828/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 846/J betreffend der
unzumutbaren räumlichen Situation der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und
- forschung (BALUF) in Wien, welche die Abgeordneten Huber und Genossen am
18. Mai 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Die Raumnot an den vier Adressen der Bundesanstalt ist seit mehr als 20 Jahren bekannt
und Gegenstand vieler Lösungsversuche. Ende der Achtzigerjahre hat die
Bundesbaudirektion Wien die Realisierung auf den gerade frei gewordenen
,,Schlachthausgründen“ empfohlen, da eine Fertigstellung auf dem damals vorgesehenen
Areal Rennwegkaserne durch verzögernde Umstände „frühestens 1999“ zu erwarten
gewesen wäre.
Ende 1993 wurde ein baukünstlerischer Wettbewerb zur Erlangung eines Vorentwurfes
durchgeführt. Das prämierte Projekt hat aber den vorgegebenen Kostenrahmen von etwa
ATS 250 Mio. [= € 18,17 Mio.] mit mehr als ATS 700 Mio. [= € 50,87 Mio.] deutlich
überschritten.
Antwort zu den Punkten 4 bis 6 der Anfrage:
Seit der Novelle zum BIG - Gesetz BGBl. Nr. 201/1996 gibt es die Möglichkeit, der
Bundesimmobiliengesellschaft an der gegenständlichen Liegenschaft, auf der auch das
Justizzentrum Wien - Landstrasse hätte errichtet werden sollen, den Fruchtgenuss
einzuräumen. Auf Grund der Übertragung an die Bundesimmobiliengesellschaft, mit
Wirksamkeit vom 1.10.1998, war das Projekt aus dem Hochbauprogramm des
Bundesministeriums tür Wirtschaft und Arbeit zu streichen. Das nutzende Ressort hätte
daher den Planungs - und Errichtungsauftrag der Bundesimmobiliengesellschaft erteilen
und die Kosten - meist über Mietzahlungen - übernehmen müssen. Das damals zuständige
Bundeskanzleramt ist aber in dieser Richtung nicht aktiv geworden und hat den Bedarf
Ende 1999 mit Fälligwerden des Reservierungsentgeltes zurückgezogen.
Sollte das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen im Hinblick auf
eine mögliche Ausgliederung und den noch zu klärenden Aufgabenbereich der
Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und - forschung weiterhin die Realisierung
eines Neubauvorhabens anstreben, müsste es an das Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit mit einem diesbezüglichen Wunsch herantreten.