869/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 823/J - NR/2000, betreffend Gleichstellung
von Geschlechtern, die die Abgeordneten Mag. Prammer und Genossen am 18. Mai
2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die entsprechenden Maßnahmen sind sowohl im Bundesgleichbehandlungsgesetz als
auch in dem als Rechtsverordnung erlassenen Frauenförderungsplan (kundgemacht
BGB. Teil 11/Nr. 131 vom 28. April 1998) enthalten. Letzterer wird zur Information
beigeschlossen. Da der Frauenförderungsplan eine Verordnung ist, hat dieser in den
grundlegenden generellen Bestimmungen auch weiterhin seine Gültigkeit für das
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Darüberhinaus ist davon
auszugehen, dass ein aktualisierter Frauenförderungsplan für mein Ressort bis
1.1.2002 von mir erlassen wird. Dies deshalb, um diese Pläne angesichts der durch
das Bundesministeriengesetz erfolgten Änderungen auf eine diesen geänderten
Bedingungen Rechnung tragende und damit vergleichbare Datengrundlage stützen zu
können. Als Stichtag für diese Datengrundlage wurde für alle Ressorts der 1.7.2000
bestimmt.
Zu Frage 3:
Mit Stichtag 1 Mai 2000 sind in der ho. Zentralstelle 25 Frauen in folgenden
Leitungspositionen tätig:
1 Gruppenleiterin
11 Abteilungsleiterinnen
13 Referatsielterinnen
Zu Frage 4:
Der Stellenplan ist Teil des Bundesfinanzgesetzes, es kann derzeit nicht angegeben
werden, wie der Nationalrat in den kommenden Budgetjahren entscheidet.
Zu Frage 5:
In der Zentralleitung (unter Berücksichtigung der durch die BMG Novelle 2000 neu
hinzugekommenen Verwaltungseinheiten) wurden in der Zeit vom 1.5.1998 bis
1.5.2000 folgende Funktionen vergeben:
gesamt an Frauen an Männer
Sektionsleiter 1 - 1
Gruppenleiter 4 - 4
Abteilungsleiter/innen 17 7 10
Referatsleiterlinnen 13 5 8