827/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 824/J betreffend der

Gleichstellung von Geschlechtern, welche die Abgeordneten Mag. Prammer, Mag. Kuntzl,

Dr. Einem und Genossen am 18. Mai 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Der beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eingerichteten Arbeitsgruppe stehen

verschiedene Maßnahmen zur Verfügung: Ein allfälliger ihr zur Kenntnis gelangter

begründeter Verdacht einer Diskriminierung oder einer Verletzung des Gebotes für

Frauenförderung teilt sie mir unverzüglich mit. Sie übermittelt auch einen Vorschlag zur

Verwirklichung der Gleichbehandlung. Weiters arbeitet die Arbeitsgruppe einen Vorschlag

für den Frauenforderungsplan mit Zielvorgaben für das Ressort aus. Darüber hinaus

informiert sie die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer über ihre Rechte und Möglichkeiten

nach diesem Bundesgesetz.

 

Die Arbeitsgruppe kann dem Bundesminister bis Ende Jänner eines jeden Jahres einen

schriftlichen Bericht vorlegen, der die Verwirklichung der Gleichbehandlung und

Frauenförderung im Ressort im vorangegangenen Kalenderjahr zum Gegenstand hat. Das

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist stets bedacht, die Arbeitsgruppe bei ihren

Aufgaben zu unterstützen und in entsprechende Maßnahmen einzubinden.

 

Antwort zu P unkt 2 der Anfrage:

 

Ein exakter Termin für die weitere Fortschreibung des Frauenförderungsplanes kann derzeit

nicht genannt werden. Nach Vorliegen der entsprechenden Daten wird der

Frauenförderungsplan für die Jahre 2000 und 2001 zum ehestmöglichen Zeitpunkt verordnet

werden.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sind derzeit 49 Frauen mit

Leitungsfunktionen betraut.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Der Stellenplan ist ein Teil des Bundesfinanzgesetzes und liegt vorerst für das Jahr 2000 vor,

darüber hinausgehend können keine Angaben gemacht werden.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Einschließlich der mit Änderung des Bundesministeriengesetzes dazugekommenen Bereiche

wurden in den letzten zwei Jahren

4 Sektionen, 4 Gruppen, 19 Abteilungen und

6 Referate nachbesetzt.

Davon wurden eine Sektion, neun Abteilungen und vier Referate mit Frauen betraut.