829/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 854/J betreffend

Auswirkungen der Liberalisierung auf die VerbraucherInnen, welche die Abgeordneten

Moser, Freundinnen und Freunde am 26. Mai 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Durch die Änderung der Rollenverteilung zwischen Markt und Staat wird der

gesellschaftspolitischen Forderung nach mehr Effizienz und Flexibilität bei der Bereitstellung

öffentlicher Dienste nachgekommen. Dies bedeutet, dass vormals geschützte und starre

Bereiche der Versorgung aufgebrochen und verstärkt der freien Marktwirtschaft ausgesetzt

werden. Die Motive für derartige ,,Privatisierungsmaßnahmen“ liegen maßgeblich auch darin,

dass auf diese Weise die Effizienz der Aufgabenerfüllung erhöht werden kann, dass durch die

neu geschaffene Wettbewerbssituation und das Einsparungspotential bei den

Verwaltungskosten die Preise für die Konsumenten gesenkt und die einhergehenden

Serviceleistungen attraktiver gestaltet werden können. Das bedeutet aber keinesfalls, dass die

Versorgungspflicht außer Acht gelassen wird. Diese wird lediglich auf das notwendige Maß

reduziert.

Quersubventionen sind ein generell veraltetes Instrument der Umverteilung. Diese werden

zunehmend zurückgedrängt, da diese zu Verzerrungen und Ineffizienzen führen. Nach dem

Motto „Weniger ist Mehr“ sollen der Markt und somit die Unternehmen weniger mit

administrativen und rechtlichen Barrieren belastet werden, aber im Gegenzug auch auf

staatliche und teilweise ungerechtfertigte Subventionierungen verzichten.

Das Argument, dass die Liberalisierung zu Transparenzeinbußen führt, ist nicht berechtigt, da

keine Wirtschaftsreform zu mehr Transparenz und Information sowohl für die Unternehmen

als auch für die Konsumenten führt und geführt hat, als die Liberalisierung selbst.

 

Antwort zu den Punkten 2 und 5 der Anfrage:

 

Eines der Hauptziele des staatlichen Handelns ist und bleibt trotz der

Liberalisierungstendenzen die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit. Auch wenn die

Einflusswirkung des Staates auf ein gesundes Minimum beschränkt werden soll, führt das

nicht dazu, dass die gleichmäßige Versorgung mit lebenswichtigen Dienstleistungen nicht

mehr gewährleistet ist. Der Sicherstellung flächendeckender Versorgung unter üblichen

Bedingungen dient nicht zuletzt der die „Versorgungsunternehmen“ treffende

Kontrahierungszwang.

Es muss jedoch offen diskutiert werden, inwiefern der Staat für eine Leistung aufzukommen

hat, oder ob gewisse Leistungen nicht effizienter und marktgerechter und daher auch

kostengünstiger durch Private bereitgestellt werden können. Selbstverständlich müssen dabei

die Bedürfnisse sozial und wirtschaftlich Bedürftiger berücksichtigt werden und sozial

verträgliche Lösungen für die Gesamtheit gefunden werden.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Abgesehen davon, dass Kartell - und Monopolbildung von vornherein unterbunden werden

sollten, können regulatorische Eingriffe im Hinblick auf erschwingliche Preise nicht zur

Gänze ausgeschlossen werden.

Allerdings sollte doch die Bildung der Preise weitgehend dem Spiel des freien Marktes

überlassen bleiben und der Staat von behördlichen Preisfestsetzungen möglichst absehen.

Denn aus dem Preisfindungsprozess am offenen Markt resultieren optimalerweise immer jene

Preise, die sowohl für die Kunden als auch für die Unternehmen von Vorteil sind.

Im Gegenzug dazu, erachte ich aber die Transparenz des Marktes als für das Funktionieren

des Marktes unerläßlich, weswegen meine Bemühungen in diesem Bereich insbesondere

darin liegen, durch eine umfassende Preisauszeichnungspflicht die Information über das

Preisniveau zu gewährleisten und Preisvergleichsmöglichkeiten zu schaffen. Auch darin

liegen positive Effekte der Liberalisierung.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Selbstverständlich muß in jedem einzelnen ,,Liberalisierungsfall“ sichergestellt werden, dass

die Verbraucher über die geänderten Strukturen in geeigneter Weise informiert werden.

Insgesamt wird aber die Liberalisierung allgemein Transparenzgewinne für die Verbraucher

u.a. durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit bringen.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Hinsichtlich der Bestimmungen über den Vertragsabschluss unter Zugrundelegung

allgemeiner Geschäftsbedingungen wird auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für

Justiz verwiesen.