814/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé vom 8. Juni 2000, Nr. 948/J

betreffend fragwürdige EU - Förderprogramme für Österreichs Bauern, beehre ich mich Fol -

gendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Die geltenden ÖPUL - Programme (ÖPUL 95 und ÖPUL 98) sind nationale Umweltprogram -

me auf Grundlage der Verordnung (EWG) Nr.2078/92 des Rates für umweltgerechte und

den natürlichen Lebensraum schützende landwirtschaftliche Produktionsverfahren, wobei bei

der Ausgestaltung dieser nationalen Programme sehr wohl auf österreichische und regional -

spezifische Erfordernisse Rücksicht genommen wurde.

 

Bei der angesprochenen Maßnahme „Integrierte Produktion Wein“ ist neben dem einge -

schränkten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln eine Begrünung zwischen den Reihen gefor -

dert. Der Weingarten muss in der Zeit vom 1. November bis 31. Mai in jeder Fahrgasse be -

grünt sein. Bei den Pflegearbeiten einer Begrünung bzw. Bodenabdeckung darf in der Zeit

vom 15. April bis 31. Mai der Boden nur grobschollig gelockert werden. Diese Regelung wur -

de von österreichischen Weinbauexperten vorgeschlagen. Sie nimmt auf die österreichi -

schen Verhältnisse Rücksicht und wägt die Interessen der Weinproduktion wie auch des

Schutzes des Bodens und der Grund - und Oberflächenwässer ab. Ziel dieser Pflegeauflage

ist die Vermeidung von Erosion (vor allem durch Wasser) und Stickstoffaustrag in der vege -

tationslosen Zeit sowie eine Verbesserung des Bodenlebens. Die Einhaltung der vertraglich

festgelegten Förderungsvoraussetzungen ist mit Einschränkungen verbunden, wobei die

tatsächlichen betrieblichen Auswirkungen jährlich variieren können. In einem Jahr mit tro -

ckenem Frühling stellt das Begrünungsgebot eine stärkere Beschränkung dar als in einem

Frühjahr mit viel Niederschlag. Die positiven ökologischen Effekte sind aber unbestritten.

 

Nicht richtig ist, dass die Teilnahme an dieser Maßnahme in Österreich um 40 % zurückge -

gangen ist. Waren im Jahre 1995 42.520 ha Flächen in diese Maßnahme eingebunden

(15.970 Betriebe), waren es 1999 noch immer 39.345 ha (12.706 Betriebe). Eine detaillierte

Aufstellung über die Gründe der Abnahme der teilnehmenden Betriebe liegt nicht vor.

 

Im bereits genehmigten ÖPUL 2000, dem Nachfolgeprogramm von ÖPUL 95 und 98, wurde

auch die Maßnahme „Integrierte Produktion Wein“ überarbeitet. Die Begrünungsbestimmun -

gen wurden von dieser Maßnahme getrennt und es sind nunmehr zumindest die Begrü -

nungsbestimmungen der Grundförderung einzuhalten. Konkret wird in der Zeit vom 1. No -

vember bis 30. April ein Erosionsschutz in zumindest jeder 2. Reihe (Fahrgasse) vorge -

schrieben, der durch Bodenbedeckung (Grasmulch, Aussaat einer Begrünung, Abdeckung

durch Stroh, Rindenmulch oder Heu) oder Terrassenbewirtschaftung erreicht werden kann.

Möchte ein Weinbaubetrieb in allen Fahrgassen eine Bodenbedeckung anlegen, so wird dies

in der Maßnahme ,,Erosionsschutz im Weinbau“ mit höheren Prämien abgegolten. Es ist zu

erwarten, dass eher die umfassenderen Erosionsschutzauflagen eingehalten werden, um die

höheren Prämien in Anspruch nehmen zu können.

 

Weiters ist geplant, in die Förderungsrichtlinien Bestimmungen aufzunehmen, die vorsehen,

dass Sprühgeräte verpflichtend einer periodischen, technischen Überprüfung unterzogen

werden müssen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Spritzmittel tatsächlich in

bestmöglicher Weise aufgebracht werden.