818/AB XXI.GP
der Anfrage der Abgeordneten G. Moser
betreffend Zinnsubstanz in Babywindeln
(Nr. 878/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:
zu Frage 1:
Die von Greenpeace veröffentlichten Untersuchungsergebnisse über eine Belastung von Ba -
bywindeln mit Organozinnverbindungen wurden einer Risikoabschätzung unterzogen. Selbst
unter der Annahme von "worst - case - Szenarien" (10 % Migration aus der Windel, 100 % Auf -
nahme über die Haut, gleichmäßig hohe Kontamination der Windel) wird der von der Weitge -
sundheitsorganisation (WHO) angegebene - auf eine lebenslange Exposition bezogene - täg -
lich tolerierbare Aufnahmewert (tolerable daily intake) von 0.25 g/kg Körpergewicht bei
weitem nicht erreicht.
zu den Fragen 2, 3 u. 7:
Ich habe am 15. Mai 2000 österreichweit Probenziehungen veranlasst, um konkrete Daten
über allfällige Belastungen von am österreichischen Markt befindlichen Produkten zu erhal -
ten. Die nunmehr vorliegenden Ergebnisse ergaben, dass in den untersuchten Babywindeln
keine zinnorganischen Verbindungen nachgewiesen werden konnten. Bei einer Bestimmungs -
grenze von 5 Mikrogramm/kg Organozinn wurden nach Auskunft des Untersuchungslabors
auch keine Spuren zwischen 1 - 5 Mikrogramm/kg nachgewiesen. Eine Auflistung der bisher
analysierten Babywindeln findet sich auf der
Homepage meines Ressorts (www.bmsg.gv.at).
Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, wäre aus fachwissenschaftlicher Sicht auch die von Green -
peace berichtete Spurenbelastung von Babywindeln mit zinnorganischen Verbindungen als
gesundheitlich unbedenklich anzusehen. Dennoch wurde auf mein Betreiben von den betrof -
fenen Firmen kurz nach Veröffentlichung der Ergebnisse von Greenpeace mit der Ursachener -
forschung begonnen. Nach Angaben der Industrie ist man darum bemüht herauszufinden, auf
welchem Weg und über welchen Rohstoff im Rahmen der Produktion Verunreinigungen mit
zinnorganischen Verbindungen in die Babywindeln gelangen konnten.
zu den Fragen 4 und 5:
Ein Verbot der Verwendung von TBT und anderen Organozinnverbindungen in Babywindeln
ist nicht zweckmässig, da zinnorganische Verbindungen den Babywindeln nicht gezielt zuge -
setzt werden. Die von Greenpeace festgestellten Konzentrationen - Spurenbelastungen knapp
über der Nachweisgrenze - stellen lediglich Kontaminationen dar.
Ich halte es aber grundsätzlich für zielführend, das aufgrund der EU - Richtlinie 76/769 bereits
bestehende Verwendungsverbot zinnorganischer Verbindungen als Antifoulings auf Schiffen
auch auf den Einsatz dieser Verbindungen bei der Herstellung von Bekleidungstextilien aus -
zudehnen. Solche Massnahmen wären sowohl kurz - wie auch langfristig geeignet, die Expo -
sition der Bevölkerung gegenüber diesen Stoffen zu minimieren. Ein EU - weites Verbot der
Verwendung zinnorganischer Verbindungen in Bekleidung wurde von Österreich im letzten
Umweltministerrat am 22. Juni 2000 bereits vorgeschlagen.