818/AB XXI.GP

 

B  e a n t w o r t u n g

der Anfrage der Abgeordneten G. Moser

betreffend Zinnsubstanz in Babywindeln

(Nr. 878/J)

 

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

zu Frage 1:

 

Die von Greenpeace veröffentlichten Untersuchungsergebnisse über eine Belastung von Ba -

bywindeln mit Organozinnverbindungen wurden einer Risikoabschätzung unterzogen. Selbst

unter der Annahme von "worst - case - Szenarien" (10 % Migration aus der Windel, 100 % Auf -

nahme über die Haut, gleichmäßig hohe Kontamination der Windel) wird der von der Weitge -

sundheitsorganisation (WHO) angegebene - auf eine lebenslange Exposition bezogene - täg -

lich tolerierbare Aufnahmewert (tolerable daily intake) von 0.25 g/kg Körpergewicht bei

weitem nicht erreicht.

 

zu den Fragen 2, 3 u. 7:

 

Ich habe am 15. Mai 2000 österreichweit Probenziehungen veranlasst, um konkrete Daten

über allfällige Belastungen von am österreichischen Markt befindlichen Produkten zu erhal -

ten. Die nunmehr vorliegenden Ergebnisse ergaben, dass in den untersuchten Babywindeln

keine zinnorganischen Verbindungen nachgewiesen werden konnten. Bei einer Bestimmungs -

grenze von 5 Mikrogramm/kg Organozinn wurden nach Auskunft des Untersuchungslabors

auch keine Spuren zwischen 1 - 5 Mikrogramm/kg nachgewiesen. Eine Auflistung der bisher

analysierten Babywindeln findet sich auf der Homepage meines Ressorts (www.bmsg.gv.at).

Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, wäre aus fachwissenschaftlicher Sicht auch die von Green -

peace berichtete Spurenbelastung von Babywindeln mit zinnorganischen Verbindungen als

gesundheitlich unbedenklich anzusehen. Dennoch wurde auf mein Betreiben von den betrof -

fenen Firmen kurz nach Veröffentlichung der Ergebnisse von Greenpeace mit der Ursachener -

forschung begonnen. Nach Angaben der Industrie ist man darum bemüht herauszufinden, auf

welchem Weg und über welchen Rohstoff im Rahmen der Produktion Verunreinigungen mit

zinnorganischen Verbindungen in die Babywindeln gelangen konnten.

 

zu den Fragen 4 und 5:

 

Ein Verbot der Verwendung von TBT und anderen Organozinnverbindungen in Babywindeln

ist nicht zweckmässig, da zinnorganische Verbindungen den Babywindeln nicht gezielt zuge -

setzt werden. Die von Greenpeace festgestellten Konzentrationen - Spurenbelastungen knapp

über der Nachweisgrenze - stellen lediglich Kontaminationen dar.

Ich halte es aber grundsätzlich für zielführend, das aufgrund der EU - Richtlinie 76/769 bereits

bestehende Verwendungsverbot zinnorganischer Verbindungen als Antifoulings auf Schiffen

auch auf den Einsatz dieser Verbindungen bei der Herstellung von Bekleidungstextilien aus -

zudehnen. Solche Massnahmen wären sowohl kurz - wie auch langfristig geeignet, die Expo -

sition der Bevölkerung gegenüber diesen Stoffen zu minimieren. Ein EU - weites Verbot der

Verwendung zinnorganischer Verbindungen in Bekleidung wurde von Österreich im letzten

Umweltministerrat am 22. Juni 2000 bereits vorgeschlagen.