867/AB XXI.GP

 

Beantwortung

 

 

der Anfrage der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde an die

Frau Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen, betreffend Ver -

hütung von Freizeit -  und Haushaltsunfällen (Nr. 877/J).

 

Zur Frage 1:

 

Im Sozialversicherungsbereich obliegt es den Krankenversicherungsträgern, Maß -

nahmen zur Verhütung von Unfällen im Freizeit- und Haushaltsbereich zu setzen,

wobei hier insbesondere auf deren diesbezügliche Aufgaben im Rahmen der

Gesundheitsförderung hinzuweisen ist. Ich glaube auch, dass die Krankenver -

sicherungsträger ihren Aufgaben in diesem Bereich entsprechend ihren Möglich -

keiten in angemessener Weise nachkommen. Nicht vergessen werden darf aber in

diesem Zusammenhang, dass diesen dabei in mehrfacher Hinsicht, so etwa (gerade

in einer Zeit, in der die Mittel der Sozialversicherung ohnehin äußerst begrenzt sind)

in finanzieller, aber auch in organisatorischer Hinsicht Grenzen gesetzt sind. Vielfach

führen aber auch externe Faktoren, also Faktoren, die von der Sozialversicherung

gar nicht beeinflusst werden können, zum Entstehen von Freizeit - oder Haushalts -

unfällen.

 

Zur Frage 2:

 

Diese Frage muss sich meines Erachtens primär an die Initiatoren dieses Projektes

richten. Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht kann nur das in Beantwortung der

Frage 1 dieser parlamentarischen Anfrage Gesagte wiederholt werden, wonach die

Krankenversicherungsträger von Gesetzes wegen die Möglichkeit haben, sich im

Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten an derartigen Projekten zu beteiligen.

Zur Frage 3:

 

Jede Maßnahme, die zu einer Verminderung der Zahl und Auswirkungen von Haus -

halts - und Freizeitunfällen führt, ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings könnte die

Umsetzung eines „flächendeckenden“ Projektes, wie es hier genannt wird, nicht

allein Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Vielmehr würde dies des

Zusammenwirkens und Konsenses aller betroffenen Institutionen und körper -

schaften bedürfen. Allerdings muss bezweifelt werden, ob ein solches einheitliches

Vorgehen angesichts der oft unterschiedlichen Interessenlagen der einzelnen Ent -

scheidungsträger erreicht werden könnte

 

Zu den Fragen 4 bis 6:

 

Die Einführung einer ,,Freizeitversicherung“ steht aus derzeitiger Sicht nicht zur

Diskussion.