836/AB XXI.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.816/J, vom 18.5.2000, der Abgeordneten
Mag. Barbara Prammer und Genossen betreffend der Gleichstellung von Geschlechtern,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Im Bundesministerium für Finanzen ist gemäß § 28 Bundesgleichbehandlungsgesetz
(B - GBG) eine Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet, bestehend aus
sieben Gleichbehandlungsbeauftragten und deren sieben Stellvertreterinnen. Gemäß § 35 B -
BGB sind derzeit 70 Kontaktfrauen in den verschiedensten Dienststellen (Zentralstelle,
Finanzlandesdirektionen, Finanzämter, Zollämter, Finanzprokuratur) tätig. Von der
Vorsitzenden der Arbeitsgruppe können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen
noch weitere Kontaktfrauen bestellt werden. Die Gleichbehandlungsbeauftragten und die
Kontaktfrauen werden gemäß § 8 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen
betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Finanzen
BGBl II Nr.132/1998 zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem B - BGB unterstützt. Sie
sind berechtigt die vorhandenen Sach - und Personalressourcen nach den Grundsätzen der
Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit zu nutzen.
Reisebewegungen in Ausübung ihrer Funktion gelten als Dienstreisen im Sinne der Reisege -
bührenvorschrift. Im Rahmen von § 31 B - GBG sind den Gleichbehandlungsbeauftragten und
deren Stellvertreterinnen Auskünfte zu
erteilen und alle angeforderten Informationen, wie
Protokolle von Vorständetagungen, Personalberichte oder statistische Auswertungen zur
Verfügung zu stellen.
Die letzte bundesweite Tagung der Gleichbehandlungsbeauftragten mit den Kontaktfrauen
hat vom 3. bis 5. Mai 2000 in Zell am See zum Thema „Gleichbehandlung und Frauen-
förderung: Weg und Ziel“ stattgefunden, wobei auch mit den Organisationsverantwortlichen
der Finanz - und der Zollverwaltung Restrukturierungs- und Personalfragen erörtert werden
konnten.
Keiner Kollegin wurde die Teilnahme an dieser Tagung aus dienstlichen Gründen verwehrt.
Die nächste Tagung wird im Herbst 2000 stattfinden.
Zu 2.:
Für das Bundesministerium für Finanzen gilt die Verordnung des Bundesministeriums für
Finanzen betreffend den Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Finanzen
BGBl II Nr.132/1998. Diese Verordnung ist weiterhin gültig. Änderungen werden sich in der
statistischen Darstellung in der Anlage 1, die bis zum 1. Jänner 2004 fortgeschrieben ist,
sowohl auf Grund der Novellierung von § 41 Abs. 3 B - BGB als auch durch das Ausscheiden
der Sektion VII (nunmehr Sektion II des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und
Sport) ergeben. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe dazu ist in Vorbereitung.
Zu 3.:
Mit Stichtag 1. Mai 2000 sind im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen - Zentral -
leitung - 22 Frauen in Leitungsfunktionen tätig.
Zu 4.:
Die Anzahl der Planstellen ergibt sich aus dem Stellenplan, der für das Jahr 2000 als Anlage
zum Bundesfinanzgesetz beschlossen wurde. Für die Jahre 2001 bis 2003 ist gegenwärtig
noch kein Stellenplan im Nationalrat beschlossen worden; Auskünfte über das Planstellensoll
bis 2003 können daher nicht abgegeben werden.
Zu 5.:
Im Zeitraum 1. Mai 1998 bis 1. Mai 2000 wurden im Bereich des Bundesministeriums für
Finanzen - Zentralleitung Leitungsfunktionen für 2 Sektionen, 6 Gruppen und 9 Abteilungen
ausgeschrieben, davon wurden zwei mit Frauen besetzt.