881/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser und Genossen haben am
6. Juni 2000 unter der Nr. 911/J an mich eine schriftliche Parlamentarische
Anfrage betreffend „Übertragung der Bundesliegenschaften an die BIG“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Auf welche Weise wurden und werden Sie über die geplante Ausgliederung
informiert?
Zu Frage 1:
Im Regierungsprogramm vom Februar 2000 ist vorgesehen, für die
Hoheitsverwaltung nicht benötigte Liegenschaften einer forcierten Privatisierung
zu unterziehen.
Frage 2:
Welche Vor - und Nachteile brächte die geplante Lösung für Ihr Ministerium mit
sich?
Zu Frage 2:
Die im Regierungsprogramm festgelegte Vorgangsweise ermöglicht
Kostenwahrheit und erschließt zudem
Verkaufserlöse.
Frage 3:
Wie beurteilen Sie die Auswirkung von künftigen Mietzahlungen auf ihre
budgetäre Situation?
Zu Frage 3:
Da noch kein konkreter Gesetzesentwurf vorliegt, sind die Auswirkungen künftige
Mietzahlungen auf das dem Bundesministerium für Öffentfiche Leistung und Sport
zur Verfügung stehenden Budget zur Zeit nicht absehbar.
Frage 4:
Welche Auswirkungen hat die Übertragung an die BIG für ihren zukünftigen
Raumbedarf?
Zu Frage 4:
Die Veräußerung bundeseigener Liegenschaften an die BIG hat auf den
Raumbedarf des Bundesministeriums für Öffentliche Leistung und Sport keinen
Einfluss.
Frage 5:
Welche Ihnen derzeit zur Verfügung stehenden Objekte erscheinen Ihnen
veräußerbar?
Zu Frage 5:
Da wie bereits zu Frage 3 ausgeführt - zur Zeit noch kein entsprechender
Gesetzesentwurf vorliegt, ersuche ich um Verständnis, dass diese Frage nicht
beantwortet werden kann.
Frage 6:
Welche anderen Möglichkeiten zur Verbesserung der Verwaltung und Abwicklung
von Neubauten - außer der Ausgliederung an die BIG - sehen Sie?
Zu Frage 6:
Die günstigste Lösung für die Verwaltung und Abwicklung von Neubauten ist
diese im Wege der BIG durchführen zu lassen.
Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der gegenständlichen Anfrage
durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit.