878/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.8 Barbara Prammer, Mag.8 Andrea Kuntzl, Dr.
Caspar Einem und GenossInnen haben am 18. Mai 2000 unter der Nr. 814/J - NR/2000 an
mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend der Gleichstellung von
Geschlechtern gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten sind gemäß § 26 Bundes -
Gleichbehandlungsgesetz (B - GBG) Gleich behandlungsbeauftragte für folgende drei
Vertretungsbereiche ernannt:
Vertretungsbereich 1: Besoldungs - , Verwendungs -, Entlohnungsgruppe bzw.
Entlohnungsschema A1/A/a/v1,
Vertretungsbereich 2: Besoldungs - Verwendungs - , Entlohnungsgruppe bzw.
Entlohnungsschema A2/B/b/v2 und
Vertretungsbereich 3: Besoldungs - , Verwendungs - , Entlohnungsgruppen bzw.
Entlohnungsschemata A3/C/c/v3/P1 /p1/h1 bis A7/E/e/v5/P5/p5/h5.
Das BMaA ist um beste Zusammenarbeit mit den in seinem Bereich ernannten
Gleichbehandlungsbeauftragten bzw. mit der nach § 28 B - GBG aus den
Gleichbehandlungsbeauftragten gebildeten Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen
bemüht. Soweit die Gleichbehandlungsbeauftragten und die Arbeitsgruppe Informationen,
Datenmaterial oder sonstige Unterstützung benötigen, werden diese umgehend zur
Verfügung gestellt. Des weiteren wird die Arbeitsgruppe auch bei der Ausarbeitung des
Frauenförderungsplanes durch die Administrative Sektion des BMaA nach Kräften
unterstützt. In Fragen, die besonders die weiblichen Bediensteten des Hauses bzw. die
Gleichbehandlung der Geschlechter betreffen, werden stets auch die
Gleichbehandlungsbeauftragten bzw. die Arbeitsgruppe befasst. So wird beispielsweise
die Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen bei der Ausarbeitung des nach § 50 B
GBG zu erstellenden Berichts über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung
und Frauenförderung konsultiert. Die Teilnahme der Gleichbehandlungsbeauftragten und
deren StellvertreterInnen an Fortbildungsveranstaltungen im Zusammenhang mit der
Gleichbehandlung der Geschlechter wird laufend genehmigt und unterstützt.
Des weiteren ist zur Zeit ein neuer Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten in Ausarbeitung, durch den die Stellung der
Gleichbehandlungsbeauftragten weiter ausgebaut werden soll. So sollen die
Gleichbehandlungsbeauftragten stärker in die Ausschreibungsverfahren eingebunden und
in einer eigenen Bestimmung die den Gleichbehandlungsbeauftragten zu leistende
Unterstützung geregelt werden.
Zu Frage 2:
Ein neuer Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten ist in Ausarbeitung und soll
in den nächsten Wochen erlassen werden.
Zu Frage 3:
Zum Stichtag 1. Mai 2000 waren folgende Leitungspositionen mit Frauen besetzt:
2 Sektionsleiterinnen
6 Abteilungsleiterinnen
21 Referatsleiterinnen
6 Botschafterinnen
4 General - bzw. Konsulinnen
1 Kulturinstitutsleiterin
2 sonstige Amtsleiterinnen.
Zu Frage 4:
Laut dem Stellenplan für das Jahr 2000 stehen dem Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten 1.601 Planstellen zur Verfügung. Für die Jahre 2001 bis 2003 existieren
noch keine Stellenpläne, da die diesbezüglichen Bundesfinanzgesetze, deren Teil die
Stellenpläne sind, noch nicht verabschiedet wurden.
Zu Frage 5:
Untenstehend findet sich eine Aufstellung über die im Zeitraum vom 1. Mai 1998 bis
1. Mai 2000 vergebenen Leitungspositionen und die Anzahl der dabei berücksichtigten
weiblichen Bediensteten:
VergebeneLeitungspositionen (01. 05. 1998 - 01.05 2000) |
|||
Funktion |
Gesamt |
Frauen: |
Frauenanteil in % |
SektionsleiterInnen |
2 |
1 |
50% |
GruppenleiterInnen |
2 |
0 |
0% |
AbteilungsleiterInnen |
17 |
0 |
0% |
ReferatsleiterInnen |
25 |
8 |
32% |
BotschafterInnen |
30 |
4 |
13% |
KulturinstitutsleiterInnen |
5 |
2*) |
40% |
Sonstige AmtsleiterInnen |
1 |
1 |
100% |
|
*) Eine weibliche Bedienstete wurde bereits mit der Funktion einer Kulturinstitutsleiterin betraut und wird
diese in Kürze
antreten.
Im Zusammenhang mit der Vergabe von Leitungspositionen im Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten macht sich das Problem bemerkbar, dass der Anteil von
Frauen in den in Frage kommenden höheren Diensträngen des auswärtigen Dienstes
relativ niedrig ist. Die großen Schwierigkeiten, die das Mobilitätsprinzip des auswärtigen
Dienstes für die Familiengründung und Fortführung der Familiengemeinschaft allgemein
mit sich bringt, haben vor allem in der Vergangenheit vielfach Frauen zum Ausscheiden
aus dem diplomatischen Dienst bewogen oder von der Bewerbung für diesen abgehalten.
Während der Auslandsverwendung von Bediensteten des Bundesministeriums für
auswärtige Angelegenheiten fällt in der Regel die Möglichkeit der Berufsausübung für den
Ehepartner/die Ehepartnerin weg. Dies bedeutet vielfach eine wesentliche Verringerung
des Gesamteinkommens der betroffenen Familien gegenüber den im Inland seit Jahren
den Regelfall bildenden „Doppelverdienern". Darüber hinaus stellt die ständige Rotation
zwischen In - und Ausland die MitarbeiterInnen des auswärtigen Dienstes vor besondere
Probleme bei der Kindererziehung und - betreuung (häufiger Wechsel des Schulsystems
sowie der Unterrichtssprache, unterschiedlicher Standard der Kinderbetreuungseinrich -
tungen in den jeweiligen Empfangsstaaten usw.). Dazu kommen sehr häufig beträchtliche
Schwierigkeiten des Ehepartners/der Ehepartnerin beim Wiedereinstieg ins Berufsleben
nach der Rückkehr vom mehrjährigen Auslandsaufenthalt ins Inland. Von diesen
Problemen sind erfahrungsgemäß Frauen in höherem Maße betroffen als Männer.