848/AB XXI.GP
Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:
Zu den Fragen 1, 3, 4, 5, 8, 9, 10 und 11:
Ich halte diese Vorschläge für grundsätzlich positiv und habe sie daher in einem allgemeinen Be -gutachtungsverfahren zur Diskussion gestellt. Das Ergebnis dieses Begutachtungsverfahrens zeigt, dass diese Vorschläge von der Wirtschaft abgelehnt werden. Ich habe den Auftrag gegeben, zu diesen Punkten möglichst den Konsens - insbesondere des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit - zu suchen.
Zu Frage 2:
Die Höhe der Verwaltungsstrafe wird von der Verwaltungsstrafbehörde unter Berücksichtigung
mildernder und erschwerender Umstände festgesetzt. Ein Einfluss darauf kommt mir nicht zu.
Zu den Fragen 6 und 7:
Es ist Sache der Strafbehörden zu entscheiden, ob sie auf Veröffentlichung des Urteilsspruches er -
kennen. Ein Einfluss darauf kommt mir nicht zu. Die Information der Öffentlichkeit durch mein
Ressort erfolgt in dem durch § 25a Lebensmittelgesetz vorgegebenen Rahmen.