843/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Prammer, Mag. Kuntzl, Dr. Einem und

Genossinnen haben am 18. Mai 2000 unter der Nr. 813/J an mich eine schriftliche

parlamentarische Anfrage betreffend Gleichstellung von Geschlechtern gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Das Bundeskanzleramt wird die Personen und Institutionen, die sich gemäß dem

Bundes - Gleichbehandlungsgesetz 1993 mit der Gleichbehandlung und Frauenför -

derung besonders zu befassen haben (im einzelnen handelt es sich dabei um die

Gleichbehandlungskommission des Bundes, die Gleichbehandlungsbeauftragten, die

Arbeitsgruppen für Gleichbehandlungsfragen, die Interministerielle Arbeitsgruppe für

Gleichbehandlungsfragen sowie die Kontaktfrauen), in den Angelegenheiten des 2.

Teiles (Gleichbehandlung) und des 4. Teiles (besondere Fördermaßnahmen für

Frauen) dieses Gesetzes verstärkt einbinden.

 

Zu Frage 2:

 

An der Ausarbeitung eines neuen Frauenförderungsplanes wird bereits gearbeitet,

allerdings kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch kein exakter Kundmachungs -

termin angegeben werden.

 

Zu Frage 3:

 

Die Beantwortung bezieht sich auf das Bundeskanzleramt - Zentralleitung. Als Stich -

tag wurde der 1. Mai 2000 herangezogen.

Funktion

 Frauen

Sektionsleiter

 1

Gruppenleiter

 1

Abteilungsleiter

 10

Referatsleiter

 12

 

 24

 

Zu Frage 4:

 

Der Stellenplan ist Teil des Bundesfinanzgesetzes, welches jährlich vom Gesetzge -

ber beschlossen wird; darin wird auch das Planstellensoll des Bundeskanzleramtes

bis 2003 festgelegt werden.

 

Zu Frage 5:

 

Die Beantwortung bezieht sich auf das Bundeskanzleramt - Zentralleitung.

 

Als Rahmenzeitraum gilt die Zeit vom 1. Mai 1998 bis 1. Mai 2000.

 

Bei der Beantwortung der Anfrage ist weiters zu berücksichtigen, dass jene Lei -

tungsfunktionen in Organisationseinheiten, die ab 1. April 2000 aufgrund der Bun -

desministeriengesetz - Novelle 2000 einem anderen Ressort angehören, bei diesem

Ressort aufscheinen.

 

Die Leitungsfunktionen der folgenden Organisationseinheiten wurden im Rahmen -

zeitraum vergeben:

- Leitung der Ständigen Vertretung Österreichs bei der OECD in Paris

- Referat IV/5/b (Gemeinsame Außen - und Sicherheitspolitik; internationale Angele -

genheiten)

- Abteilung III/1 (Information und Mediendokumentation, EU - lnformation)

- Abteilung V/4 (Medienangelegenheiten, Publizistik - und Parteienförderung)

- Abteilung V/1 (Verfassungslegislative)

- Referat V/A/5/a (Soziales und andere Verwaltungsangelegenheiten)

- Referat V/A/5/b (EMRK - Beschwerden, wirtschaftliche Angelegenheiten)

- Referat V/A/8/a (Allgemeine Angelegenheiten des Vergabewesens)

- Referat V/3/b (EU - Angelegenheiten und Büro des Datenschutzrates)

- Sektion I (Präsidium)

- Referat I/2/a (Personalreferat)

- Referat II/2/a (Förderung von Musikensembles und Konzertveranstaltern)

- Abteilung II/9 (Kunstlegistik; EU - Koordinationsstelle der Kunstsektion)

- Abteilung III/5 (Medienförderung)

- Gruppe I/A (Sicherheitspolitische Angelegenheiten und Staatliches Krisenmanage -

ment)

- Referat II/2/c (Förderung von größeren Bühnen, Festivals und ähnlichen Saisonver -

anstaltungen, Nachweisprüfung)

 

Es sind in den vergangenen zwei Jahren bei der Betrauung der oben genannten

Leitungsfunktionen acht Frauen berücksichtigt worden.