811/AB XXI.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Moser

betreffend Futtermittelzusatzstoffe (Antibiotika, Leistungsförderer)

in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung,

Nr.805/3,

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Die in den Pressemeldungen kolportierte Zahl (Hälfte des heimischen Verbrauchs an Tiermedi -

kamenten) ist sicherlich unrichtig. Bis auf die Pressemeldungen und die aktenkundigen Aktivi -

täten mehrerer deutscher ,,Autobahntierärzte" sind uns keine derartigen Vorgänge bekannt ge -

worden. Die Quellen, auf die sich die Pressemeldungen stützen, sind nicht eruierbar.

Für die Überwachung der öffentlichen Apotheken und der tierärztlichen Hausapotheken ist die

örtlich jeweils zuständige Bezirksverwaltungsbehörde verantwortlich.

Diese haben bei Bekanntwerden von illegalen Aktivitäten die notwendigen rechtlichen Schritte

einzuleiten.

 

ZuFrage3:

Es ist in diesem Zusammenhang hervorzuheben, dass die Begriffe "Tierarzneimittel" und anti -

biotische Leistungsförderer“ nicht verquickt werden sollten. Rechtsvorschriften betreffend

„antibiotische Leistungsförderer“ fallen unter das Futtermittelrecht, wofür der Bundesminister

für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zuständig ist.

Mein Ressort tritt seit jeher für ein Verbot von antibiotischen Leistungsförderern als Futtermit -

telzusatzstoffe ein.

 

Zu Frage 4:

Eine Senkung der Medikamentenpreise mag aus anderen Gründen zurecht gefordert werden; ich

halte sie aber nicht für ein taugliches Mittel zur Abschaffung eines grauen Marktes.

Zu Frage 5:

Eine fachlich korrekte Behandlung von Tieren mit Antibiotika hat keinen Einfluss auf die Qua -

lität der Innereien. Die genannte Zahl von 60 % ist völlig aus der Luft gegriffen. Es ist allerdings

auf Grund der geänderten Verzehrsgewohnheiten der Genuss von Innereien stark zurückgegan -

gen, so dass die Innereien von tauglichen Tieren häufig zu Heimtierfutter verarbeitet werden, da

sie anders nicht verwertet werden können. Innereien, die als Lebensmittel in Verkehr gebracht

werden, stammen ausschließlich von tauglichen Tieren, die bei der Schlachtung von Fleischun -

tersuchungstierärzten untersucht wurden. Ein breit angelegtes Rückstandskontrollprogramm si -

chert die Rückstandsfreiheit des Fleisches.

 

Zu Frage 6:

Der zuständige Tierarzt und die Tierbesitzer sind verpflichtet, die Anwendung von Pharmaka, die

Rückstände verursachen könnte, zu dokumentieren. Es existieren keine offiziellen Statistiken

über den Einsatz von Pharmaka in der österreichischen Nutztierhaltung.

 

Zu Frage 7:

Angelegenheiten der Futterzusatzstoffe und somit des Futtermittelrechtes fallen in die Zustän -

digkeit des Landwirtschaftsministers. Mein Ressort verfugt über keine Daten über den Verbrauch

von Futterzusatzstoffen.

 

Zu Frage 8:

Soweit Antibiotika als Tierarzneimittel eingesetzt werden, wird deren Anwendung bereits im

Rahmen des Zulassungsverfahrens genau festgelegt und auf die wissenschaftlich dokumentierten

Einsatzbereiche beschränkt. Da in Österreich die Verabreichung von Tierarzneimitteln unter al -

leiniger Verantwortung der Tierärzte erfolgt, ist sichergestellt, dass nur die unbedingt nötige Me -

dikation vorgenommen wird. Da Infektionskrankheiten in der landwirtschaftlichen Tierprodukti -

on nicht ausschließlich durch Impfungen und andere medizinische Maßnahmen bekämpft werden

können, kann auch aus Gründen des Tierschutzes auf den Einsatz von Antibiotika nicht völlig

verzichtet werden.

Zu Frage 9:

Es ist nahe liegend, an eine solche Beziehung zu denken. Es ist aber zur Zeit nicht möglich, ef -

fektive Angaben darüber zu machen, in welchem Ausmaß der Antibiotikaeinsatz in der landwirt -

schaftlichen Tierzucht für die Resistenzentwicklung in der Humanmedizin verantwortlich ge -

macht werden kann (siehe auch Antwort zu Frage 14).

 

Zu den Fragen 10 und 11:

Das bestehende System der Sicherung der Qualität von Tierarzneimitteln und der in Österreich

übliche Vertriebsweg dieser Medikamente hat dazu geführt, dass die Resistenzlage im Veterinär -

bereich im Vergleich zu anderen europäischen Ländern als günstig zu beurteilen ist. Die in meh -

reren Bundesländern existierenden Tiergesundheitsdienste tragen dazu positiv bei, da jeglicher

Einsatz von Antibiotika nur nach Vornahme von Antibiogrammen erfolgt, somit die Resistenz -

situation vorher abgeklärt wird. Im Zuge der Zulassung von veterinärmedizinischen Arzneispe -

zialitäten wurden auch die in anderen Ländern noch marktgängige Kombinationen von bakterizi -

den mit bakteriostatischen Wirkstoffen abgeschafft, da diese die Resistenzlage negativ beeinflus -

sen können.

 

Zu Frage 12:

Gemäß § 11 der Rückstandskontrollverordnung hat der Verfügungsberechtigte (Tierhalter) im

landwirtschaftlichen Betrieb ein Betriebsregister zu führen, in dein Zeitpunkt und Art der ver -

ordneten oder durchgeführten Behandlungen sowie die einzuhaltenden Wartezeiten durch den

behandelnden Tierarzt einzutragen sind. Beim Inverkehrbringen von Tieren bzw. Fleisch hat der

Tierhalter bzw. Schlachtbetrieb schriftlich zu bestätigen, dass die einschlägigen Bestimmungen

der Rückstandskontrollverordnung eingehalten wurden.

Für Angelegenheiten der „Leistungsförderer“ ist - wie bereits erwähnt - der Bundesminister für

Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zuständig.

 

Zu Frage 13:

Bei illegalem Einsatz von Antibiotika können gerichtliche Strafen nach dein Lebensmittelgesetz

verhängt werden. Tiere, die mit verbotenen Stoffen behandelt wurden, sind zu töten und zu be -

seitigen. Wenn im Zuge von Lebendtieruntersuchungen Rückstände festgestellt werden, ist

überdies ein Schlachtverbot zu verhängen, bis ein Rückstandswert unterhalb des zulässigen

Höchstwertes erreicht wird. Weiters ist im Falle des Nachweises unzulässiger Rückstände von

Antibiotika im Rahmen der Schlachttier - und Fleischuntersuchung das Fleisch für untauglich zu

erklären und Nachforschungen über die Ursache dieser Rückstände zu treffen. Schließlich wer -

den bei entsprechender Verdachtslage vorn betroffenen Lieferbetrieb verstärkt Proben gezogen.

 

Bei Übertretung des Arzneiwareneinfuhrgesetzes sowie der anderen einschlägigen arzneimittel -

rechtlichen Vorschriften sowie auch des Tierärztegesetzes sind Verwaltungsstrafen vorgesehen.

 

Zu Frage 14:

Mein Ressort legt größtes Augenmerk auf die Problematik der Antibiotika - Resistenzen. Eine

Rückverfolgung von bereits bei bestimmten Patienten entwickelten Resistenzen auf den Einsatz

von illegalem Tierfutter scheint mir nicht realisierbar zu sein.