824/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Prammer, Genossinnen und Genossen haben am

18. Mai 2000 unter der Nr. 819/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend "Gleichstellung von Geschlechtern" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie

folgt:

 

Zu 1:

 

Mit der Schaffung des Gesetzes über die Ausbildung von Frauen im Bundesheer - GAFB,

BGBl. I Nr. 30/1998, wurde Frauen mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1998 der Zugang zum

Bundesheer ermöglicht. Mit dieser Legislativmaßnahme wurde Frauen eine gleichberech -

tigte Berufslaufbahn in der Funktion als Offizier oder Unteroffizier im österreichischen

Bundesheer eröffnet. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass Frauen

alle Verwendungen und Waffengattungen zugänglich sind. Damit wurde ein bedeutender

Beitrag zur Gleichbehandlung von Frauen in allen militärischen Bereichen gesetzt.

 

Abgesehen davon ist das Bundesministerium für Landesverteidigung in Vollziehung des

Bundes - Gleichbehandlungsgesetzes -  B - GBG bestrebt, trotz laufender Einsparungs -

vorgaben eine Anhebung des Anteiles von weiblichen Bediensteten in allen Verwendungs -

bzw. Entlohnungsgruppen zu erzielen.

 

Zu 2:

 

Der geltende Frauenförderungsplan im Bundesministerium für Landesverteidigung wurde

für den Zeitraum vom 1. Jänner 1996 bis 31. Dezember 2001 erlassen. Gemäß § 41 Abs. 2

B - GBG ist dieser Frauenförderungsplan alle zwei Jahre den aktuellen Entwicklungen

anzupassen. Auf Grund von Änderungen des Bundes - Gleichbehandlungsgesetzes (BGBl. I

Nr. 132/1999) wurde der Frauenförderungsplan im Einvernehmen mit der Vorsitzenden der

Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen vor kurzem neu erstellt und wird in weiterer

Folge kundgemacht werden. Änderungen, die sich durch die Bundesministeriengesetz

Novelle 2000, BGBL. I Nr. 16 ergeben haben, sind darin noch nicht enthalten, werden aber

nach Vorliegen einer endgültigen Organisationsstruktur unverzüglich erfolgen.

 

Zu 3:

 

Mit Stichtag 1. Mai 2000 ist eine weibliche Bedienstete mit einer Leitungsposition betraut.

 

Zu 4:

 

Gemäß dem Stellenplan für das Jahr 2000 beträgt das Planstellensoll für das Bundes -

ministerium für Landesverteidigung 27.421 Planstellen. Aussagen über das Planstellensoll

bis 2003 sind derzeit nicht möglich, weil der Stellenplan Teil des jährlich zu beschließenden

Bundesfinanzgesetzes ist.

 

Zu 5:

 

Von den insgesamt 21 Leitungsfunktionen, die zwischen 1. Mai 1998 und 1. Mai 2000 im

Bundesministerium für Landesverteidigung neu zu besetzen waren, entfielen 14 auf

Berufsoffiziere und sieben auf Zivilbedienstete; mit einer dieser Leitungsfunktionen wurde

eine Frau betraut. Hiebei ist aber zu berücksichtigen, dass die überwiegende Zahl der im

Ressortbereich vorhandenen Arbeitsplätze bzw. Planstellen auf Grund der spezifischen

Aufgabenstellung Militärpersonen vorbehalten ist und daher Frauen in der Vergangenheit

grundsätzlich nur auf zivilen Arbeitsplätzen verwendet werden konnten. Mit dem

Inkrafttreten des Gesetzes über die Ausbildung von Frauen im Bundesheer wurde Frauen der

Zugang zum Bundesheer und somit auch auf militärische Arbeitsplätze ermöglicht.