878/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.8 Barbara Prammer, Mag.8 Andrea Kuntzl, Dr.

Caspar Einem und GenossInnen haben am 18. Mai 2000 unter der Nr. 814/J - NR/2000 an

mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend der Gleichstellung von

Geschlechtern gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten sind gemäß § 26 Bundes -

Gleichbehandlungsgesetz (B - GBG) Gleich behandlungsbeauftragte für folgende drei

Vertretungsbereiche ernannt:

 

Vertretungsbereich 1: Besoldungs - , Verwendungs -, Entlohnungsgruppe bzw.

                                     Entlohnungsschema A1/A/a/v1,

 

Vertretungsbereich 2: Besoldungs -  Verwendungs - , Entlohnungsgruppe bzw.

                                       Entlohnungsschema A2/B/b/v2 und

 

Vertretungsbereich 3: Besoldungs - , Verwendungs - , Entlohnungsgruppen bzw.

                                       Entlohnungsschemata A3/C/c/v3/P1 /p1/h1 bis A7/E/e/v5/P5/p5/h5.

Das BMaA ist um beste Zusammenarbeit mit den in seinem Bereich ernannten

Gleichbehandlungsbeauftragten bzw. mit der nach § 28 B - GBG aus den

Gleichbehandlungsbeauftragten gebildeten Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen

bemüht. Soweit die Gleichbehandlungsbeauftragten und die Arbeitsgruppe Informationen,

Datenmaterial oder sonstige Unterstützung benötigen, werden diese umgehend zur

Verfügung gestellt. Des weiteren wird die Arbeitsgruppe auch bei der Ausarbeitung des

Frauenförderungsplanes durch die Administrative Sektion des BMaA nach Kräften

unterstützt. In Fragen, die besonders die weiblichen Bediensteten des Hauses bzw. die

Gleichbehandlung der Geschlechter betreffen, werden stets auch die

Gleichbehandlungsbeauftragten bzw. die Arbeitsgruppe befasst. So wird beispielsweise

die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen bei der Ausarbeitung des nach § 50 B

GBG zu erstellenden Berichts über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung

und Frauenförderung konsultiert. Die Teilnahme der Gleichbehandlungsbeauftragten und

deren StellvertreterInnen an Fortbildungsveranstaltungen im Zusammenhang mit der

Gleichbehandlung der Geschlechter wird laufend genehmigt und unterstützt.

 

Des weiteren ist zur Zeit ein neuer Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten in Ausarbeitung, durch den die Stellung der

Gleichbehandlungsbeauftragten weiter ausgebaut werden soll. So sollen die

Gleichbehandlungsbeauftragten stärker in die Ausschreibungsverfahren eingebunden und

in einer eigenen Bestimmung die den Gleichbehandlungsbeauftragten zu leistende

Unterstützung geregelt werden.

 

Zu Frage 2:

 

Ein neuer Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten ist in Ausarbeitung und soll in den nächsten Wochen erlassen werden.

Zu Frage 3:

 

Zum Stichtag 1. Mai 2000 waren folgende Leitungspositionen mit Frauen besetzt:

 

2 Sektionsleiterinnen

6 Abteilungsleiterinnen

21 Referatsleiterinnen

6 Botschafterinnen

4 General -  bzw. Konsulinnen

1 Kulturinstitutsleiterin

2 sonstige Amtsleiterinnen.

 

Zu Frage 4:

 

Laut dem Stellenplan für das Jahr 2000 stehen dem Bundesministerium für auswärtige

Angelegenheiten 1.601 Planstellen zur Verfügung. Für die Jahre 2001 bis 2003 existieren

noch keine Stellenpläne, da die diesbezüglichen Bundesfinanzgesetze, deren Teil die

Stellenpläne sind, noch nicht verabschiedet wurden.

 

Zu Frage 5:

 

Untenstehend findet sich eine Aufstellung über die im Zeitraum vom 1. Mai 1998 bis

1. Mai 2000 vergebenen Leitungspositionen und die Anzahl der dabei berücksichtigten

weiblichen Bediensteten:

 

 

VergebeneLeitungspositionen (01. 05. 1998 - 01.05 2000)

Funktion

Gesamt

Frauen:

Frauenanteil

in %

SektionsleiterInnen

2

1

 50%

GruppenleiterInnen

2

0

 0%

AbteilungsleiterInnen

17

0

 0%

ReferatsleiterInnen

25

8

 32%

BotschafterInnen

30

4

 13%

KulturinstitutsleiterInnen

5

2*)

 40%

Sonstige AmtsleiterInnen

1

1

 100%

 

 

*) Eine weibliche Bedienstete wurde bereits mit der Funktion einer Kulturinstitutsleiterin betraut und wird

diese in Kürze antreten.

Im Zusammenhang mit der Vergabe von Leitungspositionen im Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten macht sich das Problem bemerkbar, dass der Anteil von

Frauen in den in Frage kommenden höheren Diensträngen des auswärtigen Dienstes

relativ niedrig ist. Die großen Schwierigkeiten, die das Mobilitätsprinzip des auswärtigen

Dienstes für die Familiengründung und Fortführung der Familiengemeinschaft allgemein

mit sich bringt, haben vor allem in der Vergangenheit vielfach Frauen zum Ausscheiden

aus dem diplomatischen Dienst bewogen oder von der Bewerbung für diesen abgehalten.

Während der Auslandsverwendung von Bediensteten des Bundesministeriums für

auswärtige Angelegenheiten fällt in der Regel die Möglichkeit der Berufsausübung für den

Ehepartner/die Ehepartnerin weg. Dies bedeutet vielfach eine wesentliche Verringerung

des Gesamteinkommens der betroffenen Familien gegenüber den im Inland seit Jahren

den Regelfall bildenden „Doppelverdienern". Darüber hinaus stellt die ständige Rotation

zwischen In -  und Ausland die MitarbeiterInnen des auswärtigen Dienstes vor besondere

Probleme bei der Kindererziehung und  - betreuung (häufiger Wechsel des Schulsystems

sowie der Unterrichtssprache, unterschiedlicher Standard der Kinderbetreuungseinrich -

tungen in den jeweiligen Empfangsstaaten usw.). Dazu kommen sehr häufig beträchtliche

Schwierigkeiten des Ehepartners/der Ehepartnerin beim Wiedereinstieg ins Berufsleben

nach der Rückkehr vom mehrjährigen Auslandsaufenthalt ins Inland. Von diesen

Problemen sind erfahrungsgemäß Frauen in höherem Maße betroffen als Männer.