860/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 914/J betreffend

Übertragung der Bundesliegenschaften an die BIG, welche die Abgeordneten G. Moser,

Freundinnen und Freunde am 6. Juni 2000 an mich richteten, möchte ich einleitend auf

die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 859/J verweisen. Zu den einzelnen

Punkten stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrge:

 

Im Regierungsübereinkommen ist vorgesehen, nicht benötigte Liegenschaften einem

forcierten Verkauf zu unterziehen. Zur Sicherstellung einer effizienten

Raumbewirtschaftung ist die Einbringung von Liegenschaften in die BIO durchzuführen,

wofür die nutzungsberechtigten Dienststellen des Bundes Miete zu zahlen haben. Die BIO

wird für diese Liegenschaften einen Kaufpreis von mindestens ATS 30 Milliarden an den

Bund entrichten. Aus diesen zu übertragenden Liegenschaften sind Objekte

ausgenommen, die aufgrund ihrer herausragenden kulturellen Ausstattung von besonderer

Bedeutung für die Republik Österreich sind (im Wesentlichen betrifft dies Kulturbauten in

Wien und Innsbruck).

 

Weiters ist vorgesehen, das Hochbaubudget sowie die Mittel der Ansätze für Personal und

gesetzliche Verpflichtungen den einzelnen Fachressorts in Form eines Budgets für

Mietzahlungen zur Verfügung zu stellen. Durch ein geeignetes Anreizsystem wird ein

sparsamer Umgang mit Raum gefordert. Darüber hinaus wird ein einheitliches,

ressortübergreifendes und effizientes Raumcontrollinginstrument geschaffen. Durch

Vereinheitlichung der Liegenschaftsverwaltung und Baubetreuung in einer Konstruktion

mit Gesellschaftscharakter werden die heute auf rund 30 verschiedene Dienststellen

aufgesplitterten Kompetenzen vereinheitlicht bzw. zusammengezogen. Dies soll unter

weiterer Heranziehung des bisher mit diesen Aufgaben befassten Personals erfolgen.