858/AB XXI.GP
In Beantwortung der schrifilichen parlamentarischen Anfrage Nr. 859/J betreffend
Übertragung der Bundesimmobilien an die BIG, welche die Abgeordneten G. Moser,
Freundinnen und Freunde am 26. Mai 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 9 der Anfrage:
Aufgrund der Besonderheiten vieler Bundesnutzungen (z. B. Schulen, Universitäten,
Gerichtsgebäuden, Justizanstalten etc.), für die kein „Markt“ im eigentlichen Sinn
existiert, bestehen sowohl bei der Festlegung der Höhe der Mieten als auch bei dem daraus
abzuleitenden Verkehrswert große Bewertungsspielräume. Zum derzeitigen Zeitpunkt
würde jede Nennung einer Zahl eine spätere genauere Schätzung präjudizieren und muss
daher derzeit unterbleiben.
Wie bereits im Regierungsübereinkommen angeführt, soll als Gegenwert für die
Übertragung der Liegenschaften bis zum
Jahr 2003 ein Betrag von mindestens
ATS 30 Milliarden von der BIG entrichtet werden. Darüber hinausgehende Erlöse richten
sich nach der Möglichkeit der Veräußerung von Liegenschaften an Dritte.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Ein Gesellschaftsvertrag regelt im Wesentlichen die Genehmigungsvorbehalte des
Aufsichtsrates und der Eigentümer. Bei den künftigen Änderungen werden die Interessen
der Republik Österreich durch entsprechende gesellschaftsrechtliche
Genehmigungsvorbehalte abzusichern sein.
Antwort zu den Punkten 3 und 17 der Anfrage:
Im Hinblick darauf, dass im Fall der Veräußerung von an die BIG übertragenen
Liegenschaften eine ausdrückliche Zustimmungspflicht des Bundes vorgesehen ist,
unterscheidet sich das Fruchtgenussmodell vom Modell der Eigentumsübertragung nicht
gravierend, es hat jedoch verwaltungstechnische Vorteile.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Im derzeitigen BIG - Gesetz wird in Art. 1 § 1 Abs. 1 verfügt, dass die Anteile an der BIG
dem Bund zu 100 % vorbehalten sind. Dies soll auch im neuen BIG - Gesetz beibehalten
werden.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Es ist vorgesehen, eine BIG - Neu mit Eigentümerfunktion zu schaffen sowie eine
Tochtergesellschaft, die mit der Verwaltung und baulichen Betreuung der Liegenschaften
betraut wird.
Eine ,,Schwestergesellschaft“ der BIG ist hiefür jedenfalls nicht zielführend, da eine
längerfristige Kontrahierung zwischen BIG und dieser Gesellschaft nicht sichergestellt
werden kann und der Aufbau einer staatlichen Gesellschaft für Aufgaben im privaten
Immobilienverwaltungsbereich nicht anzustreben ist.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Das bisherige Hochbaubudget (inklusive Sach - und Personalaufwand) wird auf die
einzelnen Ressorts aufgeteilt, sodass diese für die Kosten ihrer Räume aufkommen
können.
Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:
Grundsätzlich sollen sämtliche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
verwalteten Bundesliegenschaften - mit Ausnahme jener Objekte, die aufgrund ihrer
herausragenden kulturellen Ausstattung bzw. Nutzung von besonderer Bedeutung für die
Republik Österreich sind (im Wesentlichen betrifft dies Kulturbauten in Wien und
Innsbruck) - der BIO übertragen werden.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Effizienzgewinne durch die Neustrukturierung sind durch eine Straffung der
Verwaltungsstrukturen, verstärkte Veräußerung von nicht oder nur eingeschränkt für
Bundeszwecke nutzbarer Liegenschaften und die durch den Kostendruck auf die Ressorts
im Zusammenhang mit einer Bedarfsprüfung bedingte bessere Raumnutzung und
Reduktion von Neubauwünschen zu erwarten. Eine monetäre Bewertung dieser erwarteten
Vorteile ist derzeit nicht möglich.
Antwort zu Punkt 11der Anfrage:
Die Übertragung von Liegenschaften an die BIG hat keine direkten Auswirkungen auf den
privaten Immobilienmarkt. Bei der Weiterveräußerung von Immobilien an private Dritte
oder Anleger wird selbstverständlich die Aufnahmefähigkeit des Marktes berücksichtigt
werden.
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Die Herauslösung der militärisch genutzten Liegenschaften und deren Übertragung an das
Bundesministerium für Landesverteidigung erfolgte aus Optimierungsgründen und zur
Finanzierung des Mech - Paketes.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Es werden über 1000 Bundesbedienstete und Landesbedienstete, die in der
Auftragsverwaltung tätig sind, betroffen sein.
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:
Für die Form des „Personalumbaus“ bei den Bundesdienststellen ist beabsichtigt, die bei
anderen Ausgliederungen in der Vergangenheit erfolgreich angewandten Modelle und
Strukturen anzuwenden.
Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:
Aufgrund der vorgegebenen Rahmenbedingungen zur Erzielung eines Erlöses von
mindestens ATS 30 Mrd. in den nächsten 3 Jahren stellen sich keine alternativen
Möglichkeiten.
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:
Es wird die Festlegung von möglichst marktorientierten Mieten angestrebt.
Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:
Durch die Übertragung von Liegenschaften an die BIO müssen die jeweiligen Nutzer
marktorientierte Mieten an die BIO bezahlen, sowie die mieterpflichtigen
Instandhaltungen aus ihren eigenen Budgetmitteln für sämtliche Einmietungen tragen.
Antwort zu Punkt 19 der Anfrage:
Durch das Mietenmodell liegt das Interesse nach optimalen Lebenszykluskosten
hauptsächlich beim Mieter. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird
aufgrund seiner verstärkten Koordinierungskompetenz Hilfestellung für die Nutzerressorts
leisten.