873/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Barbara Prammer und GenossInnen haben am 18.

Mai 2000 unter der Nr. 817/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„Gleichstellung von Geschlechtern“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Für das gesamte Ressort wurden Gleichbehandlungsbeauftragte im Sinne des § 26 Bundes -

Gleichbehandlungsgesetz (B - GBG) bestellt, wobei eine Aufteilung in vier

Vertretungsbereiche (Sicherheitsverwaltung, Sicherheitswache, Kriminaldienst und

Gendarmeriedienst) festgelegt worden ist.

 

Weiters wurde die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen (§ 28 B - GBG) eingerichtet.

Von Seiten der Vorsitzenden dieser Arbeitsgruppe wurden Kontaktfrauen nach § 35 B - GBG

bestellt.

 

Für den Bereich der Bundespolizei wurden die Behörden in diesem Zusammenhang mit Erlaß

ausdrücklich auf die sich aus dem geltenden Frauenförderungsplan ergebenden

Verpflichtungen (z. B. bei Aufnahmen oder beim beruflichen Aufstieg im Falle von

Unterrepräsentation eine Bevorzugung von Frauen bei gleicher Eignung durchzuführen)

aufmerksam gemacht. Dabei wurde auch festgelegt, dass die Vorsitzende der Arbeitsgruppe

für Gleichbehandlungsfragen von der Ausschreibung freier Planstellen, bei denen eine

Unterrepräsentation von Frauen besteht sowie von der Nachbesetzung von Leitungsfunktionen

informiert werden muss. Außerdem wurden die Behörden erlassmäßig angewiesen, die

Reisekosten, die den Kontaktfrauen der Sicherheits - und Bundespolizeidirektionen aus der

Teilnahme an Besprechungen gemäß § 27 Abs. 3 leg. cit. entstehen, zu vergüten.

 

Im Zuge der engen Kooperation zwischen der Gruppe Bundespolizei (II/A) und der

Vorsitzenden der AG für Gleichbehandlungsfragen erfolgt auch eine Unterstützung bei der

Organisation von diversen Veranstaltungen sowie der Durchführung von Projekten (z. B.

internationale Konferenz zum Thema „Frauen in der Exekutive“). Für das heurige Jahr ist

geplant, zur Thematik „Bundes - Gleichbehandlungsgesetz“ ein Seminar für die

Personalreferenten der nachgeordneten Behörden durchzuführen, wobei auf die rechtliche

Stellung der Gleichbehandlungsbeauftragten und Kontaktfrauen sowie die - ihnen gegenüber

bestehenden - Informations - und Berichtspflichten eingegangen werden soll.

 

Für den Bereich der Bundesgendarmerie wurde mit 1. Jänner 1997 bei der Abteilung II/4 ein

eigenes Referat für Gleichbehandlungsangelegenheiten eingerichtet; es wird von der

Gleichbehandlungsbeauftragten geleitet. Das Referat unterstützt die DienstnehmerInnen der

Bundesgendarmerie bei der Bewältigung von - mit dem Thema Gleichbehandlung

zusammenhängenden - Problemen und Anliegen (u. a. auch durch Seminare, Schulungen,

Bearbeitung von Beschwerden zum Thema „sexuelle Belästigung““, Ausbildung und

Uniformierung von Frauen, Kontakte zum ,,European Network of Policewomen").

 

Hinsichtlich der in § 10 des Frauenförderungsplanes normierten geschlechterspezifischen

Regelungen bei der Bestellung von Mitgliedern von Kommissionen, Beiräten und

Arbeitsgruppen ist das Gendarmeriezentralkommando bestrebt, die beiden E 1 - Beamtinnen

der Gruppe B - je nach gegebener terminlicher Möglichkeit - einzubinden..

 

Weiters erfolgte eine Bestellung von Kontaktfrauen für jedes Landesgendarmeriekommando

und für die Bereiche Grenzdienstangelegenheiten sowie Allgemeine Verwaltung. Diese

Kontaktfrauen werden auch in Amtshandlungen betreffend die Erhebung und Aufklärung von

-  im Bereich der Bundesgendarmerie behaupteten - sexuellen Übergriffen eingebunden.

Zum Zwecke einer gesetzeskonformen und effizienten Aufgabenerfüllung werden die

genannten Kontaktfrauen in regelmäßigen Abständen in jeweils einwöchigen,

themenzentrierten Seminaren von der Gleichbehandlungsbeauftragten und ihrem Stellvertreter

in den Bereichen Rhetorik, Kommunikation, Vernehmungstechnik, Verhandlungstaktiken und

gesetzliche Grundlagen geschult.

 

Zu Frage 2:

 

Da es durch die Bundesministeriengesetznovelle 2000 in meinem Ressort - wie bereits in der

Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 436/J der Abgeordneten Dr. Kostelka und

Genossen angeführt - nur zu marginalen Änderungen gekommen ist, ist auch der

Frauenförderungsplan nicht obsolet geworden.

 

Zu Frage 3:

 

Zum Stand 1. Mai 2000 waren in meiner Zentralstelle 11 Frauen in Leitungsfunktionen

(Sektions -, Gruppen, Abteilungs - und Referatsleitung) tätig.

 

Zu Frage 4:

 

Da der Stellenplan jeweils einen Teil des Bundesfinanzgesetzes darstellt und durch Gesetz

beschlossen werden muß, kann zum derzeitigen Zeitpunkt keine seriöse Aussage darüber

getroffen werden.

 

Zu Frage 5:

 

Im Zeitraum vom 1. Mai 1998 bis 1. Mai 2000 wurden im Bereich der Zentralstelle 19

Leitungsfunktionen neu vergeben, wobei eine Frau berücksichtigt wurde.