858/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schrifilichen parlamentarischen Anfrage Nr. 859/J betreffend

Übertragung der Bundesimmobilien an die BIG, welche die Abgeordneten G. Moser,

Freundinnen und Freunde am 26. Mai 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 und 9 der Anfrage:

 

Aufgrund der Besonderheiten vieler Bundesnutzungen (z. B. Schulen, Universitäten,

Gerichtsgebäuden, Justizanstalten etc.), für die kein „Markt“ im eigentlichen Sinn

existiert, bestehen sowohl bei der Festlegung der Höhe der Mieten als auch bei dem daraus

abzuleitenden Verkehrswert große Bewertungsspielräume. Zum derzeitigen Zeitpunkt

würde jede Nennung einer Zahl eine spätere genauere Schätzung präjudizieren und muss

daher derzeit unterbleiben.

 

Wie bereits im Regierungsübereinkommen angeführt, soll als Gegenwert für die

Übertragung der Liegenschaften bis zum Jahr 2003 ein Betrag von mindestens

ATS 30 Milliarden von der BIG entrichtet werden. Darüber hinausgehende Erlöse richten

sich nach der Möglichkeit der Veräußerung von Liegenschaften an Dritte.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Ein Gesellschaftsvertrag regelt im Wesentlichen die Genehmigungsvorbehalte des

Aufsichtsrates und der Eigentümer. Bei den künftigen Änderungen werden die Interessen

der Republik Österreich durch entsprechende gesellschaftsrechtliche

Genehmigungsvorbehalte abzusichern sein.

 

Antwort zu den Punkten 3 und 17 der Anfrage:

 

Im Hinblick darauf, dass im Fall der Veräußerung von an die BIG übertragenen

Liegenschaften eine ausdrückliche Zustimmungspflicht des Bundes vorgesehen ist,

unterscheidet sich das Fruchtgenussmodell vom Modell der Eigentumsübertragung nicht

gravierend, es hat jedoch verwaltungstechnische Vorteile.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Im derzeitigen BIG - Gesetz wird in Art. 1 § 1 Abs. 1 verfügt, dass die Anteile an der BIG

dem Bund zu 100 % vorbehalten sind. Dies soll auch im neuen BIG - Gesetz beibehalten

werden.

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Es ist vorgesehen, eine BIG - Neu mit Eigentümerfunktion zu schaffen sowie eine

Tochtergesellschaft, die mit der Verwaltung und baulichen Betreuung der Liegenschaften

betraut wird.

Eine ,,Schwestergesellschaft“ der BIG ist hiefür jedenfalls nicht zielführend, da eine

längerfristige Kontrahierung zwischen BIG und dieser Gesellschaft nicht sichergestellt

werden kann und der Aufbau einer staatlichen Gesellschaft für Aufgaben im privaten

Immobilienverwaltungsbereich nicht anzustreben ist.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Das bisherige Hochbaubudget (inklusive Sach - und Personalaufwand) wird auf die

einzelnen Ressorts aufgeteilt, sodass diese für die Kosten ihrer Räume aufkommen

können.

 

Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

 

Grundsätzlich sollen sämtliche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

verwalteten Bundesliegenschaften - mit Ausnahme jener Objekte, die aufgrund ihrer

herausragenden kulturellen Ausstattung bzw. Nutzung von besonderer Bedeutung für die

Republik Österreich sind (im Wesentlichen betrifft dies Kulturbauten in Wien und

Innsbruck) - der BIO übertragen werden.

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Effizienzgewinne durch die Neustrukturierung sind durch eine Straffung der

Verwaltungsstrukturen, verstärkte Veräußerung von nicht oder nur eingeschränkt für

Bundeszwecke nutzbarer Liegenschaften und die durch den Kostendruck auf die Ressorts

im Zusammenhang mit einer Bedarfsprüfung bedingte bessere Raumnutzung und

Reduktion von Neubauwünschen zu erwarten. Eine monetäre Bewertung dieser erwarteten

Vorteile ist derzeit nicht möglich.

Antwort zu Punkt 11der Anfrage:

 

Die Übertragung von Liegenschaften an die BIG hat keine direkten Auswirkungen auf den

privaten Immobilienmarkt. Bei der Weiterveräußerung von Immobilien an private Dritte

oder Anleger wird selbstverständlich die Aufnahmefähigkeit des Marktes berücksichtigt

werden.

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Die Herauslösung der militärisch genutzten Liegenschaften und deren Übertragung an das

Bundesministerium für Landesverteidigung erfolgte aus Optimierungsgründen und zur

Finanzierung des Mech - Paketes.

 

Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

 

Es werden über 1000 Bundesbedienstete und Landesbedienstete, die in der

Auftragsverwaltung tätig sind, betroffen sein.

 

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

 

Für die Form des „Personalumbaus“ bei den Bundesdienststellen ist beabsichtigt, die bei

anderen Ausgliederungen in der Vergangenheit erfolgreich angewandten Modelle und

Strukturen anzuwenden.

Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

 

Aufgrund der vorgegebenen Rahmenbedingungen zur Erzielung eines Erlöses von

mindestens ATS 30 Mrd. in den nächsten 3 Jahren stellen sich keine alternativen

Möglichkeiten.

 

Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:

 

Es wird die Festlegung von möglichst marktorientierten Mieten angestrebt.

 

Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:

 

Durch die Übertragung von Liegenschaften an die BIO müssen die jeweiligen Nutzer

marktorientierte Mieten an die BIO bezahlen, sowie die mieterpflichtigen

Instandhaltungen aus ihren eigenen Budgetmitteln für sämtliche Einmietungen tragen.

 

Antwort zu Punkt 19 der Anfrage:

 

Durch das Mietenmodell liegt das Interesse nach optimalen Lebenszykluskosten

hauptsächlich beim Mieter. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird

aufgrund seiner verstärkten Koordinierungskompetenz Hilfestellung für die Nutzerressorts

leisten.