840/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 815/J - NR/2000 betreffend Gleichstellung von

Geschlechtern, die die Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Genossinnen und Genossen am

18. Mai 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1.:

Maßnahmen zur Stärkung der Gleichstellungsinstitutionen:

- Durchführung von Fortbildungsseminaren für Frauen (Frauen sollen vermehrt ihre Karrie -

remöglichkeiten strategisch planen und professionell entwickeln; Kolleginnen werden unter

Hilfestellung von Trainer/innen in gezielter Form auf Selbstpräsentation im Rahmen von

Hearings und Assessment Centers vorbereitet, u.s.w.), Informations - und Schulungsver -

anstaltungen für Gleichbehandlungsbeauftragte, Kontaktfrauen und interessierte Frauen.

 

- Gemäß § 27 Abs. 3 B - GBG haben die Gleichbehandlungsbeauftragten mindestens einmal

jährlich eine Besprechung mit den Kontaktfrauen ihres Vertretungsbereiches abzuhalten.

Dieses Kontaktfrauenseminar findet jedes Jahr in einem anderen Bundesland statt und

der/die jeweilige Amtsführende Präsident/in des Landesschulrates wird eingeladen, über die

Situation der Frauen sowohl im Verwaltungs - als auch im Schulbereich des Bundeslandes

zu berichten.

 

- Bei Ausschreibungen von Funktionen im Bereich der nachgeordneten Dienststellen erfolgt

eine Vorschreibung des Ernennungsaktes vor Erledigung mit der Möglichkeit der Stellung -

nahme durch die Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen (Bereich

Bildung und Kultur).

- Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen, die auf Basis des Universitäts - Organisations -

gesetzes, des Kunsthochschul - Organisationsgesetzes und des Akademie - Organisations -

gesetzes eingerichtet sind, denen ein Mitwirkungsrecht in Personalangelegenheiten zusteht

und die den gesetzlichen Auftrag haben, Diskriminierungen auf Grund des Geschlechtes

durch Organe der Universitäten entgegenzuwirken.

 

- An fünf Universitäten (TU Wien, TU Graz, Universität Graz, Universität Innsbruck, Wirt -

schaftsuniversität Wien) hat der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen je eine Planstelle

(v1 bzw. v2) zur administrativen Unterstützung zur Verfügung. Die restlichen Universitäten

sind angehalten, eine solche Planstelle in den Budgetantrag der Universität aufzunehmen.

 

- Sowohl an der Universität Innsbruck als auch an der Universität Wien wurden Projektmittel

zur Verfügung gestellt, so dass der Aufbau einer Frauenförderungseinrichtung in Angriff

genommen werden konnte. Zudem ist es gelungen, für die Realisierung prioritärer Maß -

nahmen für Frauenförderung auch Mittel des Europäischen Sozialfonds (Ziel 3) zu be -

kommen. Damit sollen u.a. im Jahr 2001 an den Universitätsstandorten Klagenfurt und

Salzburg so genannte Frauenbüros zur infrastrukturellen Unterstützung der Frauenför -

derung und Gleichbehandlung eingerichtet werden. Universitäten, die bereits frauenspezi -

fische Dienstleistungseinrichtungen haben, werden mit den EFS - Mitteln (Finanzierungs -

anteil 46 %) die Möglichkeit haben, ihr Serviceangebot zu erweitern, indem konkrete

Maßnahmen zur Verbesserung der berufslaufbahnorientierten Qualifikation von Frauen

durchgeführt werden.

 

- Der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen steht zur Erfüllung ihrer Aufgaben ein

Budget zur Verfügung, wobei auch jährlich Mittel für die interne Weiterbildung der mit

Gleichbehandlung und Frauenförderung befassten Personen bereit stehen.

 

- Auf Grund der gesetzlich geregelten Berichtspflichten liegt alle zwei Jahre der aktuelle

Stand der Umsetzung des Frauenförderungsplanes vor. Daher ist mit dem aktuell vorliegen -

den Bericht auch die Möglichkeit gegeben, besonderes Augenmerk auf jene Ressort -

bereiche zu legen, bei denen die 40 % - Marke (Frauenquote) der jeweiligen Verwendungs -

und Funktionsgruppen noch nicht erreicht ist, um gezielt die Maßnahmen des ressort -

spezifischen Frauenförderungsplanes anzuwenden.

 

- Informationen zur Frauenförderung und Gleichbehandlung sind auf der Homepage des

Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Kommunikationsplatt -

form “schule.at” zu finden. Interessierte Frauen können auf "schule.at” über wichtige

frauenspezifische Themen, Anliegen und Probleme diskutieren und sich über aktuelle

Veranstaltungen, Fortbildungsmöglichkeiten und vieles mehr informieren

 

Ad 2.:

 

Die Arbeitsgruppen für Gleichbehandlungsfragen Bereich Bildung und Kultur sowie Bereich

Wissenschaft sind derzeit um die Erarbeitung eines gemeinsamen Frauenförderungsplanes

bemüht, dessen Entwurf in Kürze in Begutachtung gehen soll. Es wird das Ziel verfolgt, trotz

der Unterschiedlichkeit der beiden großen Bereiche Schulen und Universitäten im Herbst 2000

den Frauenförderungsplan als gemeinsame Verordnung zu erlassen.

 

Ad 3.:

 

In der Zentralstelle des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sind seit

Änderung des Bundesministeriengesetzes folgende Frauen in Leitungspositionen tätig:

-   3 Gruppenleiterinnen (1 Bereich Bildung und Kultur, 2 Bereich Wissenschaft),

-   26 Abteilungsleiterinnen (16 Bereich Bildung und Kultur, 10 Bereich Wissenschaft),

-   81 Referatsleiterinnen (60 Bereich Bildung und Kultur, 21 Bereich Wissenschaft).

 

Angaben über die nachgeordneten Dienststellen können wegen des mit einer solchen Erhebung

verbundenen unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwandes nicht gemacht werden.

 

Ad 4.:

Die Stellenpläne werden im Bundesfinanzgesetz beschlossen. Derzeit sind daher für die

Stellenpläne der Jahre 2001 bis 2003 noch keine Aussagen möglich, da diese erst im Parlament

beschlossen werden müssen.

 

Ad 5.:

 

In der Zeit vom 1. Mai 1998 bis 1. Mai 2000 wurden in der Zentralleitung des nunmehrigen

Bereiches Bildung und Kultur folgende Leitungsfunktionen vergeben:

1 Gruppenleitung, 1 Mann,

8 Abteilungsleitungen, davon 4 für Frauen,

6 Referatsleitungen, davon 3 für Frauen.

 

In jenem Bereich des ehemaligen Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr, der

nunmehr dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur angehört, wurden im

selben Zeitraum folgende Leitungsfunktionen besetzt:

6 Abteilungsleitungen, davon 2 für Frauen,

9 Referatsleitungen, davon 5 für Frauen.

 

Hinsichtlich der nachgeordneten Dienststellen siehe Antwort zu Frage 3.