840/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 815/J - NR/2000 betreffend Gleichstellung von
Geschlechtern, die die Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Genossinnen und Genossen am
18. Mai 2000 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Maßnahmen zur Stärkung der Gleichstellungsinstitutionen:
- Durchführung von Fortbildungsseminaren für Frauen (Frauen sollen vermehrt ihre Karrie -
remöglichkeiten strategisch planen und professionell entwickeln; Kolleginnen werden unter
Hilfestellung von Trainer/innen in gezielter Form auf Selbstpräsentation im Rahmen von
Hearings und Assessment Centers vorbereitet, u.s.w.), Informations - und Schulungsver -
anstaltungen für Gleichbehandlungsbeauftragte, Kontaktfrauen und interessierte Frauen.
- Gemäß § 27 Abs. 3 B - GBG haben die Gleichbehandlungsbeauftragten mindestens einmal
jährlich eine Besprechung mit den Kontaktfrauen ihres Vertretungsbereiches abzuhalten.
Dieses Kontaktfrauenseminar findet jedes Jahr in einem anderen Bundesland statt und
der/die jeweilige Amtsführende Präsident/in des Landesschulrates wird eingeladen, über die
Situation der Frauen sowohl im Verwaltungs - als auch im Schulbereich des Bundeslandes
zu berichten.
- Bei Ausschreibungen von Funktionen im Bereich der nachgeordneten Dienststellen erfolgt
eine Vorschreibung des Ernennungsaktes vor Erledigung mit der Möglichkeit der Stellung -
nahme durch die Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen (Bereich
Bildung und Kultur).
- Arbeitskreise für Gleichbehandlungsfragen, die auf Basis des Universitäts - Organisations -
gesetzes, des Kunsthochschul - Organisationsgesetzes und des Akademie - Organisations -
gesetzes eingerichtet sind, denen ein Mitwirkungsrecht in Personalangelegenheiten zusteht
und die den gesetzlichen Auftrag haben, Diskriminierungen auf Grund des Geschlechtes
durch Organe der Universitäten entgegenzuwirken.
- An fünf Universitäten (TU Wien, TU Graz, Universität Graz, Universität Innsbruck, Wirt -
schaftsuniversität Wien) hat der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen je eine Planstelle
(v1 bzw. v2) zur administrativen Unterstützung zur Verfügung. Die restlichen Universitäten
sind angehalten, eine solche Planstelle in den Budgetantrag der Universität aufzunehmen.
- Sowohl an der Universität Innsbruck als auch an der Universität Wien wurden Projektmittel
zur Verfügung gestellt, so dass der Aufbau einer Frauenförderungseinrichtung in Angriff
genommen werden konnte. Zudem ist es gelungen, für die Realisierung prioritärer Maß -
nahmen für Frauenförderung auch Mittel des Europäischen Sozialfonds (Ziel 3) zu be -
kommen. Damit sollen u.a. im Jahr 2001 an den Universitätsstandorten Klagenfurt und
Salzburg so genannte Frauenbüros zur infrastrukturellen Unterstützung der Frauenför -
derung und Gleichbehandlung eingerichtet werden. Universitäten, die bereits frauenspezi -
fische Dienstleistungseinrichtungen haben, werden mit den EFS - Mitteln (Finanzierungs -
anteil 46 %) die Möglichkeit haben, ihr Serviceangebot zu erweitern, indem konkrete
Maßnahmen zur Verbesserung der berufslaufbahnorientierten Qualifikation von Frauen
durchgeführt werden.
- Der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen steht zur Erfüllung ihrer Aufgaben ein
Budget zur Verfügung, wobei auch jährlich Mittel für die interne Weiterbildung der mit
Gleichbehandlung und Frauenförderung befassten Personen bereit stehen.
- Auf Grund der gesetzlich geregelten Berichtspflichten liegt alle zwei Jahre der aktuelle
Stand der Umsetzung des Frauenförderungsplanes vor. Daher ist mit dem aktuell vorliegen -
den Bericht auch die
Möglichkeit gegeben, besonderes Augenmerk auf jene Ressort -
bereiche zu legen, bei denen die 40 % - Marke (Frauenquote) der jeweiligen Verwendungs -
und Funktionsgruppen noch nicht erreicht ist, um gezielt die Maßnahmen des ressort -
spezifischen Frauenförderungsplanes anzuwenden.
- Informationen zur Frauenförderung und Gleichbehandlung sind auf der Homepage des
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Kommunikationsplatt -
form “schule.at” zu finden. Interessierte Frauen können auf "schule.at” über wichtige
frauenspezifische Themen, Anliegen und Probleme diskutieren und sich über aktuelle
Veranstaltungen, Fortbildungsmöglichkeiten und vieles mehr informieren
Ad 2.:
Die Arbeitsgruppen für Gleichbehandlungsfragen Bereich Bildung und Kultur sowie Bereich
Wissenschaft sind derzeit um die Erarbeitung eines gemeinsamen Frauenförderungsplanes
bemüht, dessen Entwurf in Kürze in Begutachtung gehen soll. Es wird das Ziel verfolgt, trotz
der Unterschiedlichkeit der beiden großen Bereiche Schulen und Universitäten im Herbst 2000
den Frauenförderungsplan als gemeinsame Verordnung zu erlassen.
Ad 3.:
In der Zentralstelle des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sind seit
Änderung des Bundesministeriengesetzes folgende Frauen in Leitungspositionen tätig:
- 3 Gruppenleiterinnen (1 Bereich Bildung und Kultur, 2 Bereich Wissenschaft),
- 26 Abteilungsleiterinnen (16 Bereich Bildung und Kultur, 10 Bereich Wissenschaft),
- 81 Referatsleiterinnen (60 Bereich Bildung und Kultur, 21 Bereich Wissenschaft).
Angaben über die nachgeordneten Dienststellen können wegen des mit einer solchen Erhebung
verbundenen unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwandes nicht gemacht werden.
Ad 4.:
Die Stellenpläne werden im Bundesfinanzgesetz beschlossen. Derzeit sind daher für die
Stellenpläne der Jahre 2001 bis 2003 noch keine Aussagen möglich, da diese erst im Parlament
beschlossen werden müssen.
Ad 5.:
In der Zeit vom 1. Mai 1998 bis 1. Mai 2000 wurden in der Zentralleitung des nunmehrigen
Bereiches Bildung und Kultur folgende Leitungsfunktionen vergeben:
1 Gruppenleitung, 1 Mann,
8 Abteilungsleitungen, davon 4 für Frauen,
6 Referatsleitungen, davon 3 für Frauen.
In jenem Bereich des ehemaligen Bundesministeriums für Wissenschaft und Verkehr, der
nunmehr dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur angehört, wurden im
selben Zeitraum folgende Leitungsfunktionen besetzt:
6 Abteilungsleitungen, davon 2 für Frauen,
9 Referatsleitungen, davon 5 für Frauen.
Hinsichtlich der nachgeordneten Dienststellen siehe Antwort zu Frage 3.