869/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 823/J - NR/2000, betreffend Gleichstellung

von Geschlechtern, die die Abgeordneten Mag. Prammer und Genossen am 18. Mai

2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

Die entsprechenden Maßnahmen sind sowohl im Bundesgleichbehandlungsgesetz als

auch in dem als Rechtsverordnung erlassenen Frauenförderungsplan (kundgemacht

BGB. Teil 11/Nr. 131 vom 28. April 1998) enthalten. Letzterer wird zur Information

beigeschlossen. Da der Frauenförderungsplan eine Verordnung ist, hat dieser in den

grundlegenden generellen Bestimmungen auch weiterhin seine Gültigkeit für das

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Darüberhinaus ist davon

auszugehen, dass ein aktualisierter Frauenförderungsplan für mein Ressort bis

1.1.2002 von mir erlassen wird. Dies deshalb, um diese Pläne angesichts der durch

das Bundesministeriengesetz erfolgten Änderungen auf eine diesen geänderten

Bedingungen Rechnung tragende und damit vergleichbare Datengrundlage stützen zu

können. Als Stichtag für diese Datengrundlage wurde für alle Ressorts der 1.7.2000

bestimmt.

Zu Frage 3:

 

Mit Stichtag 1 Mai 2000 sind in der ho. Zentralstelle 25 Frauen in folgenden

Leitungspositionen tätig:

 

1 Gruppenleiterin

11 Abteilungsleiterinnen

13 Referatsielterinnen

 

Zu Frage 4:

 

Der Stellenplan ist Teil des Bundesfinanzgesetzes, es kann derzeit nicht angegeben

werden, wie der Nationalrat in den kommenden Budgetjahren entscheidet.

 

Zu Frage 5:

 

In der Zentralleitung (unter Berücksichtigung der durch die BMG Novelle 2000 neu

hinzugekommenen Verwaltungseinheiten) wurden in der Zeit vom 1.5.1998 bis

1.5.2000 folgende Funktionen vergeben:

 

                                      gesamt              an Frauen                an Männer

Sektionsleiter                    1                    -                             1

Gruppenleiter                   4                     -                             4

Abteilungsleiter/innen    17                    7                           10

Referatsleiterlinnen         13                    5                            8