863/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulli Sima, Gradwohl und Kollegen vom

6. Juni 2000, Nr. 916/J, betreffend Futtermittel-Kontrollen, beehre ich mich Folgendes mit -

zuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

1998 wurden im Rahmen der Futtermittelkontrolle insgesamt 2554 und 1999 1665 Mischfut -

ter - Proben gezogenen. Davon wurden 1998 345 und 1999 178 Proben mikroskopisch auf

ihre Bestandteile untersucht.

 

Zu den Fragen 2 bis 4:

 

Im Jahr 1998 wurden noch keine derartigen Untersuchungen durchgeführt, da mit der Dia -

gnostik von GVO in Futtermitteln erst 1999 im Bundesamt und Forschungszentrum für

Landwirtschaft (BFL) begonnen wurde.

 

1999 wurden im Rahmen von Voruntersuchungen für den späteren Routinebetrieb 27 Fut -

terproben mit unterschiedlichem Sojaanteil mittels PCR untersucht. Bei 20 Proben lagen po -

sitive Ergebnisse, d.h. ein Anteil an GVO > 3%, vor. Drei Rapsproben waren negativ.

Heuer wurden bisher 6 weitere Untersuchungen abgeschlossen, wobei alle 5 Soja -Proben

positiv und eine Mischfutter - Probe negativ waren. Derzeit laufen weitere 22 Untersuchungen

bei Mais, Raps, Sonnenblumen und Soja.

 

Zu Frage 5:

 

Bisher wurde nur gentechnisch verändertes Soja gefunden.

 

Zu Frage 6:

 

Die Namen der Hersteller und der jeweiligen Marken können aus datenschutzrechtlichen

Gründen nicht bekannt gegeben werden.

 

Zu den Fragen 7 bis 9:

 

Diese ersten Ergebnisse werden demnächst im Jahresbericht des BFL (derzeit in Druck)

veröffentlicht. Der Jahresbericht kann beim Bundesamt und Forschungszentrum für Land -

wirtschaft, Spargelfeldstr. 191,1226 Wien; Tel. Nr. 01 - 73216/0 bezogen werden.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

 

Nach dem Gentechnikgesetz, BGBl. Nr. 510/1994, bzw. der dazu ergangenen Gentechnik -

Kennzeichnungsverordnung, BGBl. II Nr. 59/1998, besteht auch eine Kennzeichnungspflicht

für Futtermittel. Diese Kennzeichnungspflicht beschränkt sich jedoch auf keimfähige gen -

technisch veränderte Organismen.

 

Österreich hat sich in den jeweiligen Gremien der EU immer dafür eingesetzt, dass ein der

Novel - Food - Verordnung vergleichbarer Rechtsrahmen auch für Futtermittel geschaffen wird.

So hat Österreich etwa am 27.09.1999 im Rat Landwirtschaft ein Arbeitsdokument mit ent -

sprechenden Vorschlägen vorgelegt.

 

Die Kommission hat nunmehr die Vorlage einer „Novel - Feed - Verordnung“ für Herbst 2000 in

Aussicht gestellt. Einen Vorgriff auf diese Verordnung durch spezielle Regelungen in Öster -

reich, die über jene der Gentechnik - Kennzeichnungsverordnung hinausgehen, halte ich nicht

für zielführend.

 

Zu Frage 12:

 

Im Hinblick darauf, dass derzeit EU - weite Kennzeichnungsvorschriften ausständig sind, er -

scheint die Anzahl der Futtermittel - Untersuchungen auf gentechnisch veränderte Rohstoffe

derzeit ausreichend.