873/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Barbara Prammer und GenossInnen haben am 18.
Mai 2000 unter der Nr. 817/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Gleichstellung von Geschlechtern“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Für das gesamte Ressort wurden Gleichbehandlungsbeauftragte im Sinne des § 26 Bundes -
Gleichbehandlungsgesetz (B - GBG) bestellt, wobei eine Aufteilung in vier
Vertretungsbereiche (Sicherheitsverwaltung, Sicherheitswache, Kriminaldienst und
Gendarmeriedienst) festgelegt worden ist.
Weiters wurde die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen (§ 28 B - GBG) eingerichtet.
Von Seiten der Vorsitzenden dieser Arbeitsgruppe wurden Kontaktfrauen nach § 35 B - GBG
bestellt.
Für den Bereich der Bundespolizei wurden die Behörden in diesem Zusammenhang mit Erlaß
ausdrücklich auf die sich aus dem geltenden Frauenförderungsplan ergebenden
Verpflichtungen (z. B. bei Aufnahmen oder beim beruflichen Aufstieg im Falle von
Unterrepräsentation eine Bevorzugung von
Frauen bei gleicher Eignung durchzuführen)
aufmerksam gemacht. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Vorsitzende der Arbeitsgruppe
für Gleichbehandlungsfragen von der Ausschreibung freier Planstellen, bei denen eine
Unterrepräsentation von Frauen besteht sowie von der Nachbesetzung von Leitungsfunktionen
informiert werden muss. Außerdem wurden die Behörden erlassmäßig angewiesen, die
Reisekosten, die den Kontaktfrauen der Sicherheits - und Bundespolizeidirektionen aus der
Teilnahme an Besprechungen gemäß § 27 Abs. 3 leg. cit. entstehen, zu vergüten.
Im Zuge der engen Kooperation zwischen der Gruppe Bundespolizei (II/A) und der
Vorsitzenden der AG für Gleichbehandlungsfragen erfolgt auch eine Unterstützung bei der
Organisation von diversen Veranstaltungen sowie der Durchführung von Projekten (z. B.
internationale Konferenz zum Thema „Frauen in der Exekutive“). Für das heurige Jahr ist
geplant, zur Thematik „Bundes - Gleichbehandlungsgesetz“ ein Seminar für die
Personalreferenten der nachgeordneten Behörden durchzuführen, wobei auf die rechtliche
Stellung der Gleichbehandlungsbeauftragten und Kontaktfrauen sowie die - ihnen gegenüber
bestehenden - Informations - und Berichtspflichten eingegangen werden soll.
Für den Bereich der Bundesgendarmerie wurde mit 1. Jänner 1997 bei der Abteilung II/4 ein
eigenes Referat für Gleichbehandlungsangelegenheiten eingerichtet; es wird von der
Gleichbehandlungsbeauftragten geleitet. Das Referat unterstützt die DienstnehmerInnen der
Bundesgendarmerie bei der Bewältigung von - mit dem Thema Gleichbehandlung
zusammenhängenden - Problemen und Anliegen (u. a. auch durch Seminare, Schulungen,
Bearbeitung von Beschwerden zum Thema „sexuelle Belästigung““, Ausbildung und
Uniformierung von Frauen, Kontakte zum ,,European Network of Policewomen").
Hinsichtlich der in § 10 des Frauenförderungsplanes normierten geschlechterspezifischen
Regelungen bei der Bestellung von Mitgliedern von Kommissionen, Beiräten und
Arbeitsgruppen ist das Gendarmeriezentralkommando bestrebt, die beiden E 1 - Beamtinnen
der Gruppe B - je nach gegebener terminlicher Möglichkeit - einzubinden..
Weiters erfolgte eine Bestellung von Kontaktfrauen für jedes Landesgendarmeriekommando
und für die Bereiche Grenzdienstangelegenheiten sowie Allgemeine Verwaltung. Diese
Kontaktfrauen werden auch in Amtshandlungen betreffend die Erhebung und Aufklärung von
- im Bereich der Bundesgendarmerie
behaupteten - sexuellen Übergriffen eingebunden.
Zum Zwecke einer gesetzeskonformen und effizienten Aufgabenerfüllung werden die
genannten Kontaktfrauen in regelmäßigen Abständen in jeweils einwöchigen,
themenzentrierten Seminaren von der Gleichbehandlungsbeauftragten und ihrem Stellvertreter
in den Bereichen Rhetorik, Kommunikation, Vernehmungstechnik, Verhandlungstaktiken und
gesetzliche Grundlagen geschult.
Zu Frage 2:
Da es durch die Bundesministeriengesetznovelle 2000 in meinem Ressort - wie bereits in der
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 436/J der Abgeordneten Dr. Kostelka und
Genossen angeführt - nur zu marginalen Änderungen gekommen ist, ist auch der
Frauenförderungsplan nicht obsolet geworden.
Zu Frage 3:
Zum Stand 1. Mai 2000 waren in meiner Zentralstelle 11 Frauen in Leitungsfunktionen
(Sektions -, Gruppen, Abteilungs - und Referatsleitung) tätig.
Zu Frage 4:
Da der Stellenplan jeweils einen Teil des Bundesfinanzgesetzes darstellt und durch Gesetz
beschlossen werden muß, kann zum derzeitigen Zeitpunkt keine seriöse Aussage darüber
getroffen werden.
Zu Frage 5:
Im Zeitraum vom 1. Mai 1998 bis 1. Mai 2000 wurden im Bereich der Zentralstelle 19
Leitungsfunktionen neu vergeben, wobei eine Frau berücksichtigt wurde.