828/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 846/J betreffend der

unzumutbaren räumlichen Situation der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und

- forschung (BALUF) in Wien, welche die Abgeordneten Huber und Genossen am

18. Mai 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Die Raumnot an den vier Adressen der Bundesanstalt ist seit mehr als 20 Jahren bekannt

und Gegenstand vieler Lösungsversuche. Ende der Achtzigerjahre hat die

Bundesbaudirektion Wien die Realisierung auf den gerade frei gewordenen

,,Schlachthausgründen“ empfohlen, da eine Fertigstellung auf dem damals vorgesehenen

Areal Rennwegkaserne durch verzögernde Umstände „frühestens 1999“ zu erwarten

gewesen wäre.

Ende 1993 wurde ein baukünstlerischer Wettbewerb zur Erlangung eines Vorentwurfes

durchgeführt. Das prämierte Projekt hat aber den vorgegebenen Kostenrahmen von etwa

ATS 250 Mio. [= € 18,17 Mio.] mit mehr als ATS 700 Mio. [= € 50,87 Mio.] deutlich

überschritten.

 

Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:

 

Seit der Novelle zum BIG - Gesetz BGBl.  Nr. 201/1996 gibt es die Möglichkeit, der

Bundesimmobiliengesellschaft an der gegenständlichen Liegenschaft, auf der auch das

Justizzentrum Wien - Landstrasse hätte errichtet werden sollen, den Fruchtgenuss

einzuräumen. Auf Grund der Übertragung an die Bundesimmobiliengesellschaft, mit

Wirksamkeit vom 1.10.1998, war das Projekt aus dem Hochbauprogramm des

Bundesministeriums tür Wirtschaft und Arbeit zu streichen. Das nutzende Ressort hätte

daher den Planungs -  und Errichtungsauftrag der Bundesimmobiliengesellschaft erteilen

und die Kosten  - meist über Mietzahlungen -  übernehmen müssen. Das damals zuständige

Bundeskanzleramt ist aber in dieser Richtung nicht aktiv geworden und hat den Bedarf

Ende 1999 mit Fälligwerden des Reservierungsentgeltes zurückgezogen.

 

Sollte das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen im Hinblick auf

eine mögliche Ausgliederung und den noch zu klärenden Aufgabenbereich der

Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und - forschung weiterhin die Realisierung

eines Neubauvorhabens anstreben, müsste es an das Bundesministerium für Wirtschaft

und Arbeit mit einem diesbezüglichen Wunsch herantreten.