82/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten Haller, Dr. Partik - Pablé und Kollegen haben am 18.11.1999

unter der Nummer 53/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

Entwicklungen auf Grund der Staatsbürgerschaftsgesetznovelle 1998 gerichtet.

 

Einleitend weise ich daraufhin, dass Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft solche

aus dem Vollziehungsbereich der Länder sind und daher grundsätzlich nicht vom

Fragerecht des Art 52 Abs. 1 B - VG erfasst sind. Dementsprechend beantworte ich

diese Anfrage im Rahmen der mir zur Verfügung stehenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1

 

Die Einbürgerungszahlen für das Jahr 1999 liegen mir einschließlich des dritten

Quartals vor: Bis zum 30. September 1999 wurden im Bundesland Tirol 1108

Staatsbürgerschaften verliehen.

 

Zu Frage 2:

 

Im Jänner 1999 sind bei der Staatsbürgerschaftsabteilung des Amtes der Tiroler

Landesregierung keine spruchreifen Einbürgerungsverfahren wegen des

mangelnden Nachweises der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache

angefallen.

 

Zu Frage 3:

 

Wie bereits in der Anfrage J/5760 vom 18.02.1999 angeführt, gehe ich davon aus,

dass eine Bewilligung einer Doppelstaatsbürgerschaft nur eine Verleihung gemäß

§ 10 Abs. 6 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 (Verleihung im Staatsinteresse)

sein kann, der eine Bestätigung der Bundesregierung zu Grunde liegt.

Dementsprechend gab es im Bundesland Tirol bis Ende September dieses Jahres

keine Bewilligungen zu Doppelstaatsbürgerschaften

 

Zu Frage 4:

 

Die angesprochene Wartefrist von zehn Jahren verkürzt sich nicht nur in Fällen mit

einem besonders berücksichtigungswürdigen Grund (§ 10 Abs. 4 StbG), sondern

auch bei Rechtsansprüchen wie z.B. bei einem Fremden, der zehn Jahre lang öster -

reichischer Staatsbürger war, die Staatsbürgerschaft verloren hat und nun mit einem

Jahr Hauptwohnsitzbegründung wieder österreichischer Staatsbürger wird oder bei

Erstreckungsanträgen wie z.B. bei Ehegatten, die gewisse Fristen betreffend der

Ehedauer und des Hauptwohnsitzes zu erfüllen haben, und Kindern.

Dementsprechend hat das Bundesland Tirol im Jahre 1998 durchschnittlich

monatlich in 53 Fällen die Wartefrist von zehn Jahren verkürzt.

Sollten jedoch ausschließlich die Verleihungen mit einem besonders

berücksichtigungswürdigen Grund angesprochen sein, dann wären es nur 20 Fälle

im ganzen Jahr 1998 gewesen.

 

Zu den Frage 5 und 6:

 

Bis Ende September 1999 wurde in Tirol in 6 Fällen auf Grund besonders

berücksichtigungswürdiger Umstände die Wartefrist verkürzt. Hievon waren folgende

besonders berücksichtigungswürdige Gründe maßgebend: Ein Mal bereits erbrachte

und zu erwartende besondere Leistungen auf wissenschaftlichem, wirtschaftlichem,

künstlerischem oder sportlichem Gebiet. Zwei Fälle auf Grund nachhaltiger

persönlicher und beruflicher Integration, zwei Fälle auf Grund Geburt im Inland sowie

ein Fall auf Grund Asylberechtigung.

 

Zu Frage 7, 8 und 9:

 

Im Zuge der alle zwei Jahre stattfindenden Staatsbürgerschaftsreferentenkonferenz

Mitte November 1999, an der die Vertreter der zuständigen Abteilung für

Staatsbürgerschaftsangelegenheiten meines Ressorts teilgenommen haben, wurde

die Überprüfung der Deutschkenntnisse nochmals diskutiert. Die Deutsch Kenntnisse

werden in allen neun Bundesländern einheitlich unter Bedachtnahme auf die

Lebensumstände des Antragstellers auf Grund der Niederschrift und einschlägiger

Nachweise, auf Grund des persönlichen Gespräches des Antragstellers mit der

Behörde oder der Aktenlage fest gestellt. Dementsprechend wurde bei der

Staatsbürgerschaftsreferentenkonferenz Einvernehmen darüber erzielt, dass von

einer Regelung in Bezug auf Deutschkenntnisse Abstand genommen werden soll, da

die Formulierung in der Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes und in den

Erläuterungen bei der Beurteilung der Sprachkenntnisse für eine einheitliche

Vorgangsweise in den neun Bundesländern ausreichend ist. Im Hinblick auf die

Vollziehungszuständigkeit der Länder ist für Maßnahmen des Bundes kein Raum.

Zu Frage 10:

 

Abgesehen vom bereits angesprochenen Thema betreffend Überprüfung der

Deutschkenntnisse wurde die Einhebung der Stempelgebühren, des weiteren die

demnächst in Kraft tretende Verordnung der Statistik über Einbürgerungen und das

Gesetz zur Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechtes erörtert.

 

Zu Frage 11:

 

Im Hinblick auf meine begrenzte Zuständigkeit sehe ich keine Veranlassung, aber

auch keine Notwendigkeit Maßnahmen zu setzen.