859/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 889/J betreffend

Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und - forschung, welche die Abgeordneten

Moser, Freundinnen und Freunde am 6. Juni 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Weder die Diskussion noch die Durchführung einer Ausgliederung oder Privatisierung der

BALUF fallen in die Kompetenz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.

 

Antwort zu den Punkten 3 bis 7 der Anfrage:

 

Diesbezüglich darf ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 846/J

verweisen.

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Die geschätzten Mietkosten sind dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit nicht

bekannt.

 

Die Gebarung der Bundesimmobiliengesellschaft darf den Bundeshaushalt nicht belasten.

Sie bekommt daher auch keine Mittel aus Krediten des Bundeshochbaues, sondern bestreitet

die Ausgaben mit den Mieteinnahmen aus den ihr übertragenen Liegenschaften und durch

Kreditaufnahme auf dem freien Markt.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit verfügt nach einer Übertragung an die

Bundesimmobiliengesellschaft nur mehr über eine beratende bzw. beurteilende Funktion

gegenüber dem Nutzer, der den planungs - und Errichtungsauftrag selbst erteilen und

finanzieren muss.