82/AB XXI.GP
Die Abgeordneten Haller, Dr. Partik - Pablé und Kollegen haben am 18.11.1999
unter der Nummer 53/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
Entwicklungen auf Grund der Staatsbürgerschaftsgesetznovelle 1998 gerichtet.
Einleitend weise ich daraufhin, dass Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft solche
aus dem Vollziehungsbereich der Länder sind und daher grundsätzlich nicht vom
Fragerecht des Art 52 Abs. 1 B - VG erfasst sind. Dementsprechend beantworte ich
diese Anfrage im Rahmen der mir zur Verfügung stehenden Informationen wie folgt:
Die Einbürgerungszahlen für das Jahr 1999 liegen mir einschließlich des dritten
Quartals vor: Bis zum 30. September 1999 wurden im Bundesland Tirol 1108
Staatsbürgerschaften verliehen.
Zu Frage 2:
Im Jänner 1999 sind bei der Staatsbürgerschaftsabteilung des Amtes der Tiroler
Landesregierung keine spruchreifen Einbürgerungsverfahren wegen des
mangelnden Nachweises der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
angefallen.
Zu Frage 3:
Wie bereits in der Anfrage J/5760 vom 18.02.1999 angeführt, gehe ich davon aus,
dass eine Bewilligung einer Doppelstaatsbürgerschaft nur eine Verleihung gemäß
§ 10 Abs. 6 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 (Verleihung im Staatsinteresse)
sein kann, der eine Bestätigung der
Bundesregierung zu Grunde liegt.
Dementsprechend gab es im Bundesland Tirol bis Ende September dieses Jahres
keine Bewilligungen zu Doppelstaatsbürgerschaften
Zu Frage 4:
Die angesprochene Wartefrist von zehn Jahren verkürzt sich nicht nur in Fällen mit
einem besonders berücksichtigungswürdigen Grund (§ 10 Abs. 4 StbG), sondern
auch bei Rechtsansprüchen wie z.B. bei einem Fremden, der zehn Jahre lang öster -
reichischer Staatsbürger war, die Staatsbürgerschaft verloren hat und nun mit einem
Jahr Hauptwohnsitzbegründung wieder österreichischer Staatsbürger wird oder bei
Erstreckungsanträgen wie z.B. bei Ehegatten, die gewisse Fristen betreffend der
Ehedauer und des Hauptwohnsitzes zu erfüllen haben, und Kindern.
Dementsprechend hat das Bundesland Tirol im Jahre 1998 durchschnittlich
monatlich in 53 Fällen die Wartefrist von zehn Jahren verkürzt.
Sollten jedoch ausschließlich die Verleihungen mit einem besonders
berücksichtigungswürdigen Grund angesprochen sein, dann wären es nur 20 Fälle
im ganzen Jahr 1998 gewesen.
Zu den Frage 5 und 6:
Bis Ende September 1999 wurde in Tirol in 6 Fällen auf Grund besonders
berücksichtigungswürdiger Umstände die Wartefrist verkürzt. Hievon waren folgende
besonders berücksichtigungswürdige Gründe maßgebend: Ein Mal bereits erbrachte
und zu erwartende besondere Leistungen auf wissenschaftlichem, wirtschaftlichem,
künstlerischem oder sportlichem Gebiet. Zwei Fälle auf Grund nachhaltiger
persönlicher und beruflicher Integration, zwei Fälle auf Grund Geburt im Inland sowie
ein Fall auf Grund Asylberechtigung.
Zu Frage 7, 8 und 9:
Im Zuge der alle zwei Jahre stattfindenden Staatsbürgerschaftsreferentenkonferenz
Mitte November 1999, an der die Vertreter der zuständigen Abteilung für
Staatsbürgerschaftsangelegenheiten meines Ressorts teilgenommen haben, wurde
die Überprüfung der Deutschkenntnisse nochmals diskutiert. Die Deutsch Kenntnisse
werden in allen neun Bundesländern einheitlich unter Bedachtnahme auf die
Lebensumstände des Antragstellers auf Grund der Niederschrift und einschlägiger
Nachweise, auf Grund des persönlichen Gespräches des Antragstellers mit der
Behörde oder der Aktenlage fest gestellt. Dementsprechend wurde bei der
Staatsbürgerschaftsreferentenkonferenz Einvernehmen darüber erzielt, dass von
einer Regelung in Bezug auf Deutschkenntnisse Abstand genommen werden soll, da
die Formulierung in der Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes und in den
Erläuterungen bei der Beurteilung der Sprachkenntnisse für eine einheitliche
Vorgangsweise in den neun Bundesländern ausreichend ist. Im Hinblick auf die
Vollziehungszuständigkeit der Länder
ist für Maßnahmen des Bundes kein Raum.
Zu Frage 10:
Abgesehen vom bereits angesprochenen Thema betreffend Überprüfung der
Deutschkenntnisse wurde die Einhebung der Stempelgebühren, des weiteren die
demnächst in Kraft tretende Verordnung der Statistik über Einbürgerungen und das
Gesetz zur Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechtes erörtert.
Zu Frage 11:
Im Hinblick auf meine begrenzte Zuständigkeit sehe ich keine Veranlassung, aber
auch keine Notwendigkeit Maßnahmen zu setzen.