863/AB XXI.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulli Sima, Gradwohl und Kollegen vom
6. Juni 2000, Nr. 916/J, betreffend Futtermittel-Kontrollen, beehre ich mich Folgendes mit -
zuteilen:
Zu Frage 1:
1998 wurden im Rahmen der Futtermittelkontrolle insgesamt 2554 und 1999 1665 Mischfut -
ter - Proben gezogenen. Davon wurden 1998 345 und 1999 178 Proben mikroskopisch auf
ihre Bestandteile untersucht.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Im Jahr 1998 wurden noch keine derartigen Untersuchungen durchgeführt, da mit der Dia -
gnostik von GVO in Futtermitteln erst 1999 im Bundesamt und Forschungszentrum für
Landwirtschaft (BFL) begonnen wurde.
1999 wurden im Rahmen von Voruntersuchungen für den späteren Routinebetrieb 27 Fut -
terproben mit unterschiedlichem Sojaanteil mittels PCR untersucht. Bei 20 Proben lagen po -
sitive Ergebnisse, d.h. ein Anteil an GVO >
3%, vor. Drei Rapsproben waren negativ.
Heuer wurden bisher 6 weitere Untersuchungen abgeschlossen, wobei alle 5 Soja -Proben
positiv und eine Mischfutter - Probe negativ waren. Derzeit laufen weitere 22 Untersuchungen
bei Mais, Raps, Sonnenblumen und Soja.
Zu Frage 5:
Bisher wurde nur gentechnisch verändertes Soja gefunden.
Zu Frage 6:
Die Namen der Hersteller und der jeweiligen Marken können aus datenschutzrechtlichen
Gründen nicht bekannt gegeben werden.
Zu den Fragen 7 bis 9:
Diese ersten Ergebnisse werden demnächst im Jahresbericht des BFL (derzeit in Druck)
veröffentlicht. Der Jahresbericht kann beim Bundesamt und Forschungszentrum für Land -
wirtschaft, Spargelfeldstr. 191,1226 Wien; Tel. Nr. 01 - 73216/0 bezogen werden.
Zu den Fragen 10 und 11:
Nach dem Gentechnikgesetz, BGBl. Nr. 510/1994, bzw. der dazu ergangenen Gentechnik -
Kennzeichnungsverordnung, BGBl. II Nr. 59/1998, besteht auch eine Kennzeichnungspflicht
für Futtermittel. Diese Kennzeichnungspflicht beschränkt sich jedoch auf keimfähige gen -
technisch veränderte Organismen.
Österreich hat sich in den jeweiligen Gremien der EU immer dafür eingesetzt, dass ein der
Novel - Food - Verordnung vergleichbarer Rechtsrahmen auch für Futtermittel geschaffen wird.
So hat Österreich etwa am 27.09.1999 im Rat Landwirtschaft ein Arbeitsdokument mit ent -
sprechenden Vorschlägen vorgelegt.
Die Kommission hat nunmehr die Vorlage einer „Novel - Feed - Verordnung“ für Herbst 2000 in
Aussicht gestellt. Einen Vorgriff auf diese
Verordnung durch spezielle Regelungen in Öster -
reich, die über jene der Gentechnik - Kennzeichnungsverordnung hinausgehen, halte ich nicht
für zielführend.
Zu Frage 12:
Im Hinblick darauf, dass derzeit EU - weite Kennzeichnungsvorschriften ausständig sind, er -
scheint die Anzahl der Futtermittel - Untersuchungen auf gentechnisch veränderte Rohstoffe
derzeit ausreichend.