860/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 914/J betreffend
Übertragung der Bundesliegenschaften an die BIG, welche die Abgeordneten G. Moser,
Freundinnen und Freunde am 6. Juni 2000 an mich richteten, möchte ich einleitend auf
die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 859/J verweisen. Zu den einzelnen
Punkten stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrge:
Im Regierungsübereinkommen ist vorgesehen, nicht benötigte Liegenschaften einem
forcierten Verkauf zu unterziehen. Zur Sicherstellung einer effizienten
Raumbewirtschaftung ist die Einbringung von Liegenschaften in die BIO durchzuführen,
wofür die nutzungsberechtigten Dienststellen des Bundes Miete zu zahlen haben. Die BIO
wird für diese Liegenschaften einen Kaufpreis von mindestens ATS 30 Milliarden an den
Bund entrichten. Aus diesen zu übertragenden Liegenschaften sind Objekte
ausgenommen, die aufgrund ihrer herausragenden
kulturellen Ausstattung von besonderer
Bedeutung für die Republik Österreich sind (im Wesentlichen betrifft dies Kulturbauten in
Wien und Innsbruck).
Weiters ist vorgesehen, das Hochbaubudget sowie die Mittel der Ansätze für Personal und
gesetzliche Verpflichtungen den einzelnen Fachressorts in Form eines Budgets für
Mietzahlungen zur Verfügung zu stellen. Durch ein geeignetes Anreizsystem wird ein
sparsamer Umgang mit Raum gefordert. Darüber hinaus wird ein einheitliches,
ressortübergreifendes und effizientes Raumcontrollinginstrument geschaffen. Durch
Vereinheitlichung der Liegenschaftsverwaltung und Baubetreuung in einer Konstruktion
mit Gesellschaftscharakter werden die heute auf rund 30 verschiedene Dienststellen
aufgesplitterten Kompetenzen vereinheitlicht bzw. zusammengezogen. Dies soll unter
weiterer Heranziehung des bisher mit diesen Aufgaben befassten Personals erfolgen.