835/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek und

Genossen vom 16. Mai 2000, Nr. 791/J, betreffend Entschuldung armer, hoch verschuldeter

Entwicklungsländer, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

 

Zu 1.1.:

 

Die Beschlüsse des Kölner Gipfels bezüglich Schuldenerleichterungen für die HIPC‘s werden

multilateral im Rahmen des Pariser Clubs umgesetzt; auf Basis der multilateralen Verein -

barung erfolgt die bilaterale Umsetzung durch Österreich.

 

Zu 1.2.:

 

Die Kosten für Österreich hängen vom jeweiligen Obligo des HIPC - Landes ab sowie von der

Art der Umschuldung (fälligkeitsbezogen oder Stock). Nachdem bis heute der Kreis der

"HIPC - Kandidaten" nicht abschließend feststeht, und auch offen ist, welche Art von

Umschuldung das jeweilige Land erhält, kann über die Höhe der Gesamtkosten für Österreich

heute keine Aussage gemacht werden.

 

Zu 1.3.:

 

Bis dato wurden multilaterale Vereinbarungen mit Mocambique, Mauretanien und Tansania zu

erweiterten HIPC - Konditionen abgeschlossen. Unter den bisherigen Schuldenerleichterungen

wurden kummulativ für Mozambique Kosten in Höhe von ATS 31 Mio., für Mauretanien solche

in Höhe von ATS 51,29 Mio. und für Tansania in Höhe von ATS 126,85 Mio. von Österreich

übernommen.

Bei Mocambique ist die Höhe des tatsächlichen Verzichtes noch offen, dieser wird jedenfalls

mehr als 90 % betragen. Bei einem 90 % igen Verzicht werden die Kosten für Österreich rund

ATS 225 Mio. betragen.

 

Mauretanien wurde multilateral eine fälligkeitsbezogene Umschuldung zu Kölner Konditionen

 - Verzicht von 90 % - gewährt. Die Kosten für Österreich betragen ATS 43,6 Mio.

 

Auch Tansania wurde eine fälligkeitsbezogene Umschuldung zu Kölner Konditionen mit

90 % igem Verzicht gewährt. Die Kosten für Österreich betragen hier rund ATS 103 Mio.

 

Zu 1.4.:

 

Die Höhe der Kosten hängt davon ab, welche Länder von dieser Initiative profitieren werden

und welche Art der Umschuldung ihnen gewährt wird. Eine definitive Aussage darüber ist

heute nicht möglich.

 

Zu 2.1.:

 

Durch Beschluss der Gläubigerländer im Rahmen des Pariser Clubs wurde die Debt

Reduction Option (DR) zur Standardoption zur Erreichung des 90 %igen Verzichts erklärt.

Daneben gibt es - für Gläubigerländer, die aus rechtlichen Gründen eine Streichung nicht

vornehmen können - eine „Zinsenoption“ mit einer 125-jährigen Laufzeit, wovon 65 Jahre

tilgungsfrei sind. Darüberhinaus gibt es eine so genannte „Bullet Option“, deren Laufzeit je

nach Marktzinssatz zwischen 60 und 350 Jahre beträgt. Grundsätzlich soll jedes Gläubiger -

land vor der multilateralen Vereinbarung bekannt geben, ob es die Standardoption -

Schuldenstreichung  - wählt.

 

Zu 2.2.:

 

Österreich hat für die bereits abgeschlossenen multilateralen Umschuldungen mit

Mocambique, Mauretanien und Tansania die Standardoption „Schuldenstreichung“ gewählt.

Zu3.1.bis3.3.:

Die Vorgangsweise bezüglich Pre - und Post - cut off date - Krediten wird im Einzelfall im

Rahmen des Pariser Clubs diskutiert und je nach den Bedürfnissen des Schuldnerlandes

einer Lösung zugeführt. Die Kosten können daher erst im Anlassfall ermittelt werden.

Zu 3.4.:

 

Über eine potentielle Einsparung an Verwaltungskosten im Falle einer 100 %igen

Entschuldung kann derzeit keine Auskunft gegeben werden, da dem Bundesministerium für

Finanzen entsprechende Unterlagen nicht vorliegen.

 

Zu 4.:

 

Die kosten einer solchen 100 % igen Entschuldung wären erst im Einzelfall bezifferbar.

 

Zu 5.:

 

Mocambique wird im Rahmen des Pariser Clubs mehr als 90 % Verzicht auf den Schulden -

stock gewährt. Die tatsächliche Höhe des Verzichtes steht noch nicht fest. Österreich wird in

bewährter Weise den Konsensus im Pariser Club mittragen und sich daher an einer allfälligen

darüber hinausgehenden Entschuldung multilateral beteiligen.