroffenen Bundesdienststellen (BMF, BMI, BMLFUW, ASFINAG)

in Kooperation mit den einzelnen Bundesländern begonnen, ein Kontrollkonzept zu

entwickeln. Dieses Konzept sieht vor, u.a. die Kontrollkategorien sowie die auf den

Kontrollplätzen jeweils durchzuführenden Kontrollen zu systematisieren.

 

Ziel dieser gemeinsamen Arbeiten ist es, eine Harmonisierung der Kontrolltätigkeit in

den Bundesländern herbeizuführen, ein Mindestmaß an Kontrollhäufigkeit

sicherzustellen sowie die Effizienz und die Qualität der Kontrollen zu optimieren.

Nicht zuletzt aufgrund der Verordnung 88/599/EWG ist Österreich verpflichtet, der

Kommission jährlich über die Kontrolltätigkeit zu berichten (bzw. im Hinblick auf die

Kompetenzlage die Bundesländer dem BMVIT).

 

Ich möchte noch ergänzend darauf hinweisen, dass eine Studie, die aus Mitteln des

Verkehrssicherheitsfonds finanziert wurde, gezeigt hat, dass die Beamten in den

einzelnen Bundesländern unterschiedlich viel Zeit in die Verkehrsüberwachung

investieren, auch ist die Effizienz der Exekutive sehr unterschiedlich. Dies lässt sich

z.B. an den Strafeinnahmen pro Beamten ablesen. Die Zahl der Exekutivbeamten,

die im Überwachungsdienst eingesetzt werden und das Ausmaß der Strafgelder, das

eingehoben wird, stehen jedoch in direktem hochsignifikanten Zusammenhang mit

den Unfallfolgen und der Unfallhäufigkeit.

 

Darüber hinaus ist die Durchführung effizienter Kontrollen nicht nur durch die

technischen und personellen Voraussetzungen bedingt, es ist vor allem eine Frage

der politischen Prioritäten, mit den vorhandenen personellen und technischen

Ressourcen eine Optimierung der Kontrollen zu erreichen.

 

Zu Frage 2:

Von den 3.159,000 Tonnen im PKW - Bereich entfallen ca. 1.993,000 Tonnen auf

Kraftfahrzeuge mit Benzinantrieb (63 %) und 1.166,000 Tonnen auf Fahrzeuge mit

Dieselantrieb (37 %).

 

Zu Frage 3:

Im Jahr 1999 wurde von Nutzfahrzeugen gesamt (leichte <3,5 Tonnen und schwere

>3,5 Tonnen) ca. 2.008,000 Tonnen Kraftstoff verbraucht (35 % des gesamten

Kraftstoffverbrauchs auf der Straße).

 

Zu Frage 4:

Wie eine Untersuchung durch mein Ressort ergeben hat, sind der Grund dafür in

erster Linie Bestandssteigerungen.

 

Zu Frage 5:

Diesbezüglich gibt es keine genaue Datenbasis, jedoch ist anhand einer groben

Abschätzung davon auszugehen, dass der ausländische Anteil der Gütertransporte

auf Österreichs Straßen zwischen 20% bis 25% beträgt.

 

Zu Frage 6:

Die ASFINAG hat gemeinsam mit dem BMVIT ein bundesweites Kontrollplatzkonzept

entwickelt, um eine gesamtösterreichische Lösung und eine zügige Realisierung von

Kontrollplätzen zu gewährleisten. Dieses sieht die Planung und Errichtung von

modular strukturierten und gesamt multifunktionalen kompatiblen

(„multifunktionalen“) Kontrollplätzen (Pkw und Lkw) an von der ASFINAG definierten

Standorten auf dem Autobahnen - und Schnellstraßennetz wie folgt vor:

 

•   Modul 1: Errichtung eines Vignetten - Kontrollplatzes samt der dafür

                    erforderlichen Infrastruktur

 

•   Modul 2: Errichtung einer Wiegeeinrichtung für die Lkw - Gewichtskontrolle

•   Modul 3:   Errichtung der sonstigen von den im wesentlichen betroffenen

                      Institutionen, Behörden und Dienststellen erforderlichen Anlagen

 

Damit wird der Forderung nach LKW - Wiegeeinrichtungen zur möglichst

umfassenden Kontrollmöglichkeit der Gewichtslimits von LKW‘s Rechnung getragen.

 

Zu Frage 7:

Quantitativ kann diese Frage nicht beantwortet werden, da signifikante Angaben über

das Ausmaß der Überladungen im österreichischen Bundesstraßennetz nicht

bekannt sind und vermutlich auch sehr stark nach Regionen und Routen differieren.

Qualitativ kann unter der Annahme einer durchschnittlichen Überladungshäufigkeit

von 10% aller Achsen davon ausgegangen werden, dass eine strikte Einhaltung der

Gewichtslimits die Lebensdauer des Straßenoberbaues um ca. 10% erhöhen

würden.

 

Zu Frage 8:

Im KFZ - technischen Bereich für den mein Ressort weitgehend zuständig ist, ist der

Durchsetzungsgrad ein sehr hoher. An der Verbesserung wird ständig gearbeitet.

 

Zu Frage 9:

Auf europäischer Ebene wird laufend an Verbesserungen der Normen auf

Fahrzeugebene hinsichtlich eines möglichst umweltschonenden Einsatzes

gearbeitet. Letztendlich geht es hier um ein gesellschaftspolitisches Anliegen, das

nur durch Umdenkprozesse und die Erreichung von Zielen wie einer größtmöglichen

Kostenwahrheit im Straßenverkehr erreicht werden kann.