83/AB XXI.GP

 

                                                               B E A  N T W O R T U N G

 

 

                               der Parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Haupt, Gaugg, Haller

                               betreffend politischer Gesinnungsterror im Arbeitsmarktservice

                                                                              (Nr. 59/J)

 

Einleitung:

 

 

Ich habe u.a. auch das Arbeitsmarktservice mit Ihrer Anfrage konfrontiert. Der Vor -

stand des Arbeitsmarktservice Österreich hat mich davon unterrichtet, dass einzelne

Mitarbeiterinnen des AMS eine private Initiative zur Sammlung von Unterstützungs -

erklärungen im Zusammenhang mit der Demonstration „Keine Koalition mit dem

Rassismus“ am 12.11.1999 in mehreren Geschäftsstellen des AMS in Wien durch -

geführt hätten. Konkret wurde mir berichtet, dass die Sammlung der Unterstützungs -

erklärungen auf Sammellisten erfolgt wäre, wobei diese Listen von den Unter -

stützungswerbern allesamt direkt an die Veranstalter der Demonstration „übermittelt

wurden. Im Arbeitsmarktservice wurden und werden die Unterschriftenlisten nicht

evident gehalten. Eine Benachteiligung hinsichtlich ihrer beruflichen Karriere von

KollegenInnen, die damals die Unterstützungserklärung nicht unterzeichnet haben,

kann daher (siehe dazu auch beiliegende Stellungnahme des AMS) aus diesem

Grund nicht möglich sein.

 

Zu den Fragen im Einzelnen:

 

Antwort zu Frage 1:

 

 

Ja.

Antwort zu Frage 2:

 

Der Vorstand des Arbeitsmarktservice Österreich hat mir gegenüber ausdrücklich

betont, dass weder er noch der Landesgeschäftsführer des AMS Wien die Unter-

schriftensammlung gutgeheißen, genehmigt oder sonst wie unterstützt hat.

 

Antwort zu Frage 3:

 

Die Unterstützungserklärungen wurden auf Listen gesammelt und von den Unter -

stützungswerbern direkt dem Veranstalter der Demonstration übermittelt. Die Unter -

schriftslisten waren den verantwortlichen Organen des Arbeitsmarktservice nie zu -

gänglich. Sie verfügen auch über keine sonstigen Informationen, wer sich für die

Ziele der Demonstration eingesetzt hat und wer nicht.

 

Antwort zu Frage 4:

 

Ich verweise auf die beiliegende Stellungnahme des AMS.

 

Antwort zu Frage 5:

 

Da es sich um private Initiativen von Mitarbeiterinnen des AMS gehandelt hat, ent -

zieht es sich der Kenntnis des Vorstandes des Arbeitsmarktservice Österreich und

der weiteren Organe des Arbeitsmarktservice, in welchen Geschäftsstellen Unter -

stützungserklärungen gesammelt wurden.

 

Antwort zu Frage 6:

 

Mir sind solche Initiativen nicht bekannt.

Antwort zu Frage 7:

 

In einer demokratischen Gesellschaft ist es nach meiner Meinung nicht zulässig

Gesinnungsdruck auszuüben. Das demokratische Grundrecht auf freie

Meinungsäußerung von Bürgern unserer Republik muss gewahrt bleiben.

 

Antwort zu Frage 8:

 

Für ihre Annahme, dass politischer Druck ausgeübt wurde, gibt es nach den mir vor -

liegenden Informationen keine Grundlage.

 

Antwort zu Frage 9:

 

Es besteht für alle Mitarbeiterinnen die Möglichkeit, mit Ihren Anliegen an die

Vorgesetzten heranzutreten, sich mit den Betriebsräten zu beraten oder die

Interessenvertretungen in Anspruch zu nehmen.

Für den Fall der Verletzung der Fürsorgepflichten durch den Arbeitgeber steht auch

der Gerichtsweg offen. Diesfalls leisten Arbeiterkammern oder die Gewerkschaft

Rechtsschutz. Natürlich stehe ich nicht an, alle mir im Rahmen der Aufsicht

zustehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, sollten tatsächlich Fälle auftauchen, wie

Sie sie unterstellen.