867/AB XXI.GP
der Anfrage der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde an die
Frau Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen, betreffend Ver -
hütung von Freizeit - und Haushaltsunfällen (Nr. 877/J).
Zur Frage 1:
Im Sozialversicherungsbereich obliegt es den Krankenversicherungsträgern, Maß -
nahmen zur Verhütung von Unfällen im Freizeit- und Haushaltsbereich zu setzen,
wobei hier insbesondere auf deren diesbezügliche Aufgaben im Rahmen der
Gesundheitsförderung hinzuweisen ist. Ich glaube auch, dass die Krankenver -
sicherungsträger ihren Aufgaben in diesem Bereich entsprechend ihren Möglich -
keiten in angemessener Weise nachkommen. Nicht vergessen werden darf aber in
diesem Zusammenhang, dass diesen dabei in mehrfacher Hinsicht, so etwa (gerade
in einer Zeit, in der die Mittel der Sozialversicherung ohnehin äußerst begrenzt sind)
in finanzieller, aber auch in organisatorischer Hinsicht Grenzen gesetzt sind. Vielfach
führen aber auch externe Faktoren, also Faktoren, die von der Sozialversicherung
gar nicht beeinflusst werden können, zum Entstehen von Freizeit - oder Haushalts -
unfällen.
Zur Frage 2:
Diese Frage muss sich meines Erachtens primär an die Initiatoren dieses Projektes
richten. Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht kann nur das in Beantwortung der
Frage 1 dieser parlamentarischen Anfrage Gesagte wiederholt werden, wonach die
Krankenversicherungsträger von Gesetzes wegen die Möglichkeit haben, sich im
Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten
an derartigen Projekten zu beteiligen.
Zur Frage 3:
Jede Maßnahme, die zu einer Verminderung der Zahl und Auswirkungen von Haus -
halts - und Freizeitunfällen führt, ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings könnte die
Umsetzung eines „flächendeckenden“ Projektes, wie es hier genannt wird, nicht
allein Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Vielmehr würde dies des
Zusammenwirkens und Konsenses aller betroffenen Institutionen und körper -
schaften bedürfen. Allerdings muss bezweifelt werden, ob ein solches einheitliches
Vorgehen angesichts der oft unterschiedlichen Interessenlagen der einzelnen Ent -
scheidungsträger erreicht werden könnte
Zu den Fragen 4 bis 6:
Die Einführung einer ,,Freizeitversicherung“ steht aus derzeitiger Sicht nicht zur
Diskussion.